Social-Media-Verbot: Welche rechtlichen Hürden bestehen

Altersbeschränkungen für Kinder:Social-Media-Verbot: Welche rechtlichen Hürden bestehen

von Fabio Leiendecker

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Die SPD geht in die Offensive. Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche soll her. Auch der Bundeskanzler ist nicht abgeneigt. Doch ist das rechtlich überhaupt möglich?

Stuttgart: 38. Bundesparteitag der CDU

In Stuttgart hat die CDU beim Parteitag unter anderem über eine mögliche Altersbeschränkung für Minderjährige auf Social-Media-Plattformen diskutiert.

21.02.2026 | 1:50 min

"Sichere soziale Medien"- diese Überschrift trägt das neue Impulspapier der SPD. Das Ziel ist klar: Kinder und Jugendliche sollen im digitalen Raum künftig stärker geschützt werden.

Hierzu schlagen die Unterzeichner ein dreistufiges Modell zur Nutzung von Social-Media-Plattformen vor, das an verschiedene Altersgruppen anknüpft. Für die unter 14-Jährigen steht dabei ein Komplettverbot im Raum.

Dreistufiger Modellvorschlag der SPD





Zwar wünscht sich die SPD ein gemeinsames europäisches Vorgehen, aber sie macht auch klar: Sollte die Expertenkommission der EU bis zum Sommer keine tragfähigen Vorschläge vorlegen, sind nationalstaatliche Vorschriften das Instrument der Wahl.

Ein nationaler Alleingang und ein Komplettverbot für bestimmte Altersgruppen wären jedoch juristisch heikel.

Schaltgespräch mit Isabelle Schaefers

Auf EU-Ebene soll eine Kommission Vorschläge für ein Social-Media-Verbot vorlegen. Das heiße aber nicht, dass ein Verbot auch kommt, so ZDF-Korrespondentin Isabelle Schaefers.

18.02.2026 | 1:34 min

EU-Rechtsverordnung blockiert nationales Verbot

Ein rein nationales Vorgehen stellt sich zunächst vor dem Hintergrund des Digital Services Act (DSA) als problematisch dar.

... ist eine Rechtsverordnung der Europäischen Union vom November 2022. Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist ein stärkerer Schutz von Konsumenten im Internet. Hierzu enthält die Verordnung auch eine Reihe von Vorschriften, die sich speziell auf die Nutzung sozialer Medien beziehen.


Der DSA ist eine "vollharmonisierende" Rechtsverordnung der Europäischen Union. Damit ist gemeint, dass die Verordnung für einen bestimmten Bereich gemeinsame europäische Regeln schafft. Die Mitgliedstaaten dürfen dann auf diesem Gebiet grundsätzlich keine eigenen Vorschriften mehr erlassen.

Der DSA enthält eine Reihe von Vorschriften, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz bezwecken. Ein generelles Verbot für bestimmte Altersgruppen wird aber nicht festgelegt. Deshalb kann der deutsche Gesetzgeber auf diesem Gebiet eigentlich keine strengeren Vorschriften erlassen.

Junge mit Handy im Schattenriss - Illustration Verbot von Sozialen Medien

10- bis 17-Jährige nutzten im Herbst 2024 werktags im Schnitt 157 Minuten soziale Medien, am Wochenende sogar 227. Mehr als 1,3 Millionen entwickelten dadurch ernsthafte Probleme.

17.02.2026 | 1:55 min

Für die meisten sozialen Plattformen in der EU gilt irisches Recht

Als ein mögliches Schlupfloch wird jedoch die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) gesehen. Diese bezweckt auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Videoplattformen und steht selbständig neben dem DSA. Allerdings bezieht sich die Richtlinie nur auf Videoportale, wie etwa YouTube. Auf Plattformen wie Instagram oder X befinden sich aber auch andere Inhalte, etwa Fotos. Daher lässt sich für sie ein Verbot nicht auf diese Richtlinie stützen.

Ein praktischeres Problem ist zudem das europäische Herkunftslandprinzip. In der EU gelten für soziale Plattformen nur die Vorschriften des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat - oftmals Irland. Ein deutsches Social-Media-Verbot hätte für sie deshalb keine Bedeutung.

