Altersbeschränkungen für Kinder:Social-Media-Verbot: Welche rechtlichen Hürden bestehen
von Fabio Leiendecker
Die SPD geht in die Offensive. Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche soll her. Auch der Bundeskanzler ist nicht abgeneigt. Doch ist das rechtlich überhaupt möglich?
In Stuttgart hat die CDU beim Parteitag unter anderem über eine mögliche Altersbeschränkung für Minderjährige auf Social-Media-Plattformen diskutiert.
21.02.2026 | 1:50 min"Sichere soziale Medien"- diese Überschrift trägt das neue Impulspapier der SPD. Das Ziel ist klar: Kinder und Jugendliche sollen im digitalen Raum künftig stärker geschützt werden.
Hierzu schlagen die Unterzeichner ein dreistufiges Modell zur Nutzung von Social-Media-Plattformen vor, das an verschiedene Altersgruppen anknüpft. Für die unter 14-Jährigen steht dabei ein Komplettverbot im Raum.
Dreistufiger Modellvorschlag der SPD
Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren soll eine Nutzung sozialer Medien ausnahmslos untersagt sein. Dieses Verbot würde jedoch nur die 13-Jährigen betreffen, denn Kindern und Jugendlichen unter 13 Jahren ist nach den AGB der großen Plattformen eine Nutzung sowieso nicht gestattet.
Für die Altersgruppe der 14- bis 16-Jährigen soll hingegen die Möglichkeit der Nutzung einer Jugendversion der jeweiligen Plattform bestehen, bei der suchtfördernde und manipulierende Mechanismen wie Algorithmen deaktiviert bleiben.
Ab 16 soll dann ein sogenanntes "Opt-in-Modell" zugänglich sein. Bei diesem wären die genannten Mechanismen standardmäßig deaktiviert. Die Nutzer sollen diese aber jederzeit aktivieren und deaktivieren können.
Zur Umsetzung dieses Modells soll ab 2027 die EUDI-Wallet eingeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine App, die als digitale Brieftasche dient. In ihr können offizielle Dokumente wie der Personalausweis unter Einhaltung europäischer Datenschutzvorschriften gespeichert werden.
Zwar wünscht sich die SPD ein gemeinsames europäisches Vorgehen, aber sie macht auch klar: Sollte die Expertenkommission der EU bis zum Sommer keine tragfähigen Vorschläge vorlegen, sind nationalstaatliche Vorschriften das Instrument der Wahl.
Ein nationaler Alleingang und ein Komplettverbot für bestimmte Altersgruppen wären jedoch juristisch heikel.
Auf EU-Ebene soll eine Kommission Vorschläge für ein Social-Media-Verbot vorlegen. Das heiße aber nicht, dass ein Verbot auch kommt, so ZDF-Korrespondentin Isabelle Schaefers.
18.02.2026 | 1:34 minEU-Rechtsverordnung blockiert nationales Verbot
Ein rein nationales Vorgehen stellt sich zunächst vor dem Hintergrund des Digital Services Act (DSA) als problematisch dar.
... ist eine Rechtsverordnung der Europäischen Union vom November 2022. Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist ein stärkerer Schutz von Konsumenten im Internet. Hierzu enthält die Verordnung auch eine Reihe von Vorschriften, die sich speziell auf die Nutzung sozialer Medien beziehen.
Der DSA ist eine "vollharmonisierende" Rechtsverordnung der Europäischen Union. Damit ist gemeint, dass die Verordnung für einen bestimmten Bereich gemeinsame europäische Regeln schafft. Die Mitgliedstaaten dürfen dann auf diesem Gebiet grundsätzlich keine eigenen Vorschriften mehr erlassen.
Der DSA enthält eine Reihe von Vorschriften, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz bezwecken. Ein generelles Verbot für bestimmte Altersgruppen wird aber nicht festgelegt. Deshalb kann der deutsche Gesetzgeber auf diesem Gebiet eigentlich keine strengeren Vorschriften erlassen.
10- bis 17-Jährige nutzten im Herbst 2024 werktags im Schnitt 157 Minuten soziale Medien, am Wochenende sogar 227. Mehr als 1,3 Millionen entwickelten dadurch ernsthafte Probleme.
17.02.2026 | 1:55 minFür die meisten sozialen Plattformen in der EU gilt irisches Recht
Als ein mögliches Schlupfloch wird jedoch die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) gesehen. Diese bezweckt auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Videoplattformen und steht selbständig neben dem DSA. Allerdings bezieht sich die Richtlinie nur auf Videoportale, wie etwa YouTube. Auf Plattformen wie Instagram oder X befinden sich aber auch andere Inhalte, etwa Fotos. Daher lässt sich für sie ein Verbot nicht auf diese Richtlinie stützen.
Ein praktischeres Problem ist zudem das europäische Herkunftslandprinzip. In der EU gelten für soziale Plattformen nur die Vorschriften des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat - oftmals Irland. Ein deutsches Social-Media-Verbot hätte für sie deshalb keine Bedeutung.
- Nachdem Australien als Vorreiter im vergangenen Jahr das weltweit erste Social-Media-Verbot für die Altersgruppe unter 16 eingeführt hat, entstehen global immer mehr Initiativen, die sich dem Thema ebenfalls annehmen.
- In Brasilien wurde im Januar ein Gesetz verabschiedet, das eine Handynutzung an Schulen untersagt. Ab März 2026 soll zudem ein Gesetz in Kraft treten, das schärfere Anforderungen an die Altersverifikation auf Online-Plattformen stellt.
