Streit ums Geld:Annäherung zwischen Schlesinger und RBB
Ruhegeld-Forderungen von Schlesinger und hohe Schadenersatzforderungen des Senders: Im Rechtsstreit der Ex-Intendantin mit dem RBB streben beide Seiten eine Verständigung an.
Schlesinger war ab Juli 2016 Intendantin des RBB. Sie musste ihr Amt im August 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft aufgeben.
Quelle: dpaIm Rechtsstreit der früheren Intendantin Patricia Schlesinger mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über Ruhegeld-Forderungen von Schlesinger und hohe Schadenersatzforderungen des Senders streben beide Seiten eine Verständigung an. Im Verlauf der Verhandlung am Landgericht Berlin erklärten die Anwälte von Schlesinger und die des RBB am Mittwoch, sich in Vergleichsverhandlungen einigen zu wollen.
Schlesinger hatte zuvor über ihre Anwälte angeboten, auf gut 300.000 Euro Zahlungen des Senders zu verzichten, um den Rechtsstreit beizulegen. Von den Vertretern des RBB hieß es, der Verwaltungsrat müsse in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden. Eine Beilegung des Rechtsstreits werde bis zum 31. Mai angestrebt.
Sender fordert mehr als zwei Millionen Euro
Die ehemalige RBB-Intendantin hatte nach Gerichtsangaben mit ihrer Zivilklage die Zahlung eines Ruhegeldes in Höhe von rund 18.300 Euro monatlich vom Sender verlangt. Der RBB reagierte mit einer Widerklage, um Schadenersatz in Millionenhöhe einzufordern. Konkret fordere der Sender derzeit mehr als zwei Millionen Euro von Schlesinger, hieß es vor Verhandlungsbeginn vom Gericht.
Außerdem habe der RBB die Feststellung beantragt, dass die Klägerin verpflichtet ist, alle Schäden zu ersetzen, die durch Pflichtverletzungen "bei der Planung und Umsetzung eines Bauvorhabens" entstanden sind oder noch entstehen werden. Diese Forderungen seien noch nicht genau beziffert worden. Der RBB gebe den voraussichtlichen Schadenersatz jedoch mit rund 6,9 Millionen Euro an. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das inzwischen aufgegebene "Digitale Medienhaus".
Streit um Ruhegeldansprüche
Der RBB hatte laut Gericht in seiner Widerklage auch die Rückzahlung einer variablen Vergütung und die Feststellung verlangt, dass der Klägerin keine nachvertraglichen Ruhegeldansprüche zustehen. Im Verlauf der Verhandlung am Mittwoch sagte der Vorsitzende Richter, der RBB müsse wahrscheinlich das vertraglich vereinbarte Ruhegeld zahlen. Es gehe dabei um lebenslange Ruhegeldzahlungen. Er sehe durchaus ein Prozessrisiko aufseiten des RBB.
Zugleich sei nicht ausgeschlossen, dass Schadenersatzforderungen des Senders begründet seien. Es stelle sich deshalb die Frage, ob eine Vereinbarung zustande komme oder der Weg durch die Instanzen beschritten werden solle.
Vonseiten der RBB-Anwälte wurde argumentiert, Schlesingers Vertrag sei sittenwidrig. Im Fall des Medienhauses seien zudem zahlreiche Pflichtverletzungen dokumentiert, die Schadenersatzansprüche rechtfertigten.
Schlesingers Anwälte: Mandantin braucht das Geld
Schlesingers Anwälte betonten, eine zügige Klärung des Rechtsstreits sei notwendig. Ihre Mandantin habe enorme Prozesskosten zu tragen und brauche das Geld, das ihr vom RBB zustehe. Sie habe nach ihrem Ausscheiden beim Sender zwischenzeitlich an anderer Stelle rund neun Monate lang ein Bruttomonatsgehalt von 25.000 Euro bezogen und seitdem keine Einkünfte mehr.
Schlesinger war ab Juli 2016 Intendantin des RBB. Sie musste ihr Amt im August 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung aufgeben. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen führt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft seit August 2022 Ermittlungen gegen Schlesinger und mehrere weitere Personen.
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