Gewerkschaften und Streiks
|
In Deutschland gilt die Koalitionsfreiheit. Das Grundgesetz regelt, dass zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen gebildet werden können. Das ist "für jedermann und für alle Berufe gewährleistet" (Art. 9 Abs. 3 GG). Daher können sich Arbeitgeber in Verbänden und Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisieren. In diesem Rahmen werden Tarifverträge verhandelt. Scheitern diese Verhandlungen, sind Arbeitskampfmaßnahmen möglich. Politische Streiks gelten in Deutschland als verboten; Demonstrationen gehören dagegen zu den grundgesetzlich garantierten Grundrechten.
Aktuelle Nachrichten zu Streiks
Von Freitag bis Samstag:Verdi ruft zu Warnstreiks im Nahverkehr auf
Video0:41- FAQ
Am Freitag und Samstag:Verdi ruft zu bundesweiten Warnstreiks im Nahverkehr auf
mit Video0:41 - FAQ
Letzte Runde während Friedenspflicht:Tarifverhandlungen im Endspurt: Einigen sich Bahn und GDL?
mit Video1:33 Tarifverhandlungen:Erneuter Streik im öffentlichen Nahverkehr
Video0:19Streit mit Piloten und Kabinenpersonal:Lufthansa: Streik führt zu zahlreichen Flugausfällen
mit Video1:27ZDF-Reporterin Susana Santina:Lufthansa: "Die Fronten sind verhärtet"
Video0:51Für bessere Rente und Tarife:Lufthansa-Personal beginnt Streik
Video0:19Nachrichten | heute journal update:Ausblick: Was am Donnerstag wichtig ist
Video0:45Tarifstreit:Bayern und Hamburg: Streik im ÖPNV
Video0:37Piloten und Flugbegleiter:Lufthansa-Personal streikt am Donnerstag
Video0:19Nach Warnstreiks:Öffentlicher Dienst: Finale im Tarifstreit
Video0:21Am Donnerstag:Lufthansa: Piloten und Flugbegleiter streiken
Video0:29Tarifrunde der Länder:Proteste und Warnstreiks im öffentlichen Dienst
mit Video2:33
Tarifverträge
Bei Tarifverträgen werden Entgelttarifverträge und Manteltarifverträge unterschieden. Im Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgelegt mit der Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Tarifgruppen. Das tarifliche Entgelt (Tariflohn, Tarifgehalt) darf vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden. Der Manteltarifvertrag ist ein Rahmenvertrag über mindestens einzuhaltende Arbeitsbedingungen, z. B. über Wochenarbeitszeit, Urlaub, Freistellungen, Fortbildungsmaßnahmen, Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen.
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
Streiks bei Bus und Bahn
- FAQ
Letzte Runde während Friedenspflicht:Tarifverhandlungen im Endspurt: Einigen sich Bahn und GDL?
mit Video1:33
Streik im Nahverkehr: Rechte der Arbeitnehmer
Streik am Flughafen: Rechte der Passagiere
Debatte über Streikrecht
Nachrichten | ZDF-Morgenmagazin:Streikrecht-Streit: "Hochkritisch"
Video5:59
Themen im Fokus