Zahlreiche neue Gesetzentwürfe: Bundespolizei, Kliniken, Cannabis - Pläne der Koalition

Zahlreiche neue Gesetzentwürfe:Bundespolizei, Kliniken, Cannabis - das plant die Koalition

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Das Kabinett hat mehrere Gesetzentwürfe beschlossen: Bundespolizeigesetz, Krankenhausreform, Cannabis-Versand, Sozialabgaben - ein Überblick.

Das Bundeskabinett unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (6.v.l, CDU) ist zu seiner Sitzung Kabinettssitzung im Kanzleramt zusammengetroffen

Bei der Kabinettssitzung im Kanzleramt wurden etliche Beschlüsse gefasst.

Quelle: dpa

Das Bundeskabinett hat mehrere Entwürfe für neue Gesetze beschlossen, darunter eine umfangreiche Reform des Bundespolizeigesetzes, eine Reform der Krankenhausreform, eine Änderung der Beitragsbemessungsgrenze bei den Sozialabgaben und ein Verbot von Online-Versand für Cannabis-Produkte. Was ist im einzelnen geplant? ZDFheute mit einem Überblick.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Das Kabinett hat eine Änderung des Polizeigesetzes zur Drohnenabwehr beschlossen. Der Bundespolizei wäre demnach der Abschuss von Drohnen an Bahnhöfen oder Flughäfen erlaubt.

08.10.2025 | 1:32 min

Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Mit der Reform des Bundespolizeigesetzes soll die Bundespolizei deutlich mehr Befugnisse und Durchgriffsrechte im Bereich der Gefahrenabwehr aber auch beim Thema Abschiebungen bekommen. Gesetzlich festgelegt wird etwa, dass sie sich künftig in ihren Zuständigkeitsbereichen an Flughäfen oder bei der Bahn-Infrastruktur um die Abwehr von Drohnen kümmern soll. Im rund 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz kommt das Thema Drohnen bisher nicht explizit vor.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits den Aufbau einer Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei angekündigt. Zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei künftig zudem Befugnisse für die Überwachung von Telefonen bekommen.

Reform der Krankenhausreform

Auch an der Krankenhausreform wurden Änderungen beschlossen: Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht "erweiterte Ausnahmen" vor, um den Ländern "mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung" zu ermöglichen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte.

Zudem soll die Reform erst ein Jahr später als bisher geplant voll wirksam werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte:

Das Ziel der Krankenhausreform bleibt unangetastet.

Nina Warken (CDU), Bundesgesundheitsministerin

Onlineversand von Medizin-Cannabis soll gestoppt werden

Das Cannabisgesetz der Ampel-Regierung unter Olaf Scholz war der Union lange ein Dorn im Auge - nun will die Bundesregierung den Handel mit Medizinalcannabis deutlich einschränken. Ein Gesetzentwurf sieht ein Verbot des Onlineversands vor. Verschreibungen setzen künftig zudem einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch voraus. Auch bei Folgeverschreibungen braucht es mindestens einmal jährlich den persönlichen Kontakt mit dem Arzt.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Das Kabinett billigte auch eine von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegte Verordnung mit erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2026: Ab Januar werden die Rentenbeiträge nach dem Beschluss auf Einkommen bis 8.450 Euro monatlich erhoben. Bislang sind es 8.050 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsgrenze von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro.

Das Arbeitsministerium erklärte, die Berechnung der neuen Beitragsgrenzen erfolge nach gesetzlicher Grundlagen auf Basis der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2024. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 von deutschlandweit gut fünf Prozent stiegen die Rechengrößen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum gesetzlichen System der Alterssicherung, zu dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen, erhoben werden.

Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und Gehälter.

(Quelle: dpa)


Quelle: dpa, KNA, AFP

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