Gewerkschaften und Streiks
|
In Deutschland gilt die Koalitionsfreiheit. Das Grundgesetz regelt, dass zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen gebildet werden können. Das ist "für jedermann und für alle Berufe gewährleistet" (Art. 9 Abs. 3 GG). Daher können sich Arbeitgeber in Verbänden und Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisieren. In diesem Rahmen werden Tarifverträge verhandelt. Scheitern diese Verhandlungen, sind Arbeitskampfmaßnahmen möglich. Politische Streiks gelten in Deutschland als verboten; Demonstrationen gehören dagegen zu den grundgesetzlich garantierten Grundrechten.
Aktuelle Nachrichten zu Streiks
- FAQ
Südkoreanischer Elektronikkonzern:Generalstreik bei Samsung vorerst abgewendet - darum geht es
mit Video0:26 Große Supermarkt-Ketten betroffen:Am Brückentag: Warnstreiks bei Kaufland, Rewe und Co.
Tarifstreit in Südkorea:Tausende Samsung-Beschäftigte demonstrieren
Video0:26Nachrichten | heute 19:00 Uhr:"Konzernführung zeigt maximale Härte"
Video1:29Teures Kerosin, anhaltende Streiks:Lufthansa stellt Betrieb von Tochter Cityline sofort ein
mit Video1:29Nachrichten | heute:"Für die Mitarbeiter kommt das unerwartet"
Video1:10Arbeitskampf trifft Airline:Lufthansa wird vierten Tag in Folge bestreikt
Video0:20Nachrichten | heute journal:Schnieder: Streik zum Jubiläum "schade"
Video5:31Nachrichten | heute journal:Lufthansa: Streik-Chaos zum 100. Jubiläum
von Susanne BiedenkopfVideo3:06Nachrichten | heute 19:00 Uhr:100 Jahre Lufthansa: Jubiläum mit Streiks
von S. Schlösser / M. WolsifferVideo1:34Nachrichten | heute:"Ein Schlichtungsversuch ist gescheitert"
Video1:06Viele Flugausfälle :Kabinenpersonal der Lufthansa streikt
Video1:35Streiks werden fortgesetzt:Lufthansa und ihre Piloten: Schlichtungsversuch gescheitert
mit Video3:06Nachrichten | heute journal update:Der Ausblick: Was am Mittwoch wichtig wird
Video0:36Hunderte Flugausfälle:Lufthansa-Streik geht weiter
Video0:21
Tarifverträge
Bei Tarifverträgen werden Entgelttarifverträge und Manteltarifverträge unterschieden. Im Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgelegt mit der Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Tarifgruppen. Das tarifliche Entgelt (Tariflohn, Tarifgehalt) darf vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden. Der Manteltarifvertrag ist ein Rahmenvertrag über mindestens einzuhaltende Arbeitsbedingungen, z. B. über Wochenarbeitszeit, Urlaub, Freistellungen, Fortbildungsmaßnahmen, Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen.
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
Quelle: Tarifverträge | bpb.de
Tarifkonflikte und Streiks
Verdi-Aufruf für Freitag und Samstag:Warnstreiks im ÖPNV: Das müssen Sie wissen
mit Video0:18Fünf Prozent mehr Lohn über zwei Jahre:Bahn und GDL erzielen Einigung bei Tarifverhandlungen
mit Video1:53Streit mit Piloten und Kabinenpersonal:Lufthansa: Streik führt zu zahlreichen Flugausfällen
mit Video1:27
Streik im Nahverkehr: Rechte der Arbeitnehmer
Streik am Flughafen: Rechte der Passagiere
Debatte über Streikrecht
Themen im Fokus