Ballweg-Prozess: Stuttgarter Gericht für Einstellung

"Querdenken"-Initiator:Gericht will Prozess gegen Ballweg einstellen

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Dem "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg wird Betrug vorgeworfen. Das Gericht will den Prozess nun einstellen, aber die Staatsanwaltschaft stimmt nicht zu.

Michael Ballweg, audfgenomme am 17.03.2025

Michael Ballweg, Gründer der "Querdenken"-Bewegung, steht seit Monaten wegen versuchten Betrugs vor Gericht.

Quelle: dpa

Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsprozesses gegen den "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit. Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft lehnt den Vorschlag des Gerichts jedoch ab. Eine Verurteilung sei weiterhin wahrscheinlich, sagten die Ankläger am 27. Verhandlungstag. Die Sach- und Rechtslage sei nicht anders zu bewerten als zur Eröffnung des Verfahrens, betonte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Noch seien mehr als 20 Verhandlungstage terminiert, auch die Beweisaufnahme sei noch lange nicht abgeschlossen. Damit wird der Prozess fortgesetzt. Am Montag sollten mehrere Zeugen befragt werden.

Prozessauftakt gegen Querdenker Ballweg

Der “Querdenken”-Initiator Michael Ballweg steht wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen vor Gericht. Bis Ende April nächsten Jahres sind zunächst über 30 Verhandlungstage vor der Wirtschaftsstrafkammer angesetzt.

02.10.2024 | 1:45 min

Vorwurf gegen Ballweg: Betrug und Steuerhinterziehung

Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich bereits vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Ballweg muss sich laut Anklage unter anderem wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten, auch Steuern soll er laut Anklage hinterzogen haben.

Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die "Querdenken"-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.

Nach Auffassung des Gerichts lässt sich nach der bisherigen Beweisaufnahme Ballweg der Vorwurf des versuchten Betrugs voraussichtlich nicht nachweisen. Bei rund 380.000 Euro sei etwa schlicht nicht nachweisbar, was mit dem Geld passiert sei, sagte ein Gerichtssprecher. Von den Vorwürfen der Steuerhinterziehung bliebe womöglich nur ein kleiner Restbetrag übrig, der im Bereich zwischen ein paar Euro und rund 2.000 Euro liege. Bei beiden Delikten sehe das Gericht es als Problem an, den Vorsatz nachzuweisen. Nach Auffassung der Kammer gebe es auch wenig Aussicht, dass sich das noch erhärten lasse.

Querdenker Ballweg saß schon vor Prozessbeginn in Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen. Der "Querdenken"-Initiator saß wegen der Vorwürfe ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.

Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.

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Quelle: dpa

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Quelle: dpa

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