Reiserücktritt bei Nahost-Reisen:Diese Rechte haben Reisende bei angespannter Sicherheitslage
von Christoph Voigt
Der Iran-Krieg hat auch Auswirkungen für Reisende. So warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in den Nahen Osten. Was das für Urlauber bedeutet und welche Rechte sie haben.
Welche Optionen haben Reisende, die einen Urlaub im Nahen Osten gebucht haben oder deren Flug über eines der dortigen Drehkreuze führt? Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra im Gespräch.
19.03.2026 | 4:26 minLaut Auswärtigem Amt gelten für Nahostregionen, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, der Oman oder Saudi-Arabien, Reisewarnungen. Pauschalreisen dorthin können kostenfrei storniert werden, vorausgesetzt, die Reise stehe in den nächsten Wochen an, so Kay Rodegra, Jurist und Experte für Reise- und Luftverkehrsrecht. Eine Stornierung gelte nicht für den Sommer- oder Herbsturlaub. "Angst oder Furcht allein ist kein Grund für einen Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung", ergänzt der Reiserechtsexperte.
Wer wissen will, wie sicher sein Reiseziel aktuell ist, kann dies auf der Website des Auswärtigen Amtes prüfen. Dort ist für jedes Land die Sicherheitslage dokumentiert.
Laut Auswärtigem Amt informieren Reisehinweise über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreisebestimmungen oder gesundheitlichen Vorgaben.
Sicherheitshinweise machen auf konkrete Risiken aufmerksam und raten je nach Lage dazu, Reisen einzuschränken oder ganz zu vermeiden.
Bei akuter Gefahr für Leib und Leben werden hingegen Reisewarnungen ausgesprochen. Sie können für ein gesamtes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.
In einer Umfrage von YouGov gaben 54 Prozent der Befragten an, dass internationale Konflikte und Krisen keinen Einfluss auf ihre Reisepläne haben. Zehn Prozent würden ihre Pläne ändern.
11.03.2026 | 0:32 minKrisenfall am Reiseziel: Das gilt für Reisende
Kommt es während der Reise zu einem Konflikt in der Urlaubsregion, sollten sich Reisende bei Pauschalreisen an die Reiseleitung vor Ort, den Veranstalter oder die Fluggesellschaft wenden.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den sicheren Rücktransport zu organisieren und die Kosten etwa für Umbuchungen oder einen verlängerten Aufenthalt zu übernehmen. Individualreisende müssen diese Kosten in der Regel selbst tragen.
Die Deutschen sind im letzten Jahr laut einer aktuellen Umfrage so oft verreist wie seit 20 Jahren nicht mehr - trotz steigender Kosten. Am beliebtesten ist nach wie vor Urlaub im eigenen Land.
05.02.2026 | 0:48 minZwischenstopp im Krisengebiet: Optionen für Reisende
Laut ADAC sei es bislang noch nicht eingetreten, dass mehrere wichtige Flughäfen nur eingeschränkt erreichbar sind. "Ist der Umstieg von einer Reisewarnung betroffen, zum Beispiel Dubai oder Abu Dhabi, das eigentliche Reiseziel jedoch nicht, kann die Reise aufgrund der aktuell vorliegenden außergewöhnlichen Umstände als beeinträchtigt gelten", sagt Rodegra. In diesem Fall kann die Pauschalreise storniert werden - es sei denn, es werden zumutbare alternative Reiserouten angeboten.
Wird mir über meinen Reiseveranstalter ein alternativer Umstieg angeboten, etwa über ein anderes Drehkreuz, kann dieser auch bei längerer Reisezeit als zumutbar gelten.
Kay Rodegra, Jurist und Experte für Reise- und Luftverkehrsrecht
ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke erklärt, was der Nahost-Krieg für Reisende bedeutet - und welche Rechte Kunden bei Rückholaktionen oder Stornierungen haben.
04.03.2026 | 3:14 minReiserücktrittsversicherung: Was gilt?
In der Regel greift eine Reiserücktrittsversicherung im Kriegsfall nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV).
Um sicherzugehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen sowohl vor Abschluss der Police als auch vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.
Wenn der Urlaubsort plötzlich zum Krisengebiet wird, gelten besondere Regeln. Welche Rechte Pauschalreisende haben und wer die entstehenden Mehrkosten trägt, erklärt Jurist Arndt Kempgens.
04.03.2026 | 4:25 minPauschal- oder Individualreise: Was aktuell zu beachten ist
Liegt das Reiseziel in einer Region mit kritischer Sicherheitslage, setzt Rodegra eine klare Priorität. "Auch wenn der Pauschalreise immer noch etwas Spießiges anhaftet, würde ich in diesen Zeiten eher zu einer Pauschalreise raten, denn hier ist der Urlauber im Fall des Falles besser abgesichert."
Anders als Pauschalurlauber genießen Individualreisende keinen umfassenden Verbraucherschutz. Wer nur einen Flug gebucht hat und dieser planmäßig stattfindet, kann in der Regel nicht zurücktreten und bleibt auf den Ticketkosten sitzen.
Wegen des Nahostkonflikts ist der Ölpreis gestiegen, was Treibstoffe wie Kerosin verteuert. Viele Airlines haben darauf reagiert und die Ticketpreise erhöht - vor allem auf Strecken zwischen Europa und Asien oder Afrika.
Christoph Voigt ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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