Neues EU‑Gewährleistungslabel: Vorteile für Verbraucher

Mehr Transparenz für Verbraucher:Neue EU‑Label für Gewährleistung und Garantie

von Thilo Hopert

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Verbraucher haben europaweit gesetzliche Gewährleistungsrechte - kennen sie aber oft nicht. Ab dem 27. September 2026 bringt das neue EU-Gewährleistungslabel mehr Klarheit.

GARAN‑Label im Bild.

Die Verwendung des EU-Gewährleistungslabels ist ab dem 27. September 2026 für Verkäufer verpflichtend. Wer zusätzlich eine Haltbarkeitsgarantie gewährt, muss auch das GARAN-Label anbringen.

24.09.2026 | 0:46 min

Herstellerversprechen, freiwillige Garantien und andere Produktkennzeichnungen - die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gehen beim Kauf schnell unter, erklärt Elisabeth Viering, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.

Das neue EU-Gewährleistungslabel soll mehr Durchblick bei bestehenden Verbraucherrechten geben. "Der größte praktische Effekt ist eine bessere Transparenz und Orientierung für Verbraucher über ihre Rechte", sagt Viering.

Neues EU-Gewährleistungslabel gilt für Handel und Online-Käufe

Das Label muss ab dem 27. September 2026 gut sichtbar vom Händler angebracht sein. "Im Ladengeschäft kann es beispielsweise auf einem Poster an einer gut sichtbaren Wand oder in der Nähe der Kasse zu sehen sein", so die Juristin.

Im Onlinehandel muss das Label als allgemeiner, standardisierter Hinweis auf der Website auftauchen. Die Gestaltung ist europaweit vorgegeben und darf von Händlern nicht verändert werden. Ein QR-Code auf dem Label führt zu weiteren Informationen.

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Welche Verbraucherrechte das EU-Gewährleistungslabel zusammenfasst

Das Label schaffe allerdings keine neuen Gewährleistungsrechte, diese wären bereits europaweit vorhanden, stellt Viering klar. Dazu gehören: Die Mindestdauer der gesetzlichen Gewährleistung für Neuware von mindestens zwei Jahren. In welchen Fällen Verkäufer für einen Mangel haften. Und: Was Verbraucher tun können, um ihre Rechte durchzusetzen.

Das EU-Label macht bestehende Rechte sichtbarer und verständlicher.

Elisabeth Viering, Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland

Viele Verbraucher würden ihre Rechte gar nicht kennen, vermutet Viering, und sich dadurch "zu sehr auf die Aussagen von Verkäufern verlassen". Oft sei Verbrauchern auch nicht klar, wie sie bei einem Mangel vorgehen sollten.

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Gewährleistung und Garantie - das sind die Unterschiede

Das EU-Gewährleistungslabel soll außerdem den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie klarer machen. Aus Verbrauchersicht sei das häufig besonders problematisch, so Viering. Eine freiwillige Herstellergarantie könne im Verkaufsgespräch oder in der Werbung den Eindruck erwecken, sie sei die eigentliche Absicherung des Produkts. "Tatsächlich besteht das gesetzliche Gewährleistungsrecht unabhängig davon", erklärt die Juristin.

Das Gewährleistungsrecht gilt Viering zufolge automatisch beim Kauf einer Ware und ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Verkäufer kann es weder ausschließen noch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einschränken.

Neu ist auch das EU-GARAN-Label, das eine zusätzlich bestehende, freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers kennzeichnet. Hierbei geht es um das Versprechen, dass die Ware die geforderten Funktionen und Leistungen bei normaler Verwendung während der angegebenen Dauer behält. Gibt es keine zusätzliche Garantie zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, darf das GARAN-Label nicht verwendet werden. Gibt es eine, muss es dagegen zwingend verwendet werden. Verbraucherschützerin Elisabeth Viering zufolge besteht der Vorteil darin, dass das Label die Dauer der Garantie sofort sichtbar macht.


Die Garantiebestimmungen dagegen legen Verkäufer beziehungsweise Hersteller selbst fest. Sie ersetzen die Gewährleistungsrechte nicht, sondern ergänzen diese nur und werden freiwillig gewährt.

Es gibt Garantien, die auf den ersten Blick großzügig klingen. Bei genauerem Hinsehen offenbaren sie aber deutliche Schwächen. Auf diese Anzeichen sollten Verbraucher achten:
  • Gibt die Garantie einen tatsächlichen Mehrwert gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung?
  • Sind Garantiebedingungen nur schwer zu finden oder unklar formuliert?
  • Welche Ausschlüsse oder Einschränkungen gibt es, zum Beispiel für bestimmte Verschleißteile oder Schäden durch bestimmte Nutzungsarten?
  • Ist der Garantiegeber gut auszumachen?
  • Wie genau kann die Garantie geltend gemacht werden?

Diese Rechte haben Käufer bei mangelhafter Ware

Liegt bei einem Produkt nach dem Kauf ein Mangel vor, können Verbraucher den kostenlosen Austausch oder die Reparatur verlangen. "Dabei müssten Verkäufer auch etwaige Hin- und Rücksendekosten tragen", sagt Viering.

Bei einem Mangel ist grundsätzlich der Verkäufer der erste Ansprechpartner.

Elisabeth Viering, Juristin, Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland

Verbraucher müssten sich also nicht an den Hersteller verweisen lassen, nur weil dieser eine Garantie anbietet, so Viering.

Das Bild zeigt das Scannen eines Produkts an der Selbstbezahlerkasse.

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Wie Verbraucher Mängel nachweisen können

Wichtig ist laut EVZ-Juristin Elisabeth Viering die Beweislast. Nach deutschem Recht wird bei einem Mangel, der sich innerhalb eines Jahres nach Kauf der Ware zeigt, grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war.

Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Beweissituation für Verbraucher schwieriger werden. Viering rät Verbrauchern daher, bei einer Reklamation "nicht unnötig lange ausschließlich telefonisch zu kommunizieren, sondern wichtige Erklärungen schriftlich festzuhalten". So lasse sich später nachvollziehen, wann der Mangel angezeigt und was vereinbart wurde.

Verpackung

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Quelle: dpa-Custom content
Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 24.09.2026, ab 09:05 Uhr.
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