Job weg - was nun?:Nach Kündigung: Neuer Job dank Transfergesellschaft?
von Arlette Geburtig
Wird Personal in großem Stil abgebaut, sollen Transfergesellschaften Betroffenen helfen, möglichst nahtlos einen neuen Job zu finden. Doch was sind die Vor- und Nachteile?
Bei Stellenabbau versuchen Unternehmen oft, Angestellte in eine Transfergesellschaft zu überführen. Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, was das für Arbeitnehmer bedeutet.
25.08.2026 | 7:03 minDer Arbeitsplatz droht wegzufallen, und um eine unmittelbare Arbeitslosigkeit zu vermeiden, soll eine Transfergesellschaft Beschäftigten den Weg in einen neuen Job erleichtern.
Wenn die betriebsbedingte Kündigung droht