Geplantes Sondervermögen:AfD fordert Absage von Sondersitzungen
Die AfD will juristisch gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags vorgehen. Sie stellt der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ein Ultimatum.
Die AfD-Fraktion im Bundestag will juristisch gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags vorgehen.
Quelle: dpaWerden die Pläne von Union und SPD für ein 500 Milliarden Euro schweres sogenanntes Sondervermögen für die Infrastruktur und zur Lockerung der Schuldenbremse noch von höchster Stelle juristisch gestoppt?
Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben per anwaltlichem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) eine Absage der geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zum Zwecke entsprechender Grundgesetzänderungen gefordert. Die Sitzungen sind für kommenden Donnerstag und den darauffolgenden Dienstag geplant.
Ultimatum für Bundestagspräsidentin Bärbel Bas
Sollte Bas der Aufforderung bis Montag nicht nachkommen, wollen die AfD-Fraktion und auch einzelne Abgeordnete demnach vor dem Bundesverfassungsgericht ein Eilverfahren einleiten, mit dem Ziel, die Einberufung des alten Bundestags zu untersagen.
Bas sei nach Überzeugung der AfD verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, sagte AfD-Vize und Fraktionsjustiziar Stephan Brandner.
In einer Mitteilung der AfD-Fraktion hieß es, man bezweifle grundsätzlich, dass die Bundestagspräsidentin den bisherigen Bundestag abgesehen von Notfällen einberufen dürfe.
Das gilt insbesondere, wenn das alte Parlament über so wesentliche Fragen wie die Änderungen des Grundgesetzes entscheiden soll.
AfD-Bundestagsfraktion
Sondervermögen für Infrastruktur und Lockerung der Schuldenbremse
SPD, CDU und CSU hatten bei ihren Sondierungen zur Bildung einer möglichen neuen Bundesregierung den Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro vereinbart sowie eine Lockerung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, sodass im Bereich Verteidigung massiv investiert werden kann.
Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Im neu gewählten Bundestag, der sich erst am 25. März zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit.
Auch Linke erwägt juristische Schritte
Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, gilt der alte noch als arbeits- und beschlussfähig. Nach Beratungen des Ältestenrates hatte Bas auf Verlangen von Union und SPD daher Sondersitzungen des alten Parlaments einberufen. Dort gibt es die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit noch.
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.
Auch die Linke erwägt juristische Schritte. "Wir prüfen momentan verschiedenste rechtliche Optionen um, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke der dpa.
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