Verstoß gegen Urheberrecht?:Musikeinsatz auf Social Media: Was erlaubt ist und was nicht
von Sophie Burkhart
Urlaubsbilder, Make-up-Tutorials, Kochvideos - alles geht besser mit Musik. Doch nicht immer ist der Einsatz von Musik unter Videos erlaubt. Welche Regeln laut Urheberrecht gelten.
Social-Media-Plattformen wie Instagram bieten dem Nutzer Songs zur musikalischen Untermalung von Posts an. Doch die sind nicht unbedingt GEMA-frei. Macht man sich bei der Verwendung strafbar?
09.12.2025 | 2:39 minVideos vom letzten Sommerurlaub, vom Wandern in den Bergen oder vom Skifahren, gepostet als Reel auf Instagram und aufgepeppt mit Musik. Von aktuellen Hits über Filmsoundtracks bis hin zu Instrumentalstücken: In der Musikbibliothek von Instagram finden sich zahlreiche Titel.
Was viele machen, kann in einer bösen Überraschung enden. So wie bei Bernhard Prinz. Auch er postet auf Instagram, zeigt seine Arbeit als Karikaturist.
Auf seinem Profil lädt er ein 19-sekündiges Video hoch, darin zu sehen: eine Karikatur des Topmodels Heidi Klum. Das Video unterlegt er mit dem Titellied der Kinderserie "Heidi". Das habe er schon auf vielen Profilen gesehen, sagt Prinz, deshalb denkt er sich nichts Böses dabei.
Musik auf Social Media: Welche rechtlichen Folgen drohen
Doch wenig später erhält er eine E-Mail einer Anwaltskanzlei. Darin wird gefragt: "Ob ich die Rechte besitze von diesem Lied und ob ich da GEMA bezahlt habe", erzählt Bernhard Prinz. "Dann habe ich natürlich geschluckt und dachte mir: Was ist denn jetzt los?"
ChatGPT von OpenAI wurde auch mit geschützten Inhalten wie Liedtexten trainiert. Das verstößt gegen das Urheberrecht, meint die GEMA und hat dagegen erfolgreich geklagt.
11.11.2025 | 1:30 minBernhard Prinz soll 2.500 Euro bezahlen, als Schadensersatz. Er habe das Lied nicht verwenden dürfen, so der Vorwurf der Anwaltskanzlei. Sie vertritt den Musikverlag, dem die Rechte an dem Titellied gehören.
Wann der Einsatz von Musik auf Instagram erlaubt ist
Rechtswissenschaftler Ansgar Ohly an der Ludwig-Maximilians-Universität München hört immer wieder von solchen Fällen. Im Raum steht dann eine Urheberrechtsverletzung.
Ohly sagt: Wer Musik im Internet hochlädt, egal ob privat oder kommerziell, muss bezahlen. Auf Instagram ist das anders. "Dort sind private Nutzungen erlaubt, weil Instagram dafür an die Rechteinhaber, vermutlich auch an die GEMA, einfach zahlt", erklärt er. Das steht so auch in den Nutzungsbedingungen von Instagram.
Eine KI-Sängerin stürmt in den USA an die Spitze der R&B Digital Song Sales Charts. Aus der Musikbranche gibt es Kritik.
08.12.2025 | 1:09 minDie Musiknutzung im Reel von Bernhard Prinz sei jedoch nicht privat gewesen, so der Vorwurf der Anwaltskanzlei des Musikverlags:
"[…] Bei dieser Veröffentlichung handelte es sich um eine gewerbliche Nutzung, auch wenn Herr Prinz seinen Insta-Account als Privat-Account angelegt hat. Denn sein Account hat mehr als 35.500 Follower, er bezieht sich auf seine berufliche Tätigkeit und verlinkt auf gleich mehrere Webseiten. […]"
Bernhard Prinz hätte demnach zuerst eine Lizenz für eine kommerzielle Nutzung einholen müssen, so die Kanzlei.
Prinz widerspricht: Er sehe seinen Account als Privatkanal, auf dem er seinen Followern seine Kunst zeige. Er sucht sich Hilfe bei einer Anwältin.
Privat oder gewerblich: Wann Social Media-Accounts Lizenzen brauchen
Rechtswissenschaftler Ohly sagt: "Wenn Sie als Privatperson tätig sind, weil Sie kein Unternehmen haben, wenn Sie nicht mit irgendetwas Geld verdienen, dann handeln Sie privat." Und es gilt: Wer in irgendeiner Form Geld damit verdient, verlässt den privaten Bereich.
Egal ob Musik, Bilder oder Videos: Auch auf den Sozialen Netzwerken gelten Regeln bezüglich der Nutzung fremder Inhalte. Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärt, worauf man achten sollte.
09.12.2025 | 4:40 minWann das Urheberrecht bei Fotos gilt
Auch bei Fotos sollte man aufpassen, sagt Ohly: "Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Wenn ich etwas auf Ebay verkaufe und mir vorher dafür ein Foto aus dem Internet ziehe, dann ist das eine Verletzung des Urheberrechts", erklärt er.
Das Urheberrecht muss man achten. Dafür gibt es gute Gründe. Es schützt Kreative, die wir in unserer Gesellschaft brauchen und fördern wollen. Auch wenn das Urheberrecht gelegentlich über das Ziel hinausschießt.
Prof. Dr. Ansgar Ohly, Ludwig-Maximilians-Universität München
Karikaturist Bernhard Prinz sagt, er sei bereit, einen Schadensersatz zu bezahlen. Aber nicht 2.500 Euro. Er fühle sich ungerecht behandelt, auch weil so viele vor ihm das gleiche Lied schon einmal verwendet hätten. Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Doch die Lust am Posten - zumindest mit Musik - sei ihm vorerst vergangen.
Sophie Burkhart ist Redakteurin im ZDF-Studio München.
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