Gewerkschaften und Streiks
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In Deutschland gilt die Koalitionsfreiheit. Das Grundgesetz regelt, dass zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen gebildet werden können. Das ist "für jedermann und für alle Berufe gewährleistet" (Art. 9 Abs. 3 GG). Daher können sich Arbeitgeber in Verbänden und Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisieren. In diesem Rahmen werden Tarifverträge verhandelt. Scheitern diese Verhandlungen, sind Arbeitskampfmaßnahmen möglich. Politische Streiks gelten in Deutschland als verboten; Demonstrationen gehören dagegen zu den grundgesetzlich garantierten Grundrechten.
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Tarifverträge
Bei Tarifverträgen werden Entgelttarifverträge und Manteltarifverträge unterschieden. Im Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgelegt mit der Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Tarifgruppen. Das tarifliche Entgelt (Tariflohn, Tarifgehalt) darf vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden. Der Manteltarifvertrag ist ein Rahmenvertrag über mindestens einzuhaltende Arbeitsbedingungen, z. B. über Wochenarbeitszeit, Urlaub, Freistellungen, Fortbildungsmaßnahmen, Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen.
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
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