K.o.-Tropfen: Gesetz im Bundestag - Hubig sieht starkes Signal

Bundestag berät über Vorhaben:Geplantes Gesetz zu K.o.-Tropfen: Hubig sieht starkes Signal

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Der Bundestag berät über härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten. Der Entwurf von Ministerin Hubig sieht Mindeststrafen von fünf Jahren vor.

Berlin: Justizministerin Stefanie Hubig beim Legal Tech Day in der Kulturbrauerei in Berlin.

Im Bundestag ist neben der Regierungsbefragung auch die Strafverschärfung beim Einsatz von K.o.-Tropfen Thema. Bundesjustizministerin Hubig äußerte sich dazu im Morgenmagazin von ARD und ZDF.

23.09.2026 | 0:47 min

Beim Thema K.o.-Tropfen wären höhere Strafen aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für potenzielle Täter ein deutliches Zeichen der Abschreckung. Im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF sagte sie über eine geplante Strafverschärfung:

Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild, wenn man weiß: Wenn man so etwas tut, dann ist man mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei.

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

Das Gesetz solle auch Anwendung finden, wenn Menschen von ihrem Partner oder ihrer Partnerin zu Hause betäubt und etwa vergewaltigt würden, führte die Ministerin weiter aus. Ein weiterer Gesetzentwurf sehe eine Strafverschärfung im Falle des Erstellens, des Besitzes oder des Verbreitens von Vergewaltigungsvideos vor.

Delikte mit K.o.-Tropfen: Koalition plant höhere Strafen

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut einem Entwurf der Bundesregierung künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug.

K.o.-Tropfen, die in ein Gefäß geflößt werden

Der Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen soll härter bestraft werden. Für Vergewaltigung oder Raub drohen nach dem Gesetzentwurf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe.

14.05.2026 | 2:11 min

Der heimliche Einsatz kann bereits nach geltendem Recht strafverschärfend berücksichtigt werden. Es handelt sich derzeit aber nicht automatisch um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, weshalb sich lediglich eine Mindeststrafe von drei Jahren ergibt.

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.

Bundestag berät über Vorhaben zu K.o.-Tropfen

Abschreckung über ein Gesetz alleine helfe aber nicht, fügte die Justizministerin hinzu. "Wir brauchen Aufklärung, wir brauchen eine bessere Prävention - alles, was dazugehört." Als Gesetzgeber sei es wichtig, zu sagen: "Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig."

Am Nachmittag steht die erste Beratung zu dem Vorhaben im Bundestag an. Die geplante Reform ist früheren Angaben zufolge Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.

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Hubig: Täter müssen sich "schämen"

Hubig sagte: "Wir müssen es in der Gesellschaft schaffen, dass nicht die Betroffenen diejenigen sind, die sich schämen, sondern, dass es die Täter sind." Wer nach einer Überwältigung durch K.-o.-Tropfen Spuren am Körper sichern wolle, könne dies in Krankenhäusern und speziellen Einrichtungen machen lassen. Zudem brauche es Aufklärungskampagnen etwa in Bars, die das teilweise auch schon täten.

Gleichzeitig werde an der Frage, wie der Schutz verbessert werden könne, in den Ländern und Kommunen ständig gearbeitet.

Wir haben mittlerweile ein deutlich höheres Netz an Möglichkeiten, wo man zum Beispiel anonym die Spuren sichern kann.

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

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Gründerin von Selbsthilfegruppe fordert Nachbesserung bei Beweisführung

Kira Daviter, Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Menschen, die Opfer von K.-o.-Tropfen wurden, betonte im Morgenmagazin, dass neben härteren Strafen für die Täter auch die Beweisführung angegangen werden müsse. Denn Strafen könnten nur dann angewandt werden, wenn Fälle auch vor Gericht landeten.

Aus Daviters Sicht braucht es allgemein mehr Informationen und auch Schulungen beispielsweise für die Polizei und Personal in Arztpraxen. Man müsse schnell handeln, um die Tropfen im Körper nachweisen zu können.

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Quelle: dpa, KNA, AFP
Über dieses Thema berichtete heute Xpress am 23.09.2026 ab 09:00 Uhr.

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