Gewerkschaften und Streiks
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In Deutschland gilt die Koalitionsfreiheit. Das Grundgesetz regelt, dass zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen gebildet werden können. Das ist "für jedermann und für alle Berufe gewährleistet" (Art. 9 Abs. 3 GG). Daher können sich Arbeitgeber in Verbänden und Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisieren. In diesem Rahmen werden Tarifverträge verhandelt. Scheitern diese Verhandlungen, sind Arbeitskampfmaßnahmen möglich. Politische Streiks gelten in Deutschland als verboten; Demonstrationen gehören dagegen zu den grundgesetzlich garantierten Grundrechten.
Aktuelle Nachrichten zu Streiks
Zweitägiger Ausstand ab Montag:Cockpit ruft Lufthansa-Piloten zum Streik auf
mit Video0:13- FAQ
Streik am Flughafen:Welche Rechte habe ich als Fluggast?
von Fabio Leiendecker und Christoph Schneidermit Video0:19 Am Montag und Dienstag:Cockpitpersonal der Lufthansa streikt
Video0:13Größere Städte betroffen:Verdi bestreikt Nahverkehr in Bayern am Dienstag
Für den 14. April:Verdi ruft in Bayern zum Streik im ÖPNV auf
Video0:33Lufthansa-Streik:"Es sind wirklich viele Leute betroffen"
Video1:14Oster-Rückreiseverkehr betroffen:Lufthansa-Streik: Hunderte Flüge gestrichen
mit Video3:31Nachrichten | ZDF-Mittagsmagazin:Hunderte Flugausfälle: Streiks bei Lufthansa
Video3:31Probleme für Osterrückkehrer:Rückflüge müssen "aus Deutschland losfliegen"
Video1:13Ausfälle an neun Flughäfen:Lufthansa: Kabinenpersonal streikt
Video0:24Nachrichten | heute journal:Streiks und Kerosinmangel
Video1:33Gewerkschaft Ufo:Kabinenpersonal der Lufthansa streikt am Freitag
Tarifverträge
Bei Tarifverträgen werden Entgelttarifverträge und Manteltarifverträge unterschieden. Im Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgelegt mit der Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Tarifgruppen. Das tarifliche Entgelt (Tariflohn, Tarifgehalt) darf vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden. Der Manteltarifvertrag ist ein Rahmenvertrag über mindestens einzuhaltende Arbeitsbedingungen, z. B. über Wochenarbeitszeit, Urlaub, Freistellungen, Fortbildungsmaßnahmen, Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen.
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
Tarifkonflikte und Streiks
Verdi-Aufruf für Freitag und Samstag:Warnstreiks im ÖPNV: Das müssen Sie wissen
mit Video0:18Fünf Prozent mehr Lohn über zwei Jahre:Bahn und GDL erzielen Einigung bei Tarifverhandlungen
mit Video1:53Streit mit Piloten und Kabinenpersonal:Lufthansa: Streik führt zu zahlreichen Flugausfällen
mit Video1:27
Streik im Nahverkehr: Rechte der Arbeitnehmer
Streik am Flughafen: Rechte der Passagiere
Debatte über Streikrecht
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