- Auch in weiteren Ländern der Südhalbkugel wie etwa Malaysia, Indonesien und Neuseeland gibt es Bemühungen der Regierungsparteien zur Einführung eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche.
- In Großbritannien hat bereits das Oberhaus für ein entsprechendes Verbot votiert. Die britische Regierung um Premierminister Starmer möchte hierüber jedoch zunächst in einer dreimonatigen Prüfphase verhandeln.
- In Frankreich hat die Nationalversammlung für ein Verbot von Social Media bei den unter 15-Jährigen gestimmt. Hier folgt jedoch noch eine Abstimmung im Senat.
- Auch in Spanien hat Regierungschef Pedro Sánchez bereits einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Social-Media-Verbots nach australischem Vorbild angekündigt.
- Griechenland und Dänemark arbeiten derweil an einem Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Zumindest in Dänemark soll es den Eltern allerdings vorbehalten bleiben, ihren Kindern ab 13 Jahren den Zugriff auf soziale Netzwerke zu gestatten.
Plattformen gehe es um Gewinnmaximierung, sagt Suchtexperte Manfred Patzer-Bönig. Deshalb sei es nötig, soziale Medien gesetzlich zu regulieren. Zusätzlich brauche es Medienkompetenzunterricht.
18.02.2026 | 13:19 minSocial-Media-Verbot würde Meinungsfreiheit einschränken
Fraglich ist auch, ob ein Komplettverbot mit deutschem Recht vereinbar wäre. Im Grundgesetz sind mit der Meinungs- sowie der Informationsfreiheit zwei der tragenden Säulen unserer Demokratie verankert.
Ein großer Teil des Meinungsaustauschs findet längst im digitalen Raum statt, wie auch Professor Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler an der Universität Oldenburg, beschreibt:
Die heutigen Kinder und Jugendlichen diskutieren nicht nur auf dem Schulhof, sondern vor allem auch in der digitalen Welt. Ein Verbot sozialer Netzwerke würde ihnen diesen Raum völlig nehmen. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in ihr Recht auf Meinungsbildung und -äußerung dar.
Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler
... findet sich in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes "Jedermann-Grundrecht". Das heißt, dass sich jeder Mensch, ungeachtet seiner Herkunft, seines Geschlechts oder auch seines Alters auf die Meinungsfreiheit berufen kann. Die Meinungs- und Informationsfreiheit von Kindern und Jugendlichen wird zudem über Art. 13 der UN-Kinderrechtskonvention speziell geschützt.
Der Staat kann aber in die Meinungsfreiheit eingreifen. Das darf er gemäß Art. 5 II GG etwa dann tun, wenn es dem Jugendschutz dient. Ein solcher Eingriff muss jedoch immer gerechtfertigt sein. An dieser Stelle findet eine Abwägung zwischen dem angestrebten Ziel des Eingriffs und der Wirkung für die Betroffenen statt.
... ist ebenfalls in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geregelt. Sie schützt das Recht, sich eigenständig zu informieren, etwa auf sozialen Netzwerken. Auch diese Freiheit kann eingeschränkt werden, um die Jugend zu schützen. Der Gesetzgeber muss hier ebenfalls den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Ein solcher Eingriff müsse daher stets gut begründet und verhältnismäßig sein. Die Stärkung des Jugendschutzes im Netz sei zwar ein wichtiges Ziel. Dennoch stünden mildere und zielführendere Maßnahmen zur Verfügung, um junge Menschen vor den Gefahren von Social Media zu schützen:
Ein effektiver Schutz der Kinder und Jugendlichen auf den Plattformen beginnt im Elternhaus und an den Schulen. Hier müssen die Kinder unter Anleitung die Kompetenzen erwerben, die es braucht, um soziale Netzwerke verantwortungsvoll als Informationsquelle zu nutzen.
Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler
"Ein Aussperren ganzer Altersgruppen hingegen führt nicht zum Erwerb einer Medienkompetenz", fügt der Rechtswissenschaftler hinzu. Der Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung weist zudem darauf hin, dass man Kinder und Jugendliche bereits mit den bestehenden Gesetzen effektiv schützen könne:
Der DSA gibt uns auf europäischer Ebene die Möglichkeit, die Plattformen zu verpflichten, jugendgefährdende Inhalte zu sperren. Es muss nur umgesetzt werden.
Dr. Stephan Dreyer, Medienrechtler
Sucht-Symptome seien Kontrollverlust, Unbelehrbarkeit und wenn der Alltag komplett auf soziale Medien ausgerichtet wird, sagt Psychologe Christian Montag bei ZDFheute live.
18.02.2026 | 12:01 minExperte: Social-Media-Verbot widerspricht Erziehungsrecht
Eltern sollen ihre Kinder erziehen - darin ist das Grundgesetz unmissverständlich. Der Staat soll hierüber nur passiv wachen. Ein Komplettverbot widerspreche diesem Grundsatz, so Boehme-Neßler. Schließlich wolle der Staat dann selbst erziehen, indem er entscheide, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen grundsätzlich nicht auf soziale Medien zugreifen dürfen.
Ein langsames Heranführen jüngerer Kinder unter Aufsicht oder Anleitung - diese erzieherische Möglichkeit werde Eltern durch ein pauschales Verbot genommen. Trotz dieser juristischen Bedenken hält auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein Verbot für sinnvoll. Man wird sehen, ob dieses in Deutschland wirklich umgesetzt werden kann.
Fabio Leiendecker arbeitet in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.
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