Sterbehilfe, Klimaschutz - und bald AfD?:75 Jahre Karlsruhe: Die Urteile, die Deutschland prägten
von Daniel Heymann
Das Bundesverfassungsgericht feiert Geburtstag. Wir schauen auf einige der wichtigsten Entscheidungen der letzten 75 Jahre - und werfen einen Blick in die Karlsruher Zukunft.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und entscheidet über hochpolitische und gesellschaftlich relevante Fragen. Nun wird es 75 Jahre alt.
28.09.2026 | 2:48 minWer wissen will, womit sich das Bundesverfassungsgericht so beschäftigt, kann beim Festakt zum 75-jährigen Bestehen des höchsten deutschen Gerichts einen künstlerischen Einblick bekommen: Wichtige Entscheidungen aus Karlsruhe werden dabei als kurzes Sprechtheater inszeniert.
Verfassungsgericht urteilte zu DDR-Mauerschützen
Auf dem Programm stehen unter anderem die Beschlüsse aus dem Jahr 1996 zu "Mauerschützen". Gemeint sind damit DDR-Grenzposten, die auf Menschen schossen, die über die Mauer in den Westen hatten fliehen wollen. Nach den Gesetzen der DDR waren die Taten der Mauerschützen gerechtfertigt.
Doch darauf konnten sich die Mauerschützen nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht berufen. Angesichts des "schwersten kriminellen Unrechts", das sie durch ihre Schüsse begingen, seien ihre Verurteilungen rechtmäßig. Die Verfassungsbeschwerden des Grenzpostens und dreier DDR-Offizieller gegen ihre Strafen wiesen die Karlsruher Richter damals zurück.
Eine Auswahl der wichtigsten Entscheidungen in der jüngeren Geschichte des Bundesverfassungsgerichts - und ein Ausblick in die nahe Zukunft.
1977 entführt die RAF Hanns Martin Schleyer. Muss der Staat Terroristen nachgeben, um Leben zu retten? Ein Nervenkrieg, der das Bundesverfassungsgericht vor eine dramatische Entscheidung stellt.
18.09.2026 | 43:32 min2009: Volksverhetzung versus Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit als zentrales Grundrecht der Demokratie kann nach Artikel 5 Grundgesetz nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden. Das bedeutet: Eine bestimmte Einzelmeinung zu verbieten, verbietet die Verfassung.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ließ das Verfassungsgericht jedoch zu: In seinem "Wunsiedel"-Beschluss entschied es, dass Paragraf 130 Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB) verfassungsgemäß ist. Er regelt eine besondere Form der Volksverhetzung, nämlich durch Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.
Nach Bedrohungen und Beleidigungen zog Frauke Brosius-Gersdorf letztes Jahr ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurück. Was geschah, beschreibt sie in ihrem Buch "Wahl und Wahrheit".
01.09.2026 | 8:25 minEine konkrete Meinung also, die als solche eigentlich nicht verboten werden darf, kann trotzdem unzulässig sein. Diese Ausnahme sei angesichts des "Unrechts und des Schreckens", die die Nazis "über Europa und weite Teile der Welt" gebracht hatten, mit dem Grundgesetz vereinbar.
2020: Wendepunkt bei der Sterbehilfe
Am 26. Februar 2020 kippte Karlsruhe Paragraf 217 StGB, das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Damit öffnete es die Tür für die Sterbehilfe in Deutschland. Der Gesetzgeber dürfe die Suizidhilfe zwar regulieren, doch:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht […] umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2020
Die Entscheidung, seinem Leben ein Ende zu setzen, sei im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Deshalb durfte der Gesetzgeber diese Freiheit nicht durch eine Vorschrift wie Paragraf 217 StGB faktisch ausschließen. Eine Neuregelung der Sterbehilfe durch den Gesetzgeber steht bis heute aus.
Das Recht auf Meinungsfreiheit beinhaltet auch die Akzeptanz anderer Meinungen - und es schützt nicht vor Kritik. Doch diese wird in der Gesellschaft zunehmend als Canceln empfunden.
28.09.2025 | 4:30 min- 2025 haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe 5.208 Verfahren erledigt.
- Im gleichen Zeitraum gab es 4.939 neue Eingänge – der Großteil davon, etwa 96 Prozent, waren Verfassungsbeschwerden. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein leichter Anstieg der Verfahrenszahlen.
- In den vergangenen zehn Jahren sank die Zahl der Verfahren aber leicht.
