Ex-RBB-Intendantin Schlesinger erzielt Teilerfolg

Sender muss Ruhegeld zahlen:Ex-RBB-Intendantin Schlesinger mit Teilerfolg

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Der fristlos entlassenen Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger steht ein gefordertes Ruhegeld zu. Das urteilte das Landgericht Berlin.

Patricia Schlesinger am 15.01.2025 in Berlin
Hat Teilerfolg gegen ihren alten Arbeitgeber RBB erzielt: Patricia Schlesinger.
Quelle: dpa

Im Rechtsstreit mit ihrem früheren ARD-Sender RBB hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin sprach Schlesinger mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat. 
Schlesinger war Ende 2022 von der ARD-Anstalt wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme entlassen worden.
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Entscheidung noch nicht rechtskräftig - weiterer Rechtsstreit steht aus

Ob die 64-Jährige auch darüber hinaus einen Anspruch auf das ihr vertraglich bis zum Lebensende zustehende Ruhegeld hat, muss jetzt in einem weiteren Prozess geklärt werden. Ebenfalls war unklar inwieweit sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert. 
Zudem hat das Gericht festgestellt, dass der RBB Schadensersatzansprüche gegen seine ehemalige Intendantin in Höhe von rund 24.000 Euro wegen falsch abgerechneter Nutzung eines Dienstwagens und von Reisekosten hat. Damit habe Schlesinger eine Pflichtverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort nach der Verkündung des Urteils.

Schadensersatz für Boni und Zulagen

Der RBB bekam außerdem in einem sogenannten Grundurteil Schadensersatzansprüche für von Schlesinger als Intendantin abgesegnete Sonderzahlungen zugesprochen. Hierbei geht es um ein umstrittenes Bonus-System, nach dem Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung Zulagen erhielten, die der RBB unter anderem bestimmten Mitarbeitenden während des ARD-Vorsitzes der Anstalt im Jahr 2022 zahlte. Die genaue Höhe wird zu einem späteren Termin ermittelt. Dabei belaufen sich allein die vom RBB angemeldeten Ansprüche aus den Bonus-Zahlungen nach Gerichtsangaben auf rund 1,7 Millionen Euro.
Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich.
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Quelle: dpa, KNA

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