Rente, Steuern, Pflege:Das ändert sich im Juli
Der Juli bringt viele finanzielle Änderungen. Renten steigen, Pflegekräfte verdienen mehr - und bei der Steuer rückt eine Frist näher.
Rentnerinnen und Rentner bekommen ab Juli mehr Geld (Symbolfoto).
Quelle: ImagoIn der Urlaubszeit kommt etwas mehr Geld auf dem Konto gerade recht. Wo mehr drin ist und welche Änderungen der Juli bringt.
Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Juli 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
SPD-Arbeitsministerin Bas schlägt vor, dass zukünftig auch Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Der Deutsche Beamtenbund lehnt den Vorschlag ab.
10.05.2025 | 1:46 minOpferrente steigt
Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige Häftlinge in der DDR steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.
Mehr Geld in der Altenpflege
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Steuererklärung bis Ende Juli
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.
Nach einem Rekorddefizit 2024 warnen Länder und Kommunen vor Einnahmeverlusten durch das Investitionspaket.
18.06.2025 | 1:43 minFlexibilität bei Pflege
Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.
Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein - ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.
Fast 5 Millionen Menschen pflegen Angehörige zu Hause. Um sie zu unterstützen, wird seitens der Bundesregierung überlegt, ein Pflegegeld als Lohnersatz einzuführen.
10.06.2025 | 1:57 minMehr Geld für Bundestagsabgeordnete
Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.
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