  • Nachdem Australien als Vorreiter im vergangenen Jahr das weltweit erste Social-Media-Verbot für die Altersgruppe unter 16 eingeführt hat, entstehen global immer mehr Initiativen, die sich dem Thema ebenfalls annehmen.
  • In Brasilien wurde im Januar ein Gesetz verabschiedet, das eine Handynutzung an Schulen untersagt. Ab März 2026 soll zudem ein Gesetz in Kraft treten, das schärfere Anforderungen an die Altersverifikation auf Online-Plattformen stellt.
  • Auch in weiteren Ländern der Südhalbkugel wie etwa Malaysia, Indonesien und Neuseeland gibt es Bemühungen der Regierungsparteien zur Einführung eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche.
  • In Großbritannien hat bereits das Oberhaus für ein entsprechendes Verbot votiert. Die britische Regierung um Premierminister Starmer möchte hierüber jedoch zunächst in einer dreimonatigen Prüfphase verhandeln.
  • In Frankreich hat die Nationalversammlung für ein Verbot von Social Media bei den unter 15-Jährigen gestimmt. Hier folgt jedoch noch eine Abstimmung im Senat.
  • Auch in Spanien hat Regierungschef Pedro Sánchez bereits einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Social-Media-Verbots nach australischem Vorbild angekündigt.
  • Griechenland und Dänemark arbeiten derweil an einem Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Zumindest in Dänemark soll es den Eltern allerdings vorbehalten bleiben, ihren Kindern ab 13 Jahren den Zugriff auf soziale Netzwerke zu gestatten.


Manfred Patzer-Bönig

Plattformen gehe es um Gewinnmaximierung, sagt Suchtexperte Manfred Patzer-Bönig. Deshalb sei es nötig, soziale Medien gesetzlich zu regulieren. Zusätzlich brauche es Medienkompetenzunterricht.

18.02.2026 | 13:19 min

Social-Media-Verbot würde Meinungsfreiheit einschränken

Fraglich ist auch, ob ein Komplettverbot mit deutschem Recht vereinbar wäre. Im Grundgesetz sind mit der Meinungs- sowie der Informationsfreiheit zwei der tragenden Säulen unserer Demokratie verankert.

Ein großer Teil des Meinungsaustauschs findet längst im digitalen Raum statt, wie auch Professor Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler an der Universität Oldenburg, beschreibt:

Die heutigen Kinder und Jugendlichen diskutieren nicht nur auf dem Schulhof, sondern vor allem auch in der digitalen Welt. Ein Verbot sozialer Netzwerke würde ihnen diesen Raum völlig nehmen. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in ihr Recht auf Meinungsbildung und -äußerung dar.

Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler



... ist ebenfalls in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geregelt. Sie schützt das Recht, sich eigenständig zu informieren, etwa auf sozialen Netzwerken. Auch diese Freiheit kann eingeschränkt werden, um die Jugend zu schützen. Der Gesetzgeber muss hier ebenfalls den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.


Ein solcher Eingriff müsse daher stets gut begründet und verhältnismäßig sein. Die Stärkung des Jugendschutzes im Netz sei zwar ein wichtiges Ziel. Dennoch stünden mildere und zielführendere Maßnahmen zur Verfügung, um junge Menschen vor den Gefahren von Social Media zu schützen:

Ein effektiver Schutz der Kinder und Jugendlichen auf den Plattformen beginnt im Elternhaus und an den Schulen. Hier müssen die Kinder unter Anleitung die Kompetenzen erwerben, die es braucht, um soziale Netzwerke verantwortungsvoll als Informationsquelle zu nutzen.

Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler

"Ein Aussperren ganzer Altersgruppen hingegen führt nicht zum Erwerb einer Medienkompetenz", fügt der Rechtswissenschaftler hinzu. Der Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung weist zudem darauf hin, dass man Kinder und Jugendliche bereits mit den bestehenden Gesetzen effektiv schützen könne:

Der DSA gibt uns auf europäischer Ebene die Möglichkeit, die Plattformen zu verpflichten, jugendgefährdende Inhalte zu sperren. Es muss nur umgesetzt werden.

Dr. Stephan Dreyer, Medienrechtler

Psychologe Christian Montag

Sucht-Symptome seien Kontrollverlust, Unbelehrbarkeit und wenn der Alltag komplett auf soziale Medien ausgerichtet wird, sagt Psychologe Christian Montag bei ZDFheute live.

18.02.2026 | 12:01 min

Experte: Social-Media-Verbot widerspricht Erziehungsrecht

Eltern sollen ihre Kinder erziehen - darin ist das Grundgesetz unmissverständlich. Der Staat soll hierüber nur passiv wachen. Ein Komplettverbot widerspreche diesem Grundsatz, so Boehme-Neßler. Schließlich wolle der Staat dann selbst erziehen, indem er entscheide, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen grundsätzlich nicht auf soziale Medien zugreifen dürfen.

Ein langsames Heranführen jüngerer Kinder unter Aufsicht oder Anleitung - diese erzieherische Möglichkeit werde Eltern durch ein pauschales Verbot genommen. Trotz dieser juristischen Bedenken hält auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein Verbot für sinnvoll. Man wird sehen, ob dieses in Deutschland wirklich umgesetzt werden kann.

Fabio Leiendecker arbeitet in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

Über dieses Thema berichteten verschiedene Sendungen, etwa heute Xpress am 21.02.2026 ab 11:55 Uhr, das heute journal am 18.02.2026 ab 21:45 Uhr und ZDFheute live am 18.02.26 ab 13:30 Uhr.
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