Flugverspätung: So können Fluggäste bei Verspätungen klagen

Entschädigungsanspruch:So können Fluggäste bei Verspätungen klagen

von Leon Fried
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Klagen von Fluggästen gegen ihre Airline haben 2024 einen Höchststand erreicht. Seit dem Frühjahr unterstützt ein Onlineportal dabei, Rechte gerichtlich geltend zu machen.

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Wenn der Urlaub mit Warten beginnt, ist das ganz schön ärgerlich. Viele Flugreisende kennen das: Verspätungen von teilweise mehreren Stunden. Noch ärgerlicher ist es, wenn die Fluggesellschaft sich dann auch noch weigert, die eigentlich fällige Entschädigung zu zahlen.
Genau das sei aber die Strategie mancher Airlines, berichtet Ronald Schmid, der seit Jahrzehnten als Rechtsanwalt im Reiserecht tätig ist.

Die Flugunternehmen lehnen häufig Ansprüche ab, obwohl sie genau wissen: Wenn das vor Gericht durchgefochten wird, verlieren sie den Prozess.

Ronald Schmid, Rechtsanwalt, Experte für Fluggastrechte und Reiserecht

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Regeln zu Flugentschädigungen sind klar

Denn eigentlich sind die Regeln klar: Hat ein Flug, der in einem EU-Land startet oder von einer innerhalb der EU ansässigen Fluggesellschaft in die EU durchgeführt wird, mindestens drei Stunden Verspätung, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Unabhängig vom Ticketpreis sind das zwischen 250 und 600 Euro, je nachdem, ob es sich um einen Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug handelt.
Auch wenn ein Flug kurzfristig annulliert oder die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird, haben Reisende einen Entschädigungsanspruch. Der entfällt nur dann, wenn sich die Fluggesellschaft auf "außergewöhnliche Umstände" berufen kann. Das können schlechte Wetterverhältnisse sein oder aber Streiks von Dritten, etwa von Fluglotsen.
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Zahl der Fluggastklagen auf Rekordniveau

Regelmäßig wiesen Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen ihrer Kunden aber auch dann zurück, wenn die Verspätung gar nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, erzählt Rechtsanwalt Schmid. "Sie vertrauen darauf, dass sie mit irgendwelchen Argumenten die Fluggäste davon überzeugen, dass es keine Aussicht auf Erfolg hat."

Viele Fluggäste geben dann klein bei oder klagen gar nicht erst.

Ronald Schmid, Rechtsanwalt

Im vergangenen Jahr hat eine Rekordzahl Flugreisender allerdings nicht klein bei gegeben. Laut Deutschem Richterbund wurden 2024 mehr als 130.000 Klagen eingereicht.
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Viele Passagiere nehmen dabei die Hilfe sogenannter Rechtsdurchsetzungsportale in Anspruch. Anbieter wie "Flightright" oder "Myflyright" setzen die Forderungen von Verbrauchern vor Gericht durch und übernehmen das Prozessrisiko. Im Gegenzug verlangen sie eine Provision von rund 30 Prozent der Entschädigungssumme.

Welchen Mehrwert das Onlineportal bietet

Wer lieber selbst den vollen Betrag einklagen und dafür keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte, dem bietet seit dem Frühjahr ein neues Onlineportal des Bundesjustizministeriums die Möglichkeit, eine digitale Klage zu erheben. In einem Vorab-Check kann geprüft werden, ob in der vorliegenden Fallkonstellation grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch besteht.
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Aus den eingegebenen Daten kann dann eine digitale Klage erzeugt werden, die den formalen Anforderungen genügt und die aktuell an sieben Pilotgerichten eingereicht werden kann - etwa an den Amtsgerichten Düsseldorf, Frankfurt am Main und Königs-Wusterhausen. Rechtsanwalt Schmid hält derartige Online-Tools vor allem in besonders einfach gelagerten Fällen für eine sinnvolle Ergänzung für Verbraucher.

Prozesskostenrisiko bleibt

Zu beachten ist allerdings, dass bei der digitalen Klage ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden muss und das volle Prozesskostenrisiko getragen wird. Das dürfte auch ein Grund dafür sein, dass diese Möglichkeit einer digitalen Klage bei Flugproblemen nach Recherchen des ZDF bisher kaum genutzt wurde.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums weist darauf hin, dass viele Verbraucher bisher vor allem den Vorab-Check genutzt hätten, um sich über ihre Rechte zu informieren. Eine Klage betrachteten viele als "letztes Mittel" und strebten zunächst eine außergerichtliche Klärung an.
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Wer es nicht sofort auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen möchte, hat weiterhin die Möglichkeit, zuerst die Hilfe einer Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, um eine gütliche Einigung mit der Airline zu erreichen.
Leon Fried arbeitet in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.
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