Ablenkung beim Autofahren vermeiden:Unfallrisiko Handy am Steuer: Was erlaubt ist und was nicht
von Fabio Leiendecker
"Tipp, tipp, tot" - mit diesem Slogan warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat vor der Handynutzung am Steuer. Welche Risiken die Ablenkung birgt und wie sie sich vermeiden lässt.
Wer am Steuer zum Smartphone greift, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg - aber auch einen Unfall. In Rheinland-Pfalz gibt es Monocams an Autobahnen, die gezielt Vergehen festhalten.
30.01.2026 | 2:30 minWer bei Tempo 50 zwei Sekunden auf das Smartphone blickt, legt fast 30 Meter im Blindflug zurück. Diese kurze Strecke ohne Blick auf die Straße kann über Leben und Tod entscheiden.
Viele Menschen seien sich dessen nicht bewusst, wie wenig sie durch den ständigen Griff zum Handy vom Straßenverkehr noch mitbekämen und was sie damit eigentlich anrichteten, sagt Martin Sasse, Fahrlehrer und Fahrsicherheitstrainer beim ADAC.
Was die Ablenkungsfaktoren betrifft, ist das Handy eine der größten Gefahren überhaupt im Straßenverkehr.
Martin Sasse, Fahrlehrer und Fahrsicherheitstrainer beim ADAC
Ein Verstoß gegen das Handyverbot ist für Sasse auch eine Gewissensfrage: "Wenn ich durch Ablenkung einen Unfall verursache und mir danach im Spiegel begegne, bleibt doch immer die Frage: War es das wert?"
Allein im Jahr 2024 kam es nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf deutschen Straßen zu 8.722 ablenkungsbedingten Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Insgesamt 106 Menschen starben. In 1.041 Fällen stand die Ablenkung erwiesenermaßen im Zusammenhang mit der Nutzung eines elektronischen Geräts. Doch die Dunkelziffer ist hoch, da ein sicherer Nachweis oft nicht möglich ist.
Unter dem Motto "Focus on the Road" hat die Polizei eine europaweite Kontrollwoche durchgeführt. Schon ein kurzer Blick aufs Handy lenkt vom Straßenverkehr ab und kann zu Unfällen führen.
11.10.2025 | 4:29 minHandy am Steuer: Diese Strafen drohen
Für Handynutzung am Steuer sieht das Gesetz klare Sanktionen vor. Wer mit dem Handy in der Hand erwischt wird, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 200 Euro sowie mindestens ein Punkt in Flensburg.
Gerade für Fahranfänger kann der kurze Griff zum Handy teuer werden. Neben dem Bußgeld drohen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar, das selbst bezahlt werden muss. Wer erneut auffällig wird, muss als Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.
Handyverbot am Steuer: Was Paragraf 23 StVO erlaubt und verbietet
Das sogenannte "Handyverbot" ist in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Es erfasst nicht nur Smartphones, sondern grundsätzlich alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.
Untersagt ist, ein solches Gerät während der Fahrt aufzunehmen oder zu halten. Das bedeutet: Es darf nicht in der Hand gehalten werden. Ebenso unzulässig ist es, das Handy zwischen Schulter und Kopf einzuklemmen oder es auf dem Oberschenkel abzulegen und zu bedienen.
Eine Smartwatch am Handgelenk gilt nicht als gehaltenes elektronisches Gerät. Sie darf während der Fahrt genutzt werden, sofern dafür nur ein kurzer Blick auf das Display erforderlich ist und die Verkehrslage es zulässt.
Die Nutzung des Handys am Steuer ist grundsätzlich verboten. Was gibt es trotzdem zu beachten? Wieso können Monocams juristisch problematisch sein? Jurist Arndt Kempgens im Gespräch.
30.01.2026 | 5:15 minUnfall durch Handy: Die rechtlichen Folgen
Die rechtlichen Folgen wiegen schwer, wenn durch verbotene Gerätenutzung ein Verkehrsunfall verursacht wird. Bereits bei einem Sachschaden kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Werden Menschen verletzt oder getötet, droht im Rahmen eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Wie gefährlich ist Handy am Steuer? Das Unfallrisiko sei vergleichbar damit, alkoholisiert mit mehr als 0,5 Promille zu fahren, sagt Verkehrsexperte Dieter Müller.
