Schwarz-rote Koalition einig:Das steckt in der geplanten Steuerreform
Nach rund siebeneinhalb Stunden Beratung im Kanzleramt hat sich die schwarz-rote Koalition auf Steuerentlastungen geeinigt. Was plant die Bundesregierung? Die Reform im Überblick.
Die schwarz-rote Koalition einigt sich auf ein großes Reformpaket: Entlastungen bei Einkommensteuer, Krankschreibung ab dem ersten Tag und Rentenbeschlüsse. Ein Ausschnitt aus der Pressekonferenz.
02.07.2026 | 1:07 minDie schwarz-rote Koalition hat sich auf Steuerentlastungen geeinigt. Geplant ist eine Reform der Einkommensteuer. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen. Die Entlastung soll für Familien mit Kindern am stärksten wirken.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem "großen Sprung" angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben. Die Steuerreform im Überblick:
Was sind Kernpunkte der Reform?
Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie es in dem Beschlusspapier heißt. In voller Wirkung ab 2028 solle eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.
Zum einen geplant ist eine Anhebung des Grundfreibetrags. Das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Geplant ist, dass der Grundfreibetrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigt, wie es in einem Papier des Finanzministeriums heißt. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.
Union und SPD haben eine neue Spitzenreichensteuer beschlossen. Der Steuersatz von 47 Prozent soll ab einem jährlichen Einkommen von 280.000 Euro greifen, sagt ZDF-Korrespondentin Trams.
02.07.2026 | 1:26 minDer Spitzensteuersatz soll laut Finanzministerium etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro "etwas abgeflacht" werden. Bisher wird der Spitzensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll zudem voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Er dient der Abgeltung berufsbedingter Ausgaben, sogenannter Werbungskosten.
Welche Entlastungen sind für Familien geplant?
Außerdem soll der Kinderfreibetrag angehoben werden. Das Kindergeld soll laut Finanzministerium voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind.
Lange hat die Regierung nach Kompromissen gesucht, etwa für Steuer- und Rentenreform. Jetzt hat sich die Koalition geeinigt und stellt ihre Pläne vor. ZDFheute live zeigt, was sich ändern soll.
02.07.2026 | 67:33 minWer profitiert wie von der Reform?
Das Finanzministerium nannte Beispiele. Demnach soll beispielsweise ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern 2028 eine Entlastung von rund 632 Euro im Jahr bekommen. Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 Euro brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro mehr. Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 Euro mehr rechnen.
Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 Euro entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kindern mit rund 471 Euro und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern mit rund 496 Euro.
Die Bundesregierung hat sich auf ein Reformpaket geeinigt. Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisiert die Ergebnisse des Koalitionsausschusses als "Mogelpackung".
02.07.2026 | 6:51 minWie soll die Reform finanziert werden?
Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Anpassung der "Reichensteuer" erfolgen, heißt es im Beschlusspapier. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.
Außerdem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim "Handwerkerbonus" werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 Euro.
Über die Fortschritte der Bundesregierung bei den angedachten Reformen, den industrie- und sozialpolitischen Handlungsdruck sowie über die kommenden ostdeutschen Landtagswahlen.
01.07.2026 | 60:16 minZudem solle es 2027 und 2028 eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW geben.
Sollen Minijobs abgeschafft werden?
Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Allerdings bedeutet die beschlossene höhere Besteuerung von Minijobs nach Angaben von CSU-Chef Markus Söder, dass die von der Rentenkommission vorgeschlagene Abschaffung der Minijobs nun vom Tisch sei. Dies sei offen, betonte dagegen Merz. Man habe nur eine Entscheidung über die steuerliche Behandlung von Minijobs beschlossen.
Warum geht der Bund auf die Länder zu?
Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent - bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.
Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.
Was waren die Streitpunkte?
Es ging vor allem darum, welches Entlastungsvolumen eine Reform haben soll. Im Gespräch war ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Euro. Das hätte massive Anstrengungen bei der Gegenfinanzierung erfordert. Herausgekommen ist ein Volumen von zehn Milliarden Euro. Die Union lehnte einen höheren Spitzensteuersatz ab, weil diesen auch manche Betriebe zahlen.
Die Union sprach sich auch gegen eine von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer aus. Zur Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, welches die Koalition zu einer Reform zwingen könnte. Umstritten war auch, in welchem Umfang Subventionen abgebaut werden.
Am Mittwoch beraten die Koalitionäre über anstehende Reformen. Was aus Sicht der Wirtschaft entschieden werden sollte, berichtet ZDF-Wirtschaftsexpertin Valerie Haller.
30.06.2026 | 1:30 minWas ist bei der Steuererklärung geplant?
Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.
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