Erbschaftssteuerrecht verfassungsgemäß?

"Sind von Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuerrechts überzeugt"

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Von links: Ricarda Lang, Thorsten Frei

Die Union ist ungeachtet des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Erbschaftssteuer von der Verfassungsmäßigkeit der derzeit geltenden Regelungen überzeugt.

„Wir haben ja dieses Erbschaftssteuerrecht gemacht und wir halten das für richtig und gut“, sagte Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) am Donnerstag in der ZDF-Sendung „maybrit illner“. Vor dem Verfassungsgericht zu sein, sei „ja noch kein Malus“. Die letzte Erbschaftssteuerreform basiere auf dem letzten BVerfG-Urteil. „Und deswegen sind wir davon überzeugt, dass die Regelungen, die aktuell gelten, dass die auch verfassungsgemäß sind“, betonte der Minister. Wichtig sei, dass die Besteuerung betrieblich gebundenen Vermögens im Erbfall nicht zur Schließung des Unternehmens führe.

Dies ist ein Ausschnitt der "maybrit illner" Sendung mit dem Thema „Reformen in der Krise – verspricht Merz zu viel?" am Donnerstag, den 28. Mai 2026, um 22:15 Uhr im ZDF.