Streik am Flughafen: Welche Rechte habe ich als Fluggast?

FAQ

Piloten-Streik bei der Lufthansa:Streik am Flughafen: Welche Rechte habe ich als Fluggast?

von Fabio Leiendecker und Christoph Schneider

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Der Pilotenstreik bei der Lufthansa sorgt bei Reisewilligen an den Flughäfen weiter für Turbulenzen. Was muss ich als Passagier beachten, wenn das Personal im Ausstand ist?

Ein Lufthansa Wegweiser steht neben einem Stopp-Schild am Flughafen Hamburg

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit setzt ihren Streik fort: Etliche Lufthansa-Flüge fallen aus.

13.03.2026 | 0:19 min

Die Lufthansa-Piloten der Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit" (VC) setzen ihren am Donnerstag begonnenen Streik noch bis einschließlich Freitag fort. An deutschen Flughäfen droht der Ausfall weiterer Flüge.

Ein Überblick über Rechte von Flugpassagieren bei Streiks:

Wie verhalte ich mich, wenn ich erfahre, dass mein Flug ausfällt?

Zuerst ist es empfehlenswert, Kontakt mit der Airline aufzunehmen. Sie ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu verhindern, dass sich der Streik auf die Fluggäste auswirkt. Sie muss also alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Passagiere umzubuchen oder anders an ihr Ziel zu bringen.

Bietet die Airline keinen Alternativflug an, sollte ich eine Frist setzen - je näher die Abflugzeit ist, desto kürzer. Reagiert die Fluggesellschaft gar nicht, können Betroffene auch selbst einen Ersatzflug buchen.

Hier ist es wichtig, sämtliche Belege für einen späteren Erstattungsantrag zu sammeln - also die Belege für den Alternativflug oder eine sonstige Ersatzbeförderung, aber auch - wenn die Fluggesellschaft sich nicht kümmert - für mögliche Hotel- und Verpflegungskosten.

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Welche Rechte habe ich bei einem verspäteten Abflug vor Ort?

Verzögert sich mein Abflug, sind die Airlines unabhängig vom Verspätungsgrund dazu verpflichtet, mich in der Zwischenzeit zu unterstützen. Hierzu zählt zum einen kostenlose Verpflegung mit Mahlzeiten und Getränken, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit steht.

Findet der Abflug nicht mehr am selben Tag statt, kann ich zudem eine kostenlose Hotel-Übernachtung verlangen. Hierbei sind die Airlines auch verpflichtet, die Kosten für den Transfer zwischen Flughafen und Hotel zu übernehmen.

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Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug gestrichen wird?

Regelmäßig steht Fluggästen bei der Annullierung oder Verspätung eines Flugs eine Entschädigung zu. Deren Höhe ist abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Sie kann zwischen 250 und 600 Euro betragen.

Kann sich die Airline aber auf "höhere Gewalt", also außergewöhnliche Umstände, berufen, steht Fluggästen keine Entschädigung zu. Es stellt sich also die Frage: Ist ein Streik höhere Gewalt?

Das kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darauf an, ob der Streik für die Fluggesellschaft beherrschbar ist oder nicht. Streikt das Personal der Airline, handelt es sich also um ein internes Ereignis, das der Betriebssphäre der Airline zuzurechnen ist, wird regelmäßig eine Entschädigung fällig.

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Dies wird damit begründet, dass die Airlines auf das eigene Personal, also etwa die Piloten, Einfluss nehmen und sich etwa durch die Einsetzung einer Vertretung auf den Streik vorbereiten können. Streiken hingegen das Flughafenpersonal oder die Fluglotsen, müssen die Airlines keine Entschädigung leisten, da sie hierauf keinen Einfluss haben.

Zudem sind die Airlines dann nicht zur Entschädigung verpflichtet, wenn zwar ihr eigenes Personal streikt, dieser Streik für sie jedoch unvorhersehbar war und sie sich hierauf nicht rechtzeitig einstellen konnten.

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Kann ich den Flugpreis erstattet bekommen?

Möchte ich den Flug nicht mehr antreten, kann ich aber auch die Erstattung des Ticketpreises fordern. Innerhalb von sieben Tagen muss die Airline mir dann den Flugpreis erstatten. In diesem Fall ist die Airline jedoch nicht mehr zur Zahlung der Ersatzkosten verpflichtet. Der Anspruch auf eine Entschädigung bleibt jedoch bestehen.

Oft bieten Fluggesellschaften hier Reisegutscheine an, auf die ich mich aber nicht einlassen muss. Das geht nur mit meinem schriftlichen Einverständnis.

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Wer ist Ansprechpartner bei Pauschalreisen?

Habe ich eine Pauschalreise gebucht und ist der Flug ein Teil eines Gesamtpakets mit weiteren Reiseleistungen wie etwa Hotel oder Mietwagen, wende ich mich direkt an den Reiseveranstalter und bitte um Regelung mit einer anderen Fluggesellschaft oder auch späteren Flügen. Die Reiseveranstalter sind auch bei Streiks in der Verantwortung.

Entstehen mir durch mögliche Verspätungen weitere Kosten wie Unterkunft, Taxifahrten, Telefonate und Verpflegung, so hat der Reiseveranstalter diese zu ersetzen. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden kann ich bei einer Pauschalreise außerdem den Reisepreis mindern - dies muss ich dem Reiseveranstalter unverzüglich anzeigen.

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Quelle: dpa

Wer ist Ansprechpartner bei einer Buchung über Vermittlungs-Plattformen?

Habe ich meinen Flug nicht direkt bei der Airline, sondern auf einer Online-Plattform wie booking.com oder Skyscanner gebucht, ändert dies nichts an den Ansprüchen gegenüber der Airline. Die genannten Plattformen werden lediglich als Vermittler für die Fluggesellschaften tätig. Ein Beförderungsvertrag besteht deshalb nur mit der Airline selbst.

Die Lufthansa rechnet damit, ab Samstag wieder zum regulären Flugverkehr zurückkehren zu können. Die Abwicklung der streikbedingten Probleme wird die Airline und einige ihrer Passagiere jedoch noch länger beschäftigen.

Fabio Leiendecker und Christoph Schneider arbeiten in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

Der Artikel wurde erstmals am 23.03.2023 veröffentlicht und am 13.03.2026 aktualisiert.

Über dieses Thema berichtete das ZDF in verschiedenen Sendungen, zuletzt bei heute Xpress am 13.03.2026 ab 09:00 Uhr sowie im heute journal am 12.03.2026 ab 21:45 Uhr.

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