- Dafür nimmt die Komplexität der Sachverhalte laut Gericht immer weiter zu.
- 83 Prozent der Verfahren konnten innerhalb eines Jahres erledigt werden.
2021: Klimaschutz made in Karlsruhe?
In der jüngeren Vergangenheit hat wohl kaum eine Entscheidung so hohe Wellen geschlagen wie der sogenannte Klima-Beschluss aus dem Jahr 2021. Das Gericht stellte damals klar: Wirksame Maßnahmen zum Schutz des Klimas darf die Politik nicht immer weiter in die Zukunft verschieben.
Der Mensch hat das Recht, sich das Leben zu nehmen und dafür die Hilfe Dritter zu nutzen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sehen Sie hier die Begründung der Richter im Video.
26.02.2020 | 102:49 minNachfolgende Generationen, die ansonsten in unzumutbarer Weise in ihrer Entscheidungsfreiheit beschränkt würden, werden durch die Grundrechte als "intertemporale Freiheitssicherung" geschützt. Aus dem Grundgesetz ergebe sich die Notwendigkeit:
(M)it den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. März 2021
Die damalige schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) musste daraufhin das Klimaschutzgesetz nachschärfen. Das zeigt allerdings auch: Die konkrete Ausgestaltung des Klimaschutzes liegt beim Gesetzgeber. Karlsruhe achtet sehr genau darauf, sich keine Berliner Kompetenzen anzueignen.
Der Klimabeschluss von 2021 gilt als wichtigste Gerichtsentscheidung im deutschen Klimaschutzrecht. Was hat sich in der Klimapolitik verändert?
29.04.2026 | 2:45 min2026: Beschwerde des BSW zur Bundestagswahl 2025
Die Verfahren sind teilweise hochpolitisch. So liegt die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW zur letzten Bundestagswahl 2025 noch immer in Karlsruhe. Nur wenige Tausend Stimmen fehlten der Partei zum Einzug in den Bundestag.
Sollte die hohe Hürde mandatsrelevanter Fehler erreicht sein, könnte das Gericht die Wahl (teilweise) für ungültig erklären. Falls das BSW in der Folge tatsächlich nachträglich in den Bundestag einzöge, würde das ein politisches Beben bedeuten: Die Koalition aus Union und SPD hätte dann keine Mehrheit mehr.
Über tausend Seiten hat das geleakte Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD, in dem die Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird. Nun dreht sich die Debatte um ein AfD-Verbot.
20.05.2025 | 8:56 minAfD-Verbotsverfahren - ein Fall für Karlsruhe?
Und dann ist da ja noch die AfD - und die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens. Nur das Bundesverfassungsgericht kann gemäß Artikel 21 Grundgesetz eine Partei unter strengsten Voraussetzungen verbieten.
Das Parteiverbot ist in Artikel 21 des Grundgesetzes geregelt. Dessen Absatz 2 gibt vor:
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."
- Das Recht des Volkes, durch Wahlen selbst seine Vertretung zu bestimmen
- Das Rechtsstaatsprinzip, verwirklicht u.a. durch unabhängige Gerichte
- Die Achtung der Menschenrechte, allen voran der Menschenwürde
Für ein Parteiverbot ist erforderlich, dass eine Partei diese Ordnung mit einer "aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung" abschaffen will. Außerdem müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Partei die von ihr verfolgten Ziele wirklich erreichen kann.
- 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgepartei der NSDAP
- 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
Zudem stellte Karlsruhe 2017 die Verfassungswidrigkeit der NPD (heute: Die Heimat) fest. Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine tatsächliche Durchsetzbarkeit ihrer Ziele wurde die Partei nicht verboten, sie ist inzwischen aber von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
Das Gericht wird nicht von sich aus tätig, es bräuchte einen entsprechenden Antrag vom Bundestag, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat. Noch sieht es danach nicht aus, doch die Rufe nach einer Prüfung, zuletzt von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), werden lauter.
Politisch erstarkte die AfD zuletzt immer weiter. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gewann sie die Wahlen, sie sieht sich als Volkspartei. Im Falle eines Verbots würde die AfD sofort all ihre Mandate verlieren, von Kreistagen bis in den Bundestag. Sollte es zu einem Verbotsverfahren kommen, könnte man also sicher sein: Es wäre die wohl schicksalhafteste Karlsruher Entscheidung überhaupt.
Daniel Heymann arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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