Häusliche Gewalt: Hubigs Reformpläne beim Sorge- und Umgangsrecht

Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt :Was Ministerin Hubig bei Sorge- und Umgangsrecht ändern will

ZDF-Rechtsexpertin Birgit Franke

von Birgit Franke

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Kinder und betroffene Elternteile sollen künftig besser vor gewaltbereiten Partnern geschützt werden. Wer schlägt, soll auch das Umgangsrecht verlieren können.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht bei einer Pressekonferenz.

Justizministerin Hubig hat einen Entwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Das wichtigste Ziel sei der verstärkte Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt, erklärt Daniel Heymann.

22.05.2026 | 0:40 min

Die Bundesjustizministerin nimmt den Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst. Sie hat dazu ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Ein Baustein davon ist die Modernisierung des Kindschaftsrechts. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat Ministerin Stefanie Hubig nun auf den Weg gebracht.

Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden - auch dann, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet ist.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin

"Denn Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben", so Hubig weiter.

Ein Schuh mit einer darüber angebrachten elektronischen Fußfessel.

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"Häusliche Gewalt" erstmals explizit definiert

Schon jetzt sind Familiengerichte verpflichtet, bei Verfahren, bei denen es um Einschränkungen oder Entzug von Sorge-und Umgangsrecht geht, häusliche Gewalt zu beachten. Es fehle aber derzeit an ausdrücklichen Regeln, so das Bundesjustizministerium.

Daher wird der Begriff "häusliche Gewalt" im Entwurf erstmals als eigene Vorschrift aufgenommen und klar definiert: "Häusliche Gewalt bezeichnet (…) alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt (…), die zwischen Elternteilen oder zwischen einem Elternteil und dem Kind oder innerhalb der Familie oder des Haushalts vorkommen."

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Auch soll im Gesetz ausdrücklich geregelt werden, dass zum Kindeswohl nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört. Auch der Schutz vor Gewalt gegen Bezugspersonen, die oder deren Folgen das Kind miterlebt, sollen darunter fallen. Denn auch das Miterleben häuslicher Gewalt oder ihrer Folgen könne einen nachhaltigen Schaden beim Kind hervorrufen.

Kriterienkatalog soll Familiengerichten Einordnung erleichtern

Laut Entwurf sollen Familiengerichte künftig bei häuslicher Gewalt einen Kriterienkatalog berücksichtigen müssen. Sie sollen die einzelnen Punkte des Kataloges - wie zum Beispiel die Häufigkeit, Dauer und Intensität der häuslichen Gewalt - gewichten und aufgrund dessen eine Entscheidung treffen.

Eine Frau sitzt vor zerbrochenen Tellern, die auf dem Boden einer Wohnung liegen (Illustration)
Quelle: dpa

Der Entwurf umfasst aktuell:

  • Häufigkeit, Dauer und Intensität der häuslichen Gewalt
  • Wiederholungsgefahr
  • ob und inwiefern das Kind selbst häusliche Gewalt erfahren hat oder die häusliche Gewalt oder deren Folgen miterlebt hat
  • die zu erwartenden Auswirkungen der Entscheidung auf das Kind und einen gewaltbetroffenen Elternteil
  • das nach dem Gewaltereignis gezeigte Verhalten der Person, die häusliche Gewalt ausgeübt hat
  • ob die Person, die häusliche Gewalt ausgeübt hat, auch gegenüber anderen Personen gewalttätig geworden ist
  • die konkreten Möglichkeiten, künftige häusliche Gewalt gegenüber dem Kind oder dem gewaltbetroffenen Elternteil zu vermeiden.

Quelle: BMJV


Als Konsequenz häuslicher Gewalt kann den gewaltbereiten Personen, die ihre Partnerin oder ihren Partner angreifen, künftig der Umgang mit dem Kind verboten werden. Auch Beschränkungen des Umgangs sind möglich.

Umgangspflegschaft zum Schutz bedrohter Elternteile

Neu ist eine geplante Umgangspflegschaft zum Schutz eines Elternteils. Dafür bestimmt das Familiengericht eine dritte Person, den Umgangspfleger. Dieser regelt die Übergabe des Kindes und begleitet es. Der Umgangspfleger kümmert sich darum, dass die Treffen stattfinden. So soll die konfliktreiche Situation der Übergabe zwischen den Ex-Partnern zukünftig vermieden werden.

Die Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung begrüßt das Vorhaben der Bundesjustizministerin. "Es ist häufig so, dass den Frauen nicht geglaubt wird, dass der Täter gegen sie gewalttätig ist und dann, wenn sie sich trennen, wird ein gemeinsames Sorge- oder Umgangsrecht verfügt", erklärt Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin Frauenhauskoordinierungsstelle e.V.:

Dann müssen die Frauen immer wieder mit dem Täter in Kontakt sein und das sind dann die Situationen, wo die Frauen eben im schlimmsten Fall auch umgebracht werden.

Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin Frauenhauskoordinierungsstelle e.V.

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Ausschluss des Umgangs verfassungsrechtlich problematisch

Einen automatischen Ausschluss des Umgangs mit dem Kind soll es laut Entwurf nicht geben. Denn das sei aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch. Vielmehr solle das Familiengericht immer den Einzelfall betrachten und entscheiden.

In Fällen von häuslicher Gewalt soll künftig auch die Vermutung entfallen, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient. Länder und Verbände können zu diesem Gesetzentwurf nun bis zum 10. Juli Stellung nehmen.

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Freie Ortswahl für Gerichtsverfahren, Wegfall des Trennungsjahres

In der Zwischenzeit plant Bundesjustizministerin Hubig einen weiteren Referentenentwurf zum Schutz vor häuslicher Gewalt vorzulegen. Betroffene Frauen sollen unter anderem wählen können, wo das Gerichtsverfahren stattfindet, damit der Ex-Partner den aktuellen Wohnsitz nicht herausfinden kann. Das Verfahren soll künftig auch an einem früheren Aufenthaltsort des Kindes möglich sein. Daneben soll bei häuslicher Gewalt das Trennungsjahr vor der Scheidung entfallen.

Birgit Franke ist Redakteurin in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

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Über Bundesjustizministerin Hubigs Reformpläne berichtete ZDFheute am 22.05.2026 um 09:40 Uhr in dem Beitrrag "Kindschaftsrecht: Entwurf und Reform vorgelegt" und ZDFheute live am 08.05.2026 ab 12:00 Uhr.

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