Bundesverfassungsgericht:Rundfunkbeitrag: Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. Ein Mann hatte sich gegen die Erhebung durch den MDR wegen mangelnder Programmvielfalt gewehrt.
Die Karlsruher Richter haben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zahlung von Rundfunkbeiträgen als unzulässig abgewiesen.
Quelle: dpaDas Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Rundfunkbeitrag nicht zur Entscheidung angenommen. Der Kläger aus dem Raum Leipzig hatte sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gewandt und das mit mangelnder Staatsferne und Transparenz in den Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) in den Jahren 2014 und 2015 begründet.
Die Karlsruher Richter erklärten in ihrem Beschluss, der Kläger habe nicht begründet, warum die behauptete fehlende Staatsferne und Transparenz zu einer unzureichenden Programmvielfalt führe. (AZ: 1 BvR 622/24)
Kläger moniert Programmvielfalt des MDR sei nicht gewährleistet
Der MDR hatte von dem Mann in drei Bescheiden für die Jahre 2014 und 2015 Rundfunkbeiträge in Höhe von insgesamt rund 275 Euro sowie weitere 24 Euro für Säumniszuschläge gefordert. Der Kläger hielt die Beitragserhebung für rechtswidrig. Der Rundfunkbeitrag solle eine Programmvielfalt gewährleisten. Dem sei der MDR mit dem MDR-Staatsvertrag vom 30. Mai 1991 nicht gerecht geworden.
Er verwies auf eine Entscheidung der Verfassungsrichter vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag, wonach der Anteil staatlicher und staatsnaher Personen im Fernseh- und Verwaltungsrat nicht mehr als ein Drittel betragen dürfe (AZ: 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11). Werde dies nicht eingehalten, argumentierte der Beschwerdeführer im aktuellen Verfahren, werde das Gebot der Vielfaltssicherung und der Staatsferne verletzt. Das sei auch beim MDR der Fall. Das Einhalten dieser Gebote sei Grundlage dafür, dass überhaupt ein Rundfunkbeitrag erhoben werden dürfe.
Eine Firma fordert Geld für die Nutzung eines Formulars zum Rundfunkbeitrag, die Kosten erwähnen sie nicht deutlich. Viele Verbraucher denken, es sei die Original-Internetseite, das ist falsch.
24.04.2025 | 3:53 minVoraussetzung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte in dem Fall im Juni 2021 geurteilt, dass der MDR-Staatsvertrag vor seiner Änderung im Jahr 2021 zwar keine dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne genügende Zusammensetzung der Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat vorgesehen habe. Auf die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags habe das jedoch keine Auswirkungen. Denn die Voraussetzungen für die Beitragserhebung seien nicht im MDR-Staatsvertrag, sondern im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Zulassung der Berufung abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde dagegen nun als unzulässig zurück. Es müsse durch alle Fachinstanzen begründet werden, warum die behauptete fehlende Staatsferne und Transparenz zu einer unzureichenden Programmvielfalt führe. Das habe der Beschwerdeführer vor dem Oberverwaltungsgericht nicht getan.
Den Rundfunkbeitrag zahlen seit 2013 alle Haushalte und Betriebsstätten für die öffentlich-rechtliche Sender. Wir erklären, wie der Beitrag ermittelt wird.
25.10.2024 | 3:36 minDie Gerichte seien zudem nicht davon ausgegangen, dass der MDR als Ganzes fehlerhaft errichtet und das Gebot der Staatsferne verletzt wurde. Dem sei der Beschwerdeführer nicht ausreichend entgegengetreten. Auch sei er nicht darauf eingegangen, dass es für die Rundfunkbeitragspflicht auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und nicht auf den MDR-Staatsvertrag ankomme.
Weitere Nachrichten
Einblicke ins russische Innenleben:Wie Russen auf Krieg, Inflation und Zukunft blicken
von Joachim Bartz und Katja Belousovamit Video9:40Außenseiter im CL-Achtelfinale:Bodö/Glimt beschert Norwegen ein Fußball-"Märchen"
mit Video5:53- Liveblog
Russland greift die Ukraine an:Aktuelles zum Krieg in der Ukraine
Norweger schalten Inter aus:Bodö/Glimt: Angst vor Europas "Klapperschlange" geht um
mit Video5:53Nach Rücktritt der Louvre-Direktorin:Louvre in der Krise: Das alles muss die neue Leitung stemmen
mit Video0:29Staatsbesuch in Peking:Kanzler Merz trifft auf selbstbewusstes China
von Elisabeth Schmidtmit Video0:21- Interview
Nach Helm-Skandal bei Olympia:Skeleton-Pilot zu Ukraine-Krieg: Es herrscht Kriegsmüdigkeit
mit Video4:32 Aktenzeichen XY vom 25.02.2026:Cold Case Seckin Caglar: Polizei sucht Zeugen von 1991
mit Video3:29- Analyse
"Besser, stärker, reicher als je zuvor":Trumps Rede im US-Kongress: Wenig Krise und viel Eigenlob
Beatrice Steineke, Washington, D.C.mit Video107:50 - Update
Update am Morgen:Wie steht es um Europas Stärke?
von Alica Jung Champions-League-Rückspiel gegen Bergamo:Der BVB, plötzlich Mentalitätsmonster
von Patrick Brandenburgmit Video2:59- FAQ
"State of the Union":Trumps Rede an die Nation: USA sind größer, besser, reicher
mit Video1:40 SPD-Ministerpräsident bei "Lanz":Olaf Lies: "Wir müssen Automobilland bleiben"
von Bernd Bachranmit Video75:33