50+1-Regel im Fußball: Bundeskartellamt fordert Nachbesserungen

Ausnahmeregeln im Fokus:Kartellamt fordert Nachbesserungen bei 50+1

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Bei der Prüfung der 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die DFL zu Nachbesserungen aufgefordert - das betrifft vor allem Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg.

Fans demonstrieren für die 50+1-Regel
Seit Jahren ein wichtiges Thema vieler organisierter Fußball-Fans: Der Erhalt der 50+1-Regel.
Quelle: dpa

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss dem Bundeskartellamt zufolge bei der Anwendung der "50+1"-Regel nachbessern. Grundsätzlich hat die Bonner Behörde weiter keine Bedenken gegen das Regelwerk, das verhindern soll, dass externe Investoren die Mehrheit bei den 36 Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga übernehmen, wie sie am heutigen Montag mitteilte.
Doch müsse die DFL konkrete Maßnahmen vornehmen, "um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen".

Verfahrenseinstellung geplant

Die DFL sowie die betroffenen Vereine und Investoren hätten nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Danach beabsichtigt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben, die Empfehlungen "zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen".

Eingeführt wurde die 50+1-Regel, um die Identität der Fußballvereine zu bewahren und zu verhindern, dass Externe die Kontrolle übernehmen und nur wirtschaftliche Interessen verfolgen. Heißt also: Der eingetragene Verein (e.V.), der den Profifußball betreibt, muss die Mehrheit der Stimmrechte an der Kapitalgesellschaft - z.B. einer GmbH -, die den Spielbetrieb organisiert, halten. Damit haben die Vereine und folglich auch ihre Fans und das letzte Wort darüber, wie sie geführt werden und nicht beispielsweise ein externer Investor.

Bereits 2023 hatten sich die DFL als Dachorganisation der 36 Profiklubs und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Diese gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen.
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Die notwendige Abstimmung der Vereine über die Neuregelung bei einer Mitgliederversammlung musste schon mehrfach verschoben werden.

50+1 "konsequent anwenden"

"Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Mitteilung.
Mundt sprach indirekt auch die Fälle RB Leipzig und Hannover 96 an: "Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt. Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden.

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Quelle: Reuters

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Quelle: dpa, Reuters

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