Richter am Bundesverfassungsgericht:Union will Günter Spinner offenbar nominieren
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Die Suche nach einer Nachfolge am Bundesverfassungsgericht geht in eine neue Runde. Mit einem neuen Kandidaten erhoffen sich CDU und CSU mehr Erfolg als zuletzt.
Wie Medien berichten, soll die Union Günter Spinner für den Posten vorschlagen (Symbolbild).
Quelle: dpa
Mit einem neuen Vorschlag für einen seit Monaten vakanten Posten beim Bundesverfassungsgericht hofft die Union, auf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zu kommen.
Statt Robert Seegmüller vom Bundesverwaltungsgericht, für den CDU und CSU bereits in der vergangenen Wahlperiode keine Mehrheit organisieren konnten, will die Fraktion nun offenbar Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht bei der für nächste Woche geplanten Wahl im Bundestag aufstellen.
Ein entsprechender Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wurde der Deutschen Presse-Agentur in Fraktionskreisen bestätigt.
Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig
Demnach will die SPD die Professorinnen für Staatsrecht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, für zwei weitere Richterposten in Karlsruhe nominieren, die erst später neu besetzt werden müssen.
Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten des Bundestags orientiert sich an der Stärke der Fraktionen. Die Linke wurde dabei allerdings bislang ebenso wie die AfD nicht berücksichtigt.
Da Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag nicht über zwei Drittel der Stimmen verfügen, sind sie bei der Wahl aber auf die der Linken angewiesen. Eine Unterstützung durch die AfD kommt für sie nicht infrage.
Die Wahl der Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht - sie ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Von den 16 Richterinnen und Richtern, die in zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern amtieren, werden acht vom Bundestag und acht vom Bundesrat mit Mehrheit gewählt. Dabei haben SPD, CDU/CSU, sowie Bündnis 90/Grüne und FDP vor Jahren einen Verteilungsschlüssel abgesprochen. Der lautet "3-3-1-1" - das heißt, die beiden Senate des Gerichts setzen sich jeweils aus drei von der SPD, drei von der Union, einer von den Grünen und einer von der FDP vorgeschlagenen Jurapersönlichkeit zusammen. Das heißt aber nicht, dass die Nominierten den jeweiligen Parteien auch angehören müssen. Dieser Schlüssel wird überdacht werden müssen, denn die FDP gehört dem Bundestag nicht mehr an.
Frühestens drei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit der Vorgänger können die Nachfolger gewählt werden. Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit keine Wahl eines Nachfolgers zustande, so wird das Bundesverfassungsgericht vom Wahlausschuss des Bundestags bzw. dem Bundesratspräsidenten unverzüglich zur Nennung von Wahlvorschlägen aufgefordert - bei einem Nachfolger müssen drei, bei zwei Nachfolgern vier Namen genannt werden.
Die Nominierten müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Und drei Richterinnen und Richter in jedem Senat müssen länger an einem Bundesgericht, also Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof, tätig gewesen sein. Die Stelle von Bundesverfassungsrichter Josef Christ ist eine Richter-Richterstelle. Das heißt, für ihn muss eine Richterpersönlichkeit gewählt werden, kein Anwalt oder Juraprofessor.
Von den 16 Richterinnen und Richtern, die in zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern amtieren, werden acht vom Bundestag und acht vom Bundesrat mit Mehrheit gewählt. Dabei haben SPD, CDU/CSU, sowie Bündnis 90/Grüne und FDP vor Jahren einen Verteilungsschlüssel abgesprochen. Der lautet "3-3-1-1" - das heißt, die beiden Senate des Gerichts setzen sich jeweils aus drei von der SPD, drei von der Union, einer von den Grünen und einer von der FDP vorgeschlagenen Jurapersönlichkeit zusammen. Das heißt aber nicht, dass die Nominierten den jeweiligen Parteien auch angehören müssen. Dieser Schlüssel wird überdacht werden müssen, denn die FDP gehört dem Bundestag nicht mehr an.
Frühestens drei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit der Vorgänger können die Nachfolger gewählt werden. Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit keine Wahl eines Nachfolgers zustande, so wird das Bundesverfassungsgericht vom Wahlausschuss des Bundestags bzw. dem Bundesratspräsidenten unverzüglich zur Nennung von Wahlvorschlägen aufgefordert - bei einem Nachfolger müssen drei, bei zwei Nachfolgern vier Namen genannt werden.
Die Nominierten müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Und drei Richterinnen und Richter in jedem Senat müssen länger an einem Bundesgericht, also Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof, tätig gewesen sein. Die Stelle von Bundesverfassungsrichter Josef Christ ist eine Richter-Richterstelle. Das heißt, für ihn muss eine Richterpersönlichkeit gewählt werden, kein Anwalt oder Juraprofessor.
Union nominiert Favoriten der Verfassungsrichter
Mit der Nominierung Seegmüllers für den seit November vakanten Posten im Ersten Senat war die Union bereits in der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand der Grünen gescheitert, denen der 56-Jährige als zu konservativ galt.
Mit Spinner stellt die CDU/CSU-Fraktion nun jemanden auf, der Ende Mai bei einer Abstimmung des Bundesverfassungsgerichts von allen 15 verbliebenen Richtern favorisiert wurde.
Angesichts dieser breiten Zustimmung hofft die Union darauf, nun auch im Bundestag die notwendige Mehrheit zu bekommen. "Wer den jetzt nicht wählt, beschädigt damit das Bundesverfassungsgericht selbst", zitiert die Nachrichtenagentur dpa Fraktionskreise.
Quelle: dpa
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