Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag abgelehnt

Bundesverfassungsgericht:Rundfunkbeitrag: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

|

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. Ein Mann hatte sich gegen die Erhebung durch den MDR wegen mangelnder Programmvielfalt gewehrt.

Apps öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Karlsruher Richter haben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zahlung von Rundfunkbeiträgen als unzulässig abgewiesen.

Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Rundfunkbeitrag nicht zur Entscheidung angenommen. Der Kläger aus dem Raum Leipzig hatte sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gewandt und das mit mangelnder Staatsferne und Transparenz in den Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) in den Jahren 2014 und 2015 begründet.

Die Karlsruher Richter erklärten in ihrem Beschluss, der Kläger habe nicht begründet, warum die behauptete fehlende Staatsferne und Transparenz zu einer unzureichenden Programmvielfalt führe. (AZ: 1 BvR 622/24)

Kläger moniert Programmvielfalt des MDR sei nicht gewährleistet

Der MDR hatte von dem Mann in drei Bescheiden für die Jahre 2014 und 2015 Rundfunkbeiträge in Höhe von insgesamt rund 275 Euro sowie weitere 24 Euro für Säumniszuschläge gefordert. Der Kläger hielt die Beitragserhebung für rechtswidrig. Der Rundfunkbeitrag solle eine Programmvielfalt gewährleisten. Dem sei der MDR mit dem MDR-Staatsvertrag vom 30. Mai 1991 nicht gerecht geworden.

Er verwies auf eine Entscheidung der Verfassungsrichter vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag, wonach der Anteil staatlicher und staatsnaher Personen im Fernseh- und Verwaltungsrat nicht mehr als ein Drittel betragen dürfe (AZ: 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11). Werde dies nicht eingehalten, argumentierte der Beschwerdeführer im aktuellen Verfahren, werde das Gebot der Vielfaltssicherung und der Staatsferne verletzt. Das sei auch beim MDR der Fall. Das Einhalten dieser Gebote sei Grundlage dafür, dass überhaupt ein Rundfunkbeitrag erhoben werden dürfe.

Voraussetzung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte in dem Fall im Juni 2021 geurteilt, dass der MDR-Staatsvertrag vor seiner Änderung im Jahr 2021 zwar keine dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne genügende Zusammensetzung der Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat vorgesehen habe. Auf die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags habe das jedoch keine Auswirkungen. Denn die Voraussetzungen für die Beitragserhebung seien nicht im MDR-Staatsvertrag, sondern im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Zulassung der Berufung abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde dagegen nun als unzulässig zurück. Es müsse durch alle Fachinstanzen begründet werden, warum die behauptete fehlende Staatsferne und Transparenz zu einer unzureichenden Programmvielfalt führe. Das habe der Beschwerdeführer vor dem Oberverwaltungsgericht nicht getan.

Geldscheine und Münzen auf einem Brief des Beitragsservice

Den Rundfunkbeitrag zahlen seit 2013 alle Haushalte und Betriebsstätten für die öffentlich-rechtliche Sender. Wir erklären, wie der Beitrag ermittelt wird.

25.10.2024 | 3:36 min

Die Gerichte seien zudem nicht davon ausgegangen, dass der MDR als Ganzes fehlerhaft errichtet und das Gebot der Staatsferne verletzt wurde. Dem sei der Beschwerdeführer nicht ausreichend entgegengetreten. Auch sei er nicht darauf eingegangen, dass es für die Rundfunkbeitragspflicht auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und nicht auf den MDR-Staatsvertrag ankomme.

Quelle: EPD

Weitere Nachrichten

  1. Volkswagen in Zwickau.

    50.000 Stellen in Gefahr?:VW-Betriebsrat schließt betriebsbedingte Kündigungen aus

    mit Video0:22

  2. 3D-gedruckte Waffenteile liegen neben einem 3D-Drucker.

    Waffen aus dem 3D-Drucker:Wie ein Deutscher das Waffenrecht aushebelte

    von Bettina Blaß
    mit Video42:17

  3. Owen Ansah
    Interview

    Dopingexperte im Interview:Fall Ansah: "Chancen auf weniger als vier Jahre sind gering"

    von Johannes Fischer

  4. Owen Ansah bei der Leichtathletik-EM in Birmingham.

    Was geschah wirklich am 9. Juli?:Warum Owen Ansah um seine Karriere bangen muss

    von Johannes Fischer
    mit Video3:17

  5. Ein Mitarbeiter eines Alten-und Pflegeheims hält die Hand einer Bewohnerin

    Mögliche Beitragssatzanhebungen:AOK-Chefin warnt vor Milliardenloch in Pflegeversicherung

    mit Video4:05

  6. Kanye West bei der Vanity Fair Oscar Party

    Auftritte in St. Petersburg:Konzerte von Kanye West in Russland drohen zu scheitern

    mit Video0:17

  7. Frau geht im Iran über Marktstraße

    Trotz weiterer US-Sanktionen:Experte Fathollah-Nejad: Kurswechsel Irans ist "Wunschdenken"

    von Lisa Hofmann
    mit Video24:44

  8. Satellitenbild: Rauchgeneratoren auf der Krim-Brücke aufgenommen am 22.6.2026
    Liveblog

    Russland greift die Ukraine an:Aktuelles zum Krieg in der Ukraine


  9. Iran-Krieg - Straße von Hormus
    Liveblog

  10. Logistik-Milliardär Klaus-Michael Kühne am 27.09.2019 während einer Vertragsunterzeichnung zum Forschungsprogramm zur Erbgutentschlüsselung im UKE in Hamburg.

    Klub profitierte vom Investor:Was der Tod von Kühne für den HSV bedeutet

    von Ralf Lorenzen

  11. Elye Wahi
    Bilderserie

    Topnews vom Transfermarkt:Eintrachts Wahi bleibt in Nizza


  12. Andrij Melnyk
    Interview

    UN-Botschafter der Ukraine:Melnyk: Mit Patriots nicht bis zum Winter warten

    mit Video10:22

  13. Maximilian Arnold (VfL Wolfsburg, 27) und Muhammed Damar (VfL Wolfsburg, 20) jubeln.

    Sieg erst im Elfmeterschießen:Wolfsburg rettet sich mit viel Mühe in die zweite Pokalrunde

    mit Video6:22