EU will Mietwucher verhindern:Brüssel plant strengere Regeln für Airbnb und Co.
Viele europäische Städte machen Plattformen wie Airbnb und Booking für Wohnungsnot und hohe Preise verantwortlich. Neue einheitliche Regeln der EU-Kommission sollen dagegen helfen.
Um Wohnungsknappheit in Tourismus-Hochburgen entgegenzuwirken, will die EU-Kommission die Regeln für Kurzzeitvermietungen verschärfen. Anbieter wie Airbnb und Co. sollen stärker reguliert werden.
09.09.2026 | 0:30 minStädte in der EU sollen einheitliche Regeln bekommen, wann sie gegen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking vorgehen können. Die EU-Kommission in Brüssel hat dafür eine Reihe einheitlicher Kriterien vorgeschlagen.
Kurzzeitvermietungen sind mittlerweile für viele Städte und Nachbarschaften ein Ärgernis. Sie sind einfach zu buchen, günstiger als die meisten Hotels und bei Touristen beliebt. Eigentümer verdienen daran häufig mehr, als wenn sie die Wohnung regulär vermieten. Anwohner in Urlaubsorten beklagen aber, dass die Anbieter Wohnungen vom Markt nehmen und die Wohnungsnot verschärfen, weil sie Mieten und Preise in die Höhe treiben.
Rund 1,9 Millionen Wohnungen stehen in Deutschland leer - trotz akuter Wohnungsnot. Warum?
26.08.2026 | 28:44 minStädte wie Barcelona, Lissabon und Amsterdam haben in den vergangenen Jahren schon Beschränkungen eingeführt und neue Kurzzeitvermietungen in einigen Stadtvierteln verboten. Das Problem: Oft gibt es dann Klagen und Gerichtsverfahren, die bei Anbietern, Vermietern und Wohnungssuchenden für Unsicherheit sorgen.
Mehrere Prüfschritte, um gegen Airbnb und Co. vorzugehen
Die EU-Kommission will den Flickenteppich in Europa abmildern, damit Städte einen rechtlichen Rahmen haben, in dem sie vorgehen können. Bevor sie Verbote oder Einschränkungen beschließen, sollen Kommunen künftig nachweisen, dass der Wohnungsmarkt in den betroffenen Vierteln besonders angespannt ist. Wichtigster Hinweis darauf soll sein, wie sich die Wohnungspreise im Vergleich zum Einkommen entwickelt haben.
Ein Kriterium soll außerdem sein, wie viele Wohnungssuchende und wie viele verfügbare Wohnungen es gibt. Die Kommunen sollen auch beweisen, dass Kurzzeitvermietungen die Lage in den drei zurückliegenden Jahren messbar verschlimmert haben. Zudem sollen sie Alternativen zu Verboten erwägen.
Im historischen Zentrum von Florenz gilt eine Beschränkung für touristische Kurzzeitmieten. Die soll jetzt auf neun weitere Bereiche ausgeweitet werden.
17.07.2026 | 2:04 minAlle Einschränkungen sollen maximal fünf Jahre gelten und regelmäßig überprüft werden. Die neuen Regeln sind für kommerzielle Anbieter gedacht - nicht für Menschen, die ihre eigene Wohnung vermieten, wenn sie selbst im Urlaub sind.
Kritik an EU-Regeln
Dem Digitalverband CCIA, dem auch Airbnb angehört, gehen die Vorgaben für Städte nicht weit genug. Der Verband kritisierte, es sei keine "wirksame Überwachung" vorgesehen, ob sich die Kommunen auch daran halten. Das geplante EU-Gesetz sei deshalb ein "Papiertiger".
Für den Deutschen Mieterbund (DMB) geht das Problem über Ferienwohnungen hinaus. Kurzzeitvermietungen seien ein "undurchsichtiger Markt", sagte DMB-Direktor Florian Becker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es gehe auch um die Vermietung möblierter Wohnungen für einige wenige Monate, die nicht der Mietpreisbremse unterliegen. Der Eigentümerverband Haus&Grund kritisierte hingegen, EU-weit einheitliche Vorgaben seien nicht nötig.
Immobilienpreise um 60 Prozent gestiegen
Die Preise für Immobilien in der EU sind in den vergangenen zehn Jahren um rund 60 Prozent angestiegen, Mieten um rund 20 Prozent. Hauptgrund dafür ist nach Einschätzung der EU-Kommission der Mangel an Wohnungen, insbesondere in Städten. Ferienwohnungen können das Problem demnach verschlimmern. Sie machen in der EU insgesamt zwar nur 1,2 Prozent der Wohnimmobilien aus, an einigen Urlaubsorten aber bis zu einem Fünftel.
Die Vorschläge gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Darüber hinaus hat die EU wenig Möglichkeiten, Mieten zu senken oder Wohnungen zu bauen - das obliegt den Staaten und Kommunen selbst.
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