Drohnen fliegen: Was bei der privaten Nutzung erlaubt ist

FAQ

Private Drohnennutzung als Hobby:Drohnen fliegen: Was ist erlaubt?

Daniel Heymann

von Daniel Heymann

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Den Wanderurlaub aus der Luft filmen oder die Drohne einfach mal im Park fliegen lassen? Was bei der privaten Nutzung von Drohnen erlaubt ist - und wo die Grenzen liegen.

Daniel Heymann und Nadine Krüger am Topthemen-Tisch

Welche Regeln muss man beim Fliegen von Drohnen beachten und welche Strafen können drohen? Daniel Heymann von der ZDF-Redaktion Recht und Justiz im Gespräch.

13.03.2026 | 7:00 min

Circa 360.000 privat genutzte Drohnen gibt es in Deutschland, so die Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, Stand Ende 2024. Für viele ist das Fliegen der ferngesteuerten Multicopter längst ein Hobby, kleine Drohnen kann man in jedem Elektronikfachmarkt oder im Internet kaufen. Aber: Die Nutzung von Drohnen ist klar geregelt. Was es dabei zu beachten gilt.

Darf jeder eine Drohne fliegen?

Prinzipiell schon, zumindest wenn man mindestens 16 Jahre alt ist. Nur für reine Spielzeugdrohnen gilt diese Altersgrenze nicht. Unter 16 darf man eine Drohne nur steuern, wenn eine entsprechend qualifizierte Aufsichtsperson dabei ist.

Für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm braucht man außerdem einen Führerschein: In der Praxis entscheiden sich die meisten für den sogenannten EU-Kompetenznachweis, auch bekannt als kleiner Drohnenführerschein. Dafür muss man beim Luftfahrt-Bundesamt ein Online-Training und im Anschluss eine Online-Prüfung absolvieren. Wer speziellere Drohnen steuern beziehungsweise in bestimmten, eigentlich geschützten Gebieten fliegen möchte, benötigt das EU-Fernpilotenzeugnis, auch großer Drohnenführerschein genannt.

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Muss man sich registrieren lassen?

Für alle Drohnen mit Kamera gilt - unabhängig vom Gewicht - überdies eine Registrierungspflicht. Die Registrierung erfolgt ebenfalls beim Luftfahrt-Bundesamt. Und: Für ausnahmslos jede Drohne benötigt man eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

Wo darf man fliegen?

Es gibt strenge Vorgaben, wo man mit seiner Drohne fliegen kann. Zunächst gilt im Grundsatz: Die Drohne muss immer in Sichtweite des Piloten sein und darf nicht höher als 120 Meter fliegen.

Es gibt eine ganze Reihe von Orten und Situationen, die für Drohnen in der Regel tabu sind. Dazu zählen:

  • Einsätze von Polizei, Feuerwehr und anderen Sicherheits- und Rettungskräften
  • Einrichtungen der Bundeswehr wie Kasernen
  • Justizvollzugsanstalten
  • Krankenhäuser
  • Bundesfernstraßen, also zum Beispiel Autobahnen, außerdem Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Naturschutzgebiete
  • Wohngrundstücke
  • Menschenansammlungen


Besonders strikte Regeln gelten zudem für Flughäfen: Nicht nur auf dem Flughafen selbst ist das Fliegen mit der Drohne verboten, sondern auch um das Gelände herum gibt es weite Abstandsregelungen, damit der Luftverkehr nicht gefährdet wird. Erlaubt sind Drohnenflüge vor allem in Parks und auf anderen freien Flächen.

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Worauf muss man bei Drohnen mit Kamera achten?

Neben den allgemeinen Regeln gibt es bei der Nutzung von Drohnen mit Kameras noch ein paar Besonderheiten. Denn: Wer mit seiner Drohne Aufnahmen aus der Luft macht, muss vor allem auf die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen Rücksicht nehmen.

Wer also zum Beispiel seine Drohne auf seinem eigenen Grundstück aufsteigen lassen möchte, kann das zwar tun - muss aber darauf achten, dass sie nicht den Nachbarn oder die Nachbarin im Garten nebenan filmt. Erst recht dürfen andere Menschen nicht in ihrer Wohnung fotografiert oder gefilmt werden.

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Was passiert, wenn man gegen die Regeln verstößt?

Wer sich nicht an die Regeln für die Drohnennutzung hält, begeht meistens eine Ordnungswidrigkeit nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden, theoretisch sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich.

In Einzelfällen ist das Fehlverhalten mit einer Drohne sogar strafrechtlich relevant: Dies gilt vor allem bei Gefährdungen des Luftverkehrs. Darüber hinaus kann man sich auch strafbar machen, wenn man zum Beispiel eine andere Person in ihrer Wohnung filmt.

Wer unerlaubt von einer Drohne gefilmt wird, kann dagegen juristisch vorgehen. Hier sind Klagen auf Unterlassung, je nach Fall auch auf Schadensersatz möglich. Wenn man unmittelbar betroffen ist, zum Beispiel, wenn die Drohne über dem eigenen Garten kreist, kann man auch die Polizei einschalten.


Was gilt im Urlaub?

Für viele sind Drohnen vor allem im Urlaub nützlich, etwa um die Wanderung aus der Luft zu filmen. Meistens bestehen gegen eine solche Verwendung keine Bedenken, zumindest solange man sich nicht in geschützten Gebieten befindet.

Weil die Regeln für die Nutzung von Drohnen überwiegend auf europäischem Recht beruhen, sind die Vorgaben innerhalb der Europäischen Union (EU) weitgehend vergleichbar. Trotzdem empfiehlt es sich, vor einem Urlaub noch einmal nachzuschauen, was konkret in dem jeweiligen Land erlaubt ist und was nicht. Das gilt erst recht, wenn man außerhalb der EU reist.

Daniel Heymann ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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