Rechtsextreme Gruppe:"Hammerskins": Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung "Hammerskins Deutschland" gekippt. Dabei ging es nicht um das Vorliegen von Verbotsgründen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppe "Hammerskins Deutschland" gekippt. Eine bundesweit einheitliche Organisation sei nicht nachweisbar.
19.12.2025 | 0:38 minDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen Gruppe "Hammerskins Deutschland" gekippt. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) war 2023 gegen die "Hammerskins" vorgegangen. Sie verbot die Vereinigung samt ihren regionalen Ablegern. Die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Polizei rückte bei Mitgliedern in zehn Bundesländern zu Razzien an. Faeser sprach von einem "harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus".
Rund 130 Mitglieder in Deutschland
Die "Hammerskins" verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die "Hammerskins" in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder.
Dass das Verbot keinen Bestand hat, liegt daran, dass das Ministerium nicht genug Beweise vorlegen konnte, dass tatsächlich eine bundesweite, tonangebende Ebene bei der Neonazi-Gruppierung bestanden hat. Es wurde nicht geprüft, ob die "Hammerskins" verfassungsfeindlich sind.
Laut Vereinsgesetz kann das Bundesinnenministerium nur überregional tätige Vereine verbieten. Bleibt der Wirkungskreis einer Gruppierung auf ein Bundesland beschränkt, sind die Länder für etwaige Verbote zuständig.
Die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbot gewinnt an Fahrt. Wie realistisch ist ein solcher Schritt – und welche Folgen hätte er für Politik und Gesellschaft?
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