Sammelklage gegen Amazon Prime:Was Prime-Kunden gegen die Abo-Preiserhöhung tun können
von Christoph Voigt
Amazon erhöhte 2022 die Preise für das Prime-Abo. Dagegen klagen nun Verbraucherschützer. Wie Betroffene sich der Klage anschließen und möglicherweise Geld zurückbekommen können.
Wegen der Preiserhöhung bei Amazon Prime im Jahr 2022 läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Betroffene können sich nun ins Klageregister eintragen. Was es dabei zu beachten gibt.
22.01.2026 | 0:43 minIm Rechtsstreit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abo des Online-Händlers Amazon können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) anschließen.
Verbraucherschützer halten die Erhöhung für unwirksam
Seit September 2022 zahlen Prime-Kunden bei monatlicher Buchung einen Euro mehr fürs Abo, nämlich 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei jährlicher Zahlung werden sogar 89,90 statt zuvor 69 Euro vom Konto abgebucht. Im Studenten-Abo stieg der Preis von 3,99 Euro auf 4,49 Euro pro Monat und von 34 Euro auf 44,90 Euro pro Jahr.
Der US-Konzern Amazon will US-Medien zufolge rund 30.000 Stellen in der Verwaltung streichen. In den Bereichen Vertrieb und Lager solle es zunächst keine Streichungen geben.
28.10.2025 | 0:20 minAmazon berief sich bei der Erhöhung auf seine AGB-Klausel. Nach Meinung von Verbraucherschützern sei diese jedoch unwirksam, weil sie einseitig sei und die Erhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgte. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale NRW beim Bundesamt für Justiz und reichte 2025 eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein (Aktenzeichen I-13 VKl 1/25).
Betroffene können sich der Sammelklage anschließen
"Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen", sagt Wolfgang Schuldzinski, Jurist und Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Der US-Konzern Amazon hat die ersten 27 von über 3.000 Internet-Satelliten ins All gebracht. Das Projekt soll dem Starlink-System von Tech-Milliardär Elon Musk Konkurrenz machen.
29.04.2025 | 0:22 minSollte die Klage erfolgreich sein, könnten Verbraucher*innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten, so die Verbraucherzentrale. Je nach Abo-Modell können das derzeit bis zu circa 60 Euro sein. Abhängig von der Dauer des Verfahrens könnte sich diese Summe noch erhöhen.
So schließen sich Amazon-Prime Kunden der Sammelklage an
Ob Prime-Nutzerinnen und Nutzer berechtigt sind, sich der Klage anzuschließen, lässt sich über den Klage-Check auf den Online-Seiten der Verbraucherzentrale überprüfen.
Das Tool prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Das Prime-Abo muss schon vor der Preiserhöhung im September 2022 abgeschlossen worden sein.
Um Ansprüche geltend zu machen, müssen Prime-Kunden sich der Sammelklage anschließen und ihre Ansprüche beim Bundesamt für Justiz anmelden.
Bei erfolgreicher Sammelklage gibt es Geld zurück
Wann sich das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall befassen wird, steht bislang nicht fest. Für den Fall, dass die Klage erfolgreich ist, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher*innen, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, bekommen dann ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.
In Brandenburg entsteht eine neue Cloud-Infrastruktur von Amazon, um europäische Unternehmen unabhängiger von US-Anbietern zu machen. Der europäische Markt wird bisher von US-Konzernen dominiert.
15.01.2026 | 1:41 minMit einer zweiten Sammelklage hat sich die Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon stark gemacht: Seit Februar 2024 blendet der Streaming-Dienst Prime Video bei seinen alten Abonnenten mehr Werbung ein. Außerdem wurde die Bild- und Tonqualität im laufenden Vertragsverhältnis gesenkt. Wer beides vermeiden wollte, musste sich zum Abschluss eines teureren Tarifs bereit erklären.
Amazon widerspricht den Vorwürfen
Die Online-Handelsplattform weist die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. "Wir haben Kund*innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert", so Amazon. Außerdem hätten Kundinnen und Kunden immer das Recht, jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. Weil man mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht übereinstimme, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Christoph Voigt ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Mehr zum Onlinehandel
Airbnb, Amazon, Spotify und Co.:Wie Online-Plattformen Märkte erobern
von Sarah Hufnagelmit Video20:04Betrug mit Brennholz, Heizöl und Co. :So erkennen Sie Fakeshops für Brennstoffe
von Cornelia Petereitmit Video3:21Livestreams im Onlinehandel:TikTok, Amazon - und jetzt Ebay: Wieso Live-Shopping boomt
von Sven-Hendrik Hahnmit Video1:10Prognose für Onlinehandel:Klicken, kaufen, zurückschicken: Rekordwert bei Retouren
mit Video0:18
Weitere Ratgeber-Themen
"Mogelpackung des Jahres":Ärger über versteckte Preiserhöhung bei Milka
von Joanne Gruhlichmit Video4:32Abschminkprodukte bei Stiftung Warentest:Make-up-Entferner im Test: Welche Produkte überzeugen?
von Cornelia Petereitmit Video1:15Kaputte Verschlüsse einfach reparieren:Reparatur-Tipps für Reißverschluss, Klettverschluss und Co.
von Lennart Oldemit Video5:50Was tun bei Schlafproblemen:Wenn die Nächte kurz und die Tage zäh sind
von Daniela Hoyermit Video28:35