Ergebnis der Bundestagswahl:BSW bleibt unter Fünf-Prozent-Hürde
Das Bündnis Sahra Wagenknecht bleibt unter der Fünf-Prozent-Hürde. Nach dem endgültigen Ergebnis der Wahl liegt die Partei bei 4,981 Prozent.
Knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl hat der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis veröffentlicht. Das BSW scheitert trotz Prozentgewinn an der Fünf-Prozent-Hürde.
14.03.2025 | 0:21 minKnapp drei Wochen nach der Bundestagswahl steht das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl fest: Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erhielt im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht zwar weitere 4.277 gültige Zweitstimmen zugeschrieben, wie der Bundeswahlausschuss bei seiner Sitzung in Berlin feststellte. Die Partei bleibt dabei mit 4,981 Prozent aber weiter hauchdünn unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Am Gesamtergebnis und an der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich nichts mehr:
In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag.
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat von kleineren Mängeln bei der Bundestagswahl berichtet. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.
In mehreren Bundesländern seien in einzelnen Fällen Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt worden. Dort seien sofort Maßnahmen ergriffen worden, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen.
Trotzdem wurden drei Fälle von doppelter Stimmabgabe registriert, etwa im thüringischen Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis. Dort habe im Wahllokal eine Person den Wahlvorstand abgelenkt, sodass sich eine andere einen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und schließlich zwei Stimmzettel abgegeben habe. Auch in Hamburg-Wandsbek und im sächsischen Wahlkreis Erzgebirgskreis I seien Wähler zweimal gekommen und hätten es geschafft, doppelt zu wählen. In den drei Fällen sei Strafanzeige erstattet worden, sagte Brand.
Quelle: dpa
Karlsruhe lehnt Neuauszählung der Bundestagswahl ab
Parteichefin Sahra Wagenknecht hatte am Donnerstag trotz Niederlage in Karlsruhe weiter eine Neuauszählung der Stimmen gefordert:
Dienst nach Vorschrift reicht bei der Überprüfung dieses Wahlergebnisses nicht, Gewissheit kann es nur durch eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen geben.
Sahra Wagenknecht
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor einen Eilantrag des BSW abgewiesen, eine neue Auszählung der Bundestagswahl anzuordnen. Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit.
Auch das geplante Finanzpaket ist Wagenknecht ein Dorn im Auge - es sei das wahnwitzigste Aufrüstungspaket in der Geschichte Deutschlands. Union und SPD würden damit ihre Wahlversprechen über Bord werfen.
13.03.2025 | 2:55 minWagenknecht fordert Reform für Wahlprüfung
Vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sei Rechtsschutz nur begrenzt möglich, so das Verfassungsgericht. "Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären", hieß es in der Mitteilung. Wagenknecht zeigte dafür wenig Verständnis:
Dass das Bundesverfassungsgericht unseren Eilanträgen nicht gefolgt ist, ist bedauerlich. Es zeigt, dass es erheblichen Reformbedarf gibt, was die juristischen Möglichkeiten der Wahlprüfung angeht.
Sahra Wagenknecht
Es könne nicht sein, dass eine Partei bei "offensichtlichen Fehlern" keinen direkten Anspruch auf Überprüfung des Wahlergebnisses habe. "Nicht einmal bei so knappen Ergebnissen."
Das BSW scheiterte bei der Wahl vom 23. Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde und verpasste den Einzug in den Bundestag. Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich zudem heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb wollte die Partei mit ihrem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen.
Nach der Entscheidung des Gerichts wird es aber keine Abweichung vom vorgeschriebenen Wahlprüfungsverfahren geben.
Leichte Stimmenkorrekturen bei mehreren Parteien
Nicht nur beim BSW ergaben sich minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1.632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen.
Diese Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3.271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand sagte.
Brand berichtete auch von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.
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