Reiserecht im Kriegsfall:In Dubai gestrandet: Was Reisende verlangen können
von Fabio Leiendecker und Leticia Enders
Mindestens 30.000 deutsche Reisende sitzen im Nahen Osten fest, das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus. ZDFheute erklärt, welche Rechte Reisende nun haben.
In Folge des Iran-Kriegs wurden zahlreiche Flüge in den Nahen Osten annulliert, etwa von und nach Beirut im Libanon. (Archiv)
Quelle: dpaWann kann ich eine Reise kostenlos stornieren?
Das hängt davon ab, ob man eine Pauschal- oder eine Individualreise gebucht hat. Von einer Pauschalreise spricht man immer dann, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen, also etwa Flug und Hotel, als einheitliches Paket gebucht werden.
Ist dies der Fall, genießen Reisende ein hohes Schutzniveau: Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, kann eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter kostenlos storniert werden.
"In der Regel haben Reiseversicherungen Ausschlussklauseln", die kriegerische Auseinandersetzungen beinhalten, sagte der Anwalt für Reiserecht Roosbeh Karimi im ZDF.
04.03.2026 | 4:32 minEtwas anderes gilt jedoch für Individualreisende, die Flug und Hotel selbstständig und unabhängig gebucht haben. Sie können von den Fluggesellschaften und Hotels keine Stornierung verlangen, solange die gebuchte Leistung von diesen immer noch erbracht werden kann. In diesem Fall sind Reisende also auf die Kulanz der Vertragspartner angewiesen.
Was können Reisende vor Ort tun, wenn die Flughäfen geschlossen sind?
Auch hier muss man zwischen Individual- und Pauschalreisenden unterscheiden.
Bei Pauschalreisen steht der Reiseveranstalter in der Pflicht, den Reisenden Hilfe zu leisten und sie mit Informationen zu versorgen. Zudem muss er den Reisenden für einen Zeitraum von mindestens drei Tagen eine Notunterkunft zur Verfügung stellen.
Flugausfälle, Verspätungen, Gepäckschäden: Das Bundesjustizministerium hat ein Service-Portal im Netz. Wie das funktioniert, haben wir im Video getestet.
18.07.2025 | 2:38 minBei Individualreisen hingegen kommt es vor allem darauf an, ob man mit einer europäischen Fluggesellschaft reist oder nicht. Für europäische Fluggesellschaften gelten die EU-Fluggastrechte. Danach sind die Airlines verpflichtet, die Reisenden vor Ort kostenlos zu verpflegen und eine Möglichkeit zur Übernachtung bereitzustellen. Letztlich sind die Airlines auch dafür verantwortlich, die Beförderung der Reisenden sicherzustellen und gegebenenfalls Ersatzflüge zur Verfügung zu stellen.
Anders ist dies bei Airlines, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Für sie gelten außerhalb der EU die EU-Fluggastrechte nicht. Reisende in Dubai müssen sich daher an den Flughäfen selbst versorgen und können von den Airlines keine Übernachtungsmöglichkeit einfordern.
Die Bundesregierung hat für Mittwochabend derweil eine erste Rückholaktion für Kinder, Kranke und Schwangere angekündigt. Alle weiteren Gestrandeten müssen sich gedulden.
Zehntausende Deutsche sitzen wegen des Kriegs in der Golfregion fest. Am Dienstag landete in Frankfurt ein erstes Flugzeug – weitere Flüge sind geplant.
03.03.2026 | 1:47 minWelche Rechte haben Reisende an europäischen Flughäfen, wenn sie in den Nahen Osten fliegen möchten?
An europäischen Flughäfen gelten unabhängig vom Sitz der Airline die EU-Fluggastrechte. Hier spielt es also keine Rolle, ob man bei einer europäischen oder nicht-europäischen Airline gebucht hat. Die Airlines sind dann verpflichtet, für kostenlose Verpflegung und Übernachtung zu sorgen und in den nächsten Tagen einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob der Nahe Osten nur ein Zwischen- oder schon das Endziel der Reise ist.
Was ist, wenn ich im Ausland bin, über Doha fliege und nicht zurück komme?
Auch hier ist entscheidend, ob die EU-Fluggastrechte gelten. Habe ich also bei einer europäischen Airline gebucht, kann ich zum Beispiel auch in Japan mein Recht auf Verpflegung und Übernachtung gegenüber der Airline geltend machen. Reise ich hingegen mit einer nicht europäischen Airline, wie zum Beispiel Emirates, bin ich auf mich allein gestellt und muss so lange warten, bis ich einen Alternativflug angeboten bekomme.
"Sicherheit hat oberste Priorität", sagt Sebastian Ebel, Vorstandsvorsitzender TUI, über erste Rückflüge aus Dubai.
03.03.2026 | 5:54 minReisewarnung am Samstag: Haftet nun die Regierung?
Nein, die Bundesregierung haftet bei einer Reisewarnung grundsätzlich nicht. Eine Reisewarnung stellt die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amts dar. Anders als der Reisehinweis, der nur über allgemeine Sicherheitsrisiken und Einreisebestimmungen informiert, ist die Reisewarnung ein dringender Appell dafür, von Reisen in das betreffende Land abzusehen, weil dort eine dringende Gefahr für Leib und Leben besteht.
Wer sich trotz einer Reisewarnung zu einer Reise in das jeweilige Land oder Gebiet entschließt, handelt auf eigene Gefahr.
Fabio Leiendecker und Leticia Enders berichten für die ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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