Kabinett berät Gesetzentwurf:Hubig plant härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen
von Stefanie Reulmann
Immer häufiger werden bei Straftaten K.o.-Tropfen eingesetzt. Justizministerin Hubig plant deshalb eine Gesetzesänderung. Ihr Ziel: Höhere Strafen für Täter und mehr Opferschutz.
Farb- und geruchlos: K.-o.-Tropfen heimlich in ein Getränk gemixt setzen Opfer außer Gefecht. (Montage)
Quelle: ZDF/Docdays ProductionsDie Zahl der Vergewaltigungsdelikte ist in den letzten Jahren um rund 70 Prozent angestiegen. Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Während es 2018 noch 8.106 erfasste Fälle waren, ist die Zahl 2025 auf 13.920 gestiegen.
Täter nutzen bei Sexual- und Raubdelikten zunehmend K.o.-Tropfen, um ihre Opfer wehrlos zu machen. Die Beweisführung ist schwierig, die meisten Taten werden nicht angezeigt. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant nun eine Gesetzesänderung, die höhere Mindeststrafen vorsieht.
Was sind K.o.-Tropfen und wie werden sie verabreicht?
Als K.o.-Tropfen bezeichnet man GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol), chemische Substanzen, die als Lösungs- oder Reinigungsmittel genutzt werden. Im Körper werden sie in GHB (Gammahydroxybuttersäure) umgewandelt, auch Liquid Ecstasy genannt.
Die Substanzen sind farb- und geruchslos. Sie werden dem Opfer heimlich ins Getränk gemischt, können aber auch per "Needle Spiking" mit einer Nadel durch die Kleidung in die Haut gespritzt werden.
ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke erklärt zwei Maßnahmen, die heute vorgestellt wurden und "hoffentlich dazu führen, dass es weniger Gewalt in Partnerschaften gibt".
10.02.2026 | 2:42 minWie wirken K.o.-Tropfen und was macht sie so gefährlich?
Die Wirkung setzt bereits 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme ein und kann bis zu vier Stunden anhalten. Das GHB ist eine psychoaktive, also bewusstseinsverändernde Substanz, die zunächst zu Euphorie, Enthemmung oder Entspannung führen kann.
Abhängig von der Dosierung und der körperlichen Konstitution kommt es im Anschluss zu Schwindel, Übelkeit, Atemproblemen, bis hin zu Kontrollverlust und Bewusstlosigkeit, in manchen Fällen zum Tod.
Sind K.o.-Tropfen illegal?
Liquid Ecstasy (GHB) fällt seit März 2002 unter das Betäubungsmittelgesetz. GBL und BDO sind legal erhältlich und können als Reinigungsmittel verwendet werden. Der missbräuchliche Einsatz als K.o.-Tropfen ist aber strafbar. Die Abgabe über den Versandhandel an Endverbraucher und der Verkauf zum Konsum sind seit April 2026 verboten.
Lachgas wird als Partydroge immer gefragter - das Kabinett will den Konsum nun stark einschränken. Warum die Substanz so hip ist und welche Folgen das Inhalieren haben kann.
02.07.2025 | 30:06 minWas macht die Strafverfolgung so schwierig?
Die Substanzen werden sehr schnell vom Körper abgebaut, sind oft nur sechs bis zwölf Stunden nachweisbar. Betroffene sollten deshalb sofort medizinische Hilfe holen, Blut- und Urinproben sichern lassen und die Polizei informieren. Sind die K.o.-Tropfen nicht mehr nachweisbar, ist die Beweisführung schwierig. Hinzu kommt, dass viele Opfer aufgrund der Wirkung Erinnerungslücken haben oder gar keine Aussage zum Tatgeschehen machen können. Auch aus Scham gehen viele nicht zur Polizei.
Das zeigt auch die Dunkelfeldstudie, die Justizministerium, Innenministerium und BKA im Februar gemeinsam vorgestellt haben. Demnach "vermuten 5,2 Prozent der Bevölkerung, mindestens einmal im Leben K.o.-Tropfen untergemischt bekommen zu haben".
