Sender muss Ruhegeld zahlen:Ex-RBB-Intendantin Schlesinger mit Teilerfolg
Der fristlos entlassenen Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger steht ein gefordertes Ruhegeld zu. Das urteilte das Landgericht Berlin.
Hat Teilerfolg gegen ihren alten Arbeitgeber RBB erzielt: Patricia Schlesinger.
Quelle: dpaIm Rechtsstreit mit ihrem früheren ARD-Sender RBB hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin sprach Schlesinger mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat.
Schlesinger war Ende 2022 von der ARD-Anstalt wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme entlassen worden.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig - weiterer Rechtsstreit steht aus
Ob die 64-Jährige auch darüber hinaus einen Anspruch auf das ihr vertraglich bis zum Lebensende zustehende Ruhegeld hat, muss jetzt in einem weiteren Prozess geklärt werden. Ebenfalls war unklar inwieweit sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.
Zudem hat das Gericht festgestellt, dass der RBB Schadensersatzansprüche gegen seine ehemalige Intendantin in Höhe von rund 24.000 Euro wegen falsch abgerechneter Nutzung eines Dienstwagens und von Reisekosten hat. Damit habe Schlesinger eine Pflichtverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort nach der Verkündung des Urteils.
Schadensersatz für Boni und Zulagen
Der RBB bekam außerdem in einem sogenannten Grundurteil Schadensersatzansprüche für von Schlesinger als Intendantin abgesegnete Sonderzahlungen zugesprochen. Hierbei geht es um ein umstrittenes Bonus-System, nach dem Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung Zulagen erhielten, die der RBB unter anderem bestimmten Mitarbeitenden während des ARD-Vorsitzes der Anstalt im Jahr 2022 zahlte. Die genaue Höhe wird zu einem späteren Termin ermittelt. Dabei belaufen sich allein die vom RBB angemeldeten Ansprüche aus den Bonus-Zahlungen nach Gerichtsangaben auf rund 1,7 Millionen Euro.
Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich.
Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.
Weitere Nachrichten
Forschungsprojekt in Aachen:Wie ein Herzschrittmacher mit Kindern mitwachsen soll
von Cengiz Ünalmit Video1:45- Bilderserie
Top-News vom Transfermarkt:Ex-Bayern-Profi Müller verlängert Vertrag in Vancouver
Proteste nach Rauswurf von Seniorin:Fall Maricarmen: Spanien plant Maßnahmen gegen Wohnkrise
mit Video2:12Schwere Überschwemmungen in Thailand:Bangkok: Internationaler Luftverkehr beeinträchtigt
mit Video0:18- Newsletter
Update am Abend:Union droht, Rentenexperten warnen und Siegmund tritt an
von Torben Heine DFB-Team vor Serbien-Spiel:Klopp trainiert mit kompletten Kader - wer wird Kapitän?
mit Video1:39- FAQ
Einigt sich die Koalition bis Mittwoch?:Wie eine Lösung bei der Pflegereform aussehen könnte
von Britta Spiekermannmit Video2:29 - Analyse
OpenAI hält neues ChatGPT-Modell zurück:KI-Konzerne: Ablenken von der eigenen Verantwortung
von Jan Schüßlermit Video0:21 In eigener Sache:Korrekturen und Richtigstellungen
- Grafiken
Gasspeicher und Gasverbrauch:Wie es um unsere Gasversorgung steht
von H. Koberstein, R. Meyer, N. Niedermeier, M. Zajonzmit Video2:29 - Liveblog
Aktuelle Entwicklungen :Iran-Krieg und Nahost-Konflikt: Alle Nachrichten im Liveblog
- Liveblog
Russland greift die Ukraine an:Aktuelles zum Krieg in der Ukraine
Machtkampf im internationalen Fußball:"Desinformationskampagne": FIFA schießt gegen UEFA
mit Video11:40