Bis zu 6.000 Euro Zuschuss:Zuschüsse für E-Autos: So kommen Sie an die Förderung
von Frank Gollenbeck
Elektroautos werden 2026 wieder staatlich gefördert. Zuschüsse bis zu 6.000 Euro und Steuererleichterungen sollen den Umstieg attraktiver machen. Wer Anspruch auf Förderungen hat.
Neue Zuschüsse sollen den Kauf von E-Autos attraktiver machen. Wie hoch die Förderung ausfällt, wer die Kaufprämie beantragen kann und welche Rolle Einkommen und Kinder dabei spielen.
07.05.2026 | 0:40 minDer Staat bezuschusst wieder den Kauf eines E-Neuwagens: Bis zu 6.000 Euro Fördergelder gibt es, die direkt vom Kaufpreis abgezogen werden können. Wie Sie den Antrag stellen und wann Sie Anspruch auf Fördergelder haben.
Welche E-Auto-Modelle gefördert werden
Der Bund stellt drei Milliarden Euro bereit, was für etwa 800.000 Fahrzeuge reichen soll. Zusätzlich gibt es Steuerfreiheit und deutliche Steuervorteile für Firmenwagen. Gefördert wird alles, was neu und elektrisch ist - vom kompakten Flitzer bis zum schicken SUV. Konkret gibt es Geld für alle Neuzulassungen der Klasse M1. Gebrauchtwagen-Käufer gehen leer aus.
Nicht nur reine Stromer profitieren. Auch Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-in-Hybride und Modelle mit Range-Extender stehen auf der Liste - sie müssen aber entweder weniger als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch schaffen.
Die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Außerdem muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate gehalten werden, sonst muss die Prämie zurückgezahlt werden.
Wie wird der Antrag auf die E-Auto-Prämie gestellt?
Das Wichtigste zuerst: Erst zulassen, dann Prämie kassieren. Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Das Bestelldatum ist unerheblich, die Antragsfrist endet ein Jahr nach der Zulassung des Autos. Ein BundID-Konto mit Elster oder eID ist Voraussetzung. Benötigt werden Kaufvertrag oder Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil I, Steuerbescheide, gegebenenfalls Kindergeldnachweis und die sogenannte Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity CoC) für Hybrid-CO2-Werte.
Beim Kauf oder Leasing von E-Autos kann von nun an eine Förderung der Bundesregierung beantragt werden. Die Prämie gilt für Privathaushalte und kann rückwirkend zum 1. Januar beantragt werden.
19.05.2026 | 0:21 minDiese Einkommensgrenzen gelten für die Förderung
Der Bund konzentriert sich bei der neuen Förderung auf private Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Höchstgrenze liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro jährlich. Bei Paaren zählt das gemeinsame Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Basis des Durchschnitts der beiden aktuellsten Steuerbescheide ermittelt. Rentner nutzen die Rentenbescheinigung.
Für Familien liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 Euro, steigt aber je Kind um jeweils 5.000 Euro. Maximal zwei Kinder unter 18 Jahren werden berücksichtigt. So liegt das maximal zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen für Familien bei 90.000 Euro.
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28.04.2026 | 11:21 minSo viel Förderung gibt es für Elektroautos
Die Prämie selbst setzt sich aus Fahrzeugtyp, Einkommen und Anzahl der Kinder zusammen. Elektroautos erhalten mindestens 3.000 Euro und Plug-in-Hybride 1.500 Euro Förderung. Einkommen unter 60.000 Euro erhalten einen Sozial-Bonus in Höhe von 1.000 Euro. Pro Kind steigen die Beträge um 500 Euro für maximal zwei Kinder.
Wie werden Dienstwagen mit Elektrobetrieb gefördert?
Wer seinen Firmenwagen privat nutzt, muss diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektroautos wird diese Steuerlast nun deutlich gesenkt - selbst bei sehr teuren Fahrzeugen. Der Staat hat die Preisgrenze für die privilegierte Versteuerung massiv von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben. Diese Regelung gilt rückwirkend für alle Anschaffungen seit 1. Juli 2025. Für Elektro-Autos und Wasserstoff-Autos gilt der Steuersatz von 0,25 Prozent. Für Plug-in-Hybride müssen 0,5 Prozent Steuern an das Finanzamt abgeführt werden.
Durch den Irankrieg sind die Spritpreise in Deutschland auf Extremniveau. Dies hat unter anderem zur Folge, dass das Interesse an Elektroautos steigt.
07.04.2026 | 4:07 minWas sich bei der Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ändert
Unternehmen können rein elektrische Firmenfahrzeuge künftig deutlich schneller steuerlich abschreiben. Für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine arithmetisch-degressive Abschreibung möglich: Im Jahr der Anschaffung können 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die restlichen Kosten werden über die folgenden fünf Jahre gestaffelt abgeschrieben.
Die Regelung gilt nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für gebraucht gekaufte Elektrofahrzeuge, sofern sie neu ins Betriebsvermögen aufgenommen werden.
Frank Gollenbeck ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich."
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