01.12.2025 | 1:25 minWann das Handy am Steuer erlaubt ist
Das Gesetz verbietet nicht jede Nutzung des Smartphones während der Fahrt. Zulässig ist die Verwendung, wenn das Gerät in einer festen Halterung steckt oder als Borddisplay fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. In diesen Fällen gilt die Ablenkung als geringer, weil das Gerät nicht in die Hand genommen werden muss.
Erlaubt ist nur eine kurze, situationsangepasste Nutzung. Wer also auf seinem Navi kurz prüft, ob er sich noch auf der richtigen Route befindet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Nicht erlaubt ist es dagegen, Nachrichten zu schreiben oder zu lesen, durch soziale Netzwerke zu scrollen oder anderweitig länger mit dem Gerät beschäftigt zu sein - auch dann nicht, wenn es in einer Halterung befestigt ist.
Nur mal kurz beim Fahren aufs Handy schauen. Bei 50 Kilometern pro Stunde bedeutet das eine Strecke von 14 Metern pro Sekunde nicht im Blick zu haben. Wie die Polizei auf die Problematik aufmerksam macht.
09.10.2025 | 3:01 minAblenkung am Steuer vermeiden: Was helfen kann
Um Ablenkungen zu reduzieren, sollten alle Einstellungen vor Fahrtbeginn vorgenommen werden. Dazu gehören nicht nur die Sitz- und Spiegelposition, sondern auch die Programmierung des Navigationsgeräts sowie die Auswahl von Musik oder Podcasts.
Befestigt man das Smartphone nicht an einer Halterung, sollte es außer Reichweite liegen - idealerweise im Handschuhfach oder in einer Tasche. Alternativ kann der "Nicht stören"-Modus aktiviert werden, um gar nicht erst in Verlegenheit zu kommen, nach dem Handy zu greifen.
Hilfreich ist zudem die Nutzung von Sprachsteuerung und Freisprecheinrichtungen. So bleiben die Hände am Steuer und der Blick auf die Straße gerichtet.
Tempo 30 auf Straßen führt laut einer Studie zu weniger Unfällen und in der Regel dauert die Fahrt trotz geringerer Geschwindigkeit kaum länger. Das hat die Björn-Steiger-Stiftung untersucht.
03.01.2026 | 0:31 minHandyverstöße im Fokus: Rheinland Pfalz setzt auf Monocams
Bislang ließen sich Verstöße gegen das Handyverbot kaum systematisch erfassen, sondern meist nur zufällig. Etwa dann, wenn auf einem Blitzerfoto ein Mobiltelefon zu erkennen war oder Polizeibeamtinnen und -beamte im laufenden Verkehr einen Verstoß bemerkten.
Das soll sich mit den sogenannten Monocams ändern: Spezialkameras, die in ausgewiesenen Kontrollbereichen in Fahrzeuge hineinfilmen. Seit letztem Jahr setzt Rheinland-Pfalz als Vorreiter im Kampf gegen Handysünder am Steuer auf die Monocams und hat hierzu sein Polizei- und Ordnungsbehördengesetz erweitert.
Monocams: Entwicklung, Einsatz, Rechtsgrundlage
Die Monocams wurden in den Niederlanden entwickelt und sind dort seit rund fünf Jahren flächendeckend im Einsatz. In Rheinland-Pfalz werden sie seit März 2025 dauerhaft genutzt. Zuvor hatte die Polizei die Kameratechnik im Rahmen von Pilotprojekten in Trier und Mainz erprobt.
Um den Einsatz von Monocams zu ermöglichen, hat der Landesgesetzgeber Paragraf 30 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes um einen Absatz acht erweitert. Dieser erlaubt nicht nur den Einsatz der Kameras, sondern klärt auch datenschutzrechtliche Fragen. Die Polizei ist hiernach verpflichtet, die gewonnenen Aufnahmen unverzüglich zu löschen, sofern kein Verstoß gegen das Handyverbot festgestellt werden konnte.
Die Kameras werden - ähnlich wie bei Abstandsmessungen - in der Regel auf Brücken installiert. Die Aufnahmen wertet eine Software automatisch aus. Ergibt sich dabei ein Verdacht auf unerlaubte Handynutzung, prüfen zwei Polizeibeamte das Bildmaterial und entscheiden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.
Fabio Leiendecker arbeitet in der ZDF-Fachredaktion "Recht und Justiz".
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