Mit der Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag" wurde umfassend erhoben, inwieweit Frauen und auch Männer von Partnerschafts-, sexualisierter und digitaler Gewalt betroffen sind. Die Untersuchung gilt als sogenannte Dunkelfeldstudie - sie beleuchtet Bereiche, die nicht angezeigt werden. Dies ist bei mehr als 95 Prozent der genannten Vorkommnisse der Fall. Das sind die zentralen Ergebnisse:
Männer und Frauen haben demnach in den vergangenen fünf Jahren psychische und körperliche Gewalt in Partnerschaften zwar annähernd gleich häufig erlebt. Deutliche Unterschiede gibt es jedoch bei der Schwere und der Häufigkeit der Taten. So werden Frauen deutlich häufiger Opfer sexueller Übergriffe als Männer. Zudem bringen sie diese Taten deutlich seltener zur Anzeige.
36,3 Prozent der Frauen waren in den vergangenen fünf Jahren Opfer sexueller Belästigung, während es bei Männern 16,3 Prozent waren. 1,5 Prozent der Frauen und 0,2 Prozent der Männer wurden Opfer einer Vergewaltigung. Die Anzeigequote weiblicher Opfer liegt hier bei drei Prozent. Männliche Opfer zeigen entsprechende Übergriffe laut Studie in 14,5 Prozent der Fälle an - die Forscher weisen aufgrund der niedrigen Zahl von Fällen bei Männern hier aber auf mögliche Messungenauigkeiten hin.
Auch fällt auf, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Sexualdelikte, die Männer betreffen, auch von Männern verübt wird. Während bei gegen Frauen gerichteten sexuellen Übergriffen die Täter zu 98,2 Prozent männlich sind, ist bei 33,7 Prozent der gegen Männer gerichteten sexuellen Übergriffe auch der Täter ein Mann.
Etwa 90 Prozent der körperlichen Gewalt hat sich innerhalb der Partnerschaft ereignet. 18 Prozent der Frauen und 14 Prozent der Männer haben demnach innerhalb ihres Lebens körperliche Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner erlebt. Auffällig ist die geringe Anzeigequote: Von psychischer Gewalt, zum Beispiel Bedrohungen, berichteten 48,7 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer. Zur Anzeige gebracht werden auch diese Taten nur selten - bei psychischer Gewalt liegt die Quote unter drei Prozent.
Digitale Gewalt zeigt sich als jüngeres Phänomen vor allem im ebenfalls erfassten Zeitraum der zurückliegenden fünf Jahre. In dieser Zeit erlebten der Studie zufolge 20 Prozent der Frauen und 13,9 Prozent der Männer Formen sexualisierter Belästigung oder Gewalt im Netz, darunter etwa auch Stalking.
Quelle: epd, Reuters, dpa
Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?
Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2024 entschieden, dass der Einsatz von K.o.-Tropfen bei einem sexuellen Übergriff rechtlich nicht als Einsatz eines "gefährlichen Werkzeugs" zu werten sei. Als solches gilt etwa ein Messer.
Wird bei der Tat ein "gefährliches Werkzeug" verwendet, droht eine höhere Strafe. Da das Gericht K.o.-Tropfen nicht als solches eingestuft hat, werden Täter in der Folge milder bestraft. Das will die Bundesregierung ändern.
Sie sind farblos, schmecken nach nichts und sind hochgefährlich. Sogenannte K.-o.-Tropfen kursieren seit Jahrzehnten und werden missbraucht, um Frauen und Männer willenlos zu machen.
05.11.2025 | 43:15 minWelche konkreten Gesetzesänderungen soll es geben?
Die Strafrechtsparagrafen 177, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, und 250, schwerer Raub, sollen geändert werden. Künftig soll es heißen: Bestraft werde, wer "bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet".
Das schließt psychoaktive Substanzen wie K.o.-Tropfen mit ein, wie Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung der Dunkelfeld-Studie im Februar bereits ankündigte:
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe.
Alexander Dobrindt, CSU, Innenminister
Tätern, die bei Sexual- und Raubdelikten K.o.-Tropfen einsetzen, droht künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache
Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt.
Mit ZDFheute als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Inhalte häufiger in die Schlagzeilen-Box gespielt - geprüfte Inhalte, direkt in Ihrem Überblick.
→ Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.
Gewalt und Missbrauch:Spiking mit K.-o.-Tropfen: Unsichtbarer Albtraum
von Birgit Tannermit Video43:15Gefährliche Partydroge:Bundestag beschließt Lachgas-Verbot für Minderjährige
Hilfe nach sexueller Gewalt:Wie anonyme Spurensicherung Opfer schützt
von Kerstin RipperÜbergriffe am Arbeitsplatz:Wie man sich gegen sexuelle Belästigung wehrt
von Jenna Busanny