"Größter umweltpolitischer Erfolg":Deutschland im UN-Hochseeschutzabkommen: Was das bedeutet
Jahrelang wurde um ein Abkommen für die Hohe See gerungen, jetzt ist Deutschland beigetreten. Es sei der "größte umweltpolitische Schritt seit Jahren". Was bedeutet das?
Seit Beginn des Jahres gilt das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen, jetzt ist es auch für Deutschland bindend. Was das für den internationalen Umweltschutz bedeutet – ZDFheute live.
23.09.2026 | 17:06 minEs soll die Hohe See schützen und einheitliche Umweltregeln ermöglichen. Deutschland tritt deshalb jetzt dem UN-Hochseeschutzabkommen bei. Ab dem 21. Oktober gelten die Regeln für deutsche Akteure. Die Hinterlegung der Urkunde erfolgte am Rande der Generaldebatte der UN-Vollversammlung, zu der Umweltminister Carsten Schneider (SPD) gereist war.
Deutschland arbeite "bereits jetzt gemeinsam mit Partnern in Afrika, Südamerika und Asien daran, schon bald erste Meeresschutzgebiete auszuweisen", erklärte Schneider.
Das UN-Hochseeschutzabkommen mit dem offiziellen Namen "Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction" (BBNJ-Agreement) ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Es gilt für die Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis zwölf Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen - das umfasst zwei Drittel der Meerfläche.
Das erste UN-Hochseeschutzabkommen war nach jahrelangen Verhandlungen im Januar 2026 in Kraft getreten. Es soll die Weltmeere, ihre vielen verschiedenen Lebensräume und die dortige Artenvielfalt schützen. Für sein Inkraftsetzen musste es von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden. Mittlerweile haben mehr als 94 der 145 Staaten, die das Abkommenunterzeichnet haben, es auch ratifiziert. Deutschland gehörte zwar zu den ersten Unterzeichnerstaaten, die Ratifizierung stand bislang aber noch aus.
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr mit dem Hochseeschutzgesetz die nötige Voraussetzung für die Umsetzung des UN-Abkommens auf nationaler Ebene geschaffen. Das UN-Hochseeschutzabkommen sowie das Hochseeschutzgesetz werden 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Dann müssen sich etwa Schiffe unter deutscher Flagge oder auch deutsche Hochseeforscher an die Regeln des UN-Abkommens halten.
Quelle: AFP, dpa
Der Minister hat eine Ratifizierungsurkunde für den Beitritt Deutschlands zum UN-Hochseeschutzabkommen bei den Vereinten Nationen hinterlegt und damit den deutschen Beitritt besiegelt. Schneider bezeichnete das Abkommen nach Angaben seines Ministeriums als "den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der letzten Jahre".
Stephan Hein, umweltpolitischer Sprecher des Alfred-Wegener-Instituts, beschäftigt sich mit dem Abkommen seit 23 Jahren. Er pflichtet der Einschätzung des Ministers bei ZDFheute live bei:
Es ist ein ganz hervorragendes Ergebnis, dass es dieses Regelwerk jetzt gibt. Es ist zum ersten Mal, dass der Schutz des größten Lebensraums der Erde, der Hochsee und der Tiefsee, jetzt in einem Vertrag, in einem Abkommen, geregelt wird.
Stephan Hein, umweltpolitischer Sprecher, Alfred-Wegener-Institut
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Bevor dieses Abkommen erreicht wurde, habe es gar keine Möglichkeit gegeben, solche großen internationalen Schutzgebiete auszuweisen, so Hein. "Das heißt, es wird zum ersten Mal möglich sein, unter diesem neuen Abkommen solche Schutzgebiete einzurichten. Das ist also ein ganz großer Vorteil dieses neuen Übereinkommens."
Dies werde so ablaufen, dass einzelne Mitgliedstaaten oder auch ein Verbund von Mitgliedstaaten Vorschläge einreichen können für ein Gebiet, welches biologisch oder ökologisch besonders bedeutsam ist, dann würde darüber diskutiert und möglicherweise eine Schutzzone errichtet werden, so Hein.
Wer Umweltprüfungen in Deutschland übernimmt
Es werden künftig vor allem die potenziellen Umweltauswirkungen einer Tätigkeit überprüft werden, so Hein. Das bedeute, man müsse diese Tätigkeit anmelden und schildern: "Was hat man vor? Wie will man eine Tätigkeit durchführen?" Die Behörde werde dann prüfen, welche Umweltauswirkungen entstehen" und ausschließen, dass es lang anhaltende oder schwerwiegende Auswirkungen gibt.
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Das wird die Aufgabe der einzelnen nationalen Behörden sein, die jedes Mitgliedsland einrichtet, berichtet Hein. In Deutschland sei dies das Bundesamt für Naturschutz, das die Umweltverträglichkeitsprüfung durchführt, erklärt der Experte.
Das Ergebnis dieser Umweltverträglichkeitsprüfung solle dann international anderen Mitgliedstaaten mitgeteilt werden. "Das heißt also, es läuft nicht alles nur rein national ab, sondern die Ergebnisse werden international geteilt und damit auch anderen Ländern zugänglich gemacht."
Wichtige Staaten, wie die USA, machen nicht mit - welche Auswirkungen hat das?
Bei solchen internationalen Abkommen ist es eigentlich immer der Fall, dass einige Länder dieses Abkommen nicht ratifizieren, nicht Mitglied werden.
Stephan Hein, umweltpolitischer Sprecher, Alfred-Wegener-Institut
Bei den Vereinigten Staaten sei dies häufig der Fall, so Hein bei ZDFheute live. Allerdings hielten sie sich bei anderen See-Abkommen freiwillig an die entsprechenden Regeln, die unter dem Seerechtsübereinkommen beschlossen wurden. Das sei auch hier denkbar, erläutert der Experte. Ein großer Erfolg sei, dass zum Beispiel China Mitglied geworden ist.
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Unter dem neuen Abkommen soll es einen Ausschuss geben, der die Durchführung und die Einhaltung des Abkommens überwacht, schildert Hein. "Das heißt, wenn ein Verstoß eines Mitgliedslandes festgestellt wird, dann wird dieser Ausschuss sich damit beschäftigen." Dann könnten auch Maßnahmen beschlossen werden. Es gelte allerdings zu bedenken, dass es keine Polizei auf hoher See geben werde, dann greife der diplomatische Weg, so Hein.
Zwingen kann man letztendlich nicht, aber die Erfahrung aus dem internationalen Bereich ist, dass natürlich die Mitgliedstaaten daran interessiert sind, nicht gegen dieses Übereinkommen zu verstoßen.
Stephan Hein, umweltpolitischer Sprecher des Alfred-Wegener-Instituts
Wie realistisch sind 30 Prozent Meeresschutz bis 2030?
Zurzeit seien ungefähr zehn Prozent der Weltmeere geschützt, erklärt Hein, allerdings nur 1,7 Prozent von der Hohen See. "Natürlich auch deswegen, weil es bisher noch keine Möglichkeit gab, große Schutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen. Ich hoffe, dass sich das ändern wird. Ob wir diese 30 Prozent in den nächsten vier Jahren erreichen werden, das bezweifle ich." Solche Ziele würden aber natürlich dazu motivieren, dass weiterhin darauf hingearbeitet werde. Er blicke bei Vertrauen der Staaten in das Abkommen positiv in die Zukunft.
Die Beobachter würden jetzt mit Spannung auf die erste Vertragsstaatenkonferenz, die in New York stattfinden wird, schauen. "Es gibt eine lange Liste von Sachen, die da auf der Tagesordnung stehen", so Hein bei ZDFheute live.
Das Interview führte Sara Bildau bei ZDFheute live, zusammengefasst hat es ZDFheute-Redakteur Paul Manger.
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