Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist gestorben

Im Alter von 99 Jahren:Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist gestorben

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Sie wurde wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt: Die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist mit 99 Jahren gestorben.

Angeklagte Irmgard F.

Irmgard F. 2022 im Landgericht Itzehoe - sie wurde der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen.

Quelle: dpa

Die wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilte frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot. Sie sei am 14. Januar im Alter von 99 Jahren gestorben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Mehrere Medien hatten zuvor über ihren Tod berichtet.

Das Landgericht Itzehoe hatte F. am 20. Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 20. August vergangenen Jahres.

Im Herbst 2021 hatte sich der Prozessbeginn gegen F. verzögert, weil sie vor dem ersten Termin von ihrem Seniorenheim nach Hamburg geflüchtet war. Das Gericht ließ die damals 96-Jährige für fünf Tage in Untersuchungshaft nehmen.

Irmgard F. arbeitete im KZ Stutthof

Irmgard F. war als 18- bis 19-jährige Frau zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig beschäftigt. Fast die gesamte Korrespondenz des Lagers ging nach Überzeugung der Gerichte über ihren Schreibtisch. Sie war eine enge Vertraute des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe.

Der Sekretärin wurde die Tötung von Häftlingen durch die lebensfeindlichen Bedingungen in dem Lager, bei Todestransporten sowie in einer Gaskammer angelastet. Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

BGH: Irmgard F. leistete Beihilfe zum Mord

Durch ihre Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl physische als auch psychische Beihilfe geleistet, erklärte der Bundesgerichtshof.

Die Bundesrichter gingen aufgrund der Feststellungen des Landgerichts Itzehoe davon aus, dass Irmgard F. sehr genau über das Geschehen im Lager Bescheid wusste. Sie blickte demnach von ihrem Arbeitsplatz über einen Teil des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums, wusste um den elenden Zustand der Gefangenen.

Die Sekretärin habe zudem von Beginn ihrer Tätigkeit an erkannt, dass die Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre treuen Dienste habe sie sich mit ihnen solidarisiert, sodass ihre Handlungen nicht mehr neutral gewesen seien.

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Quelle: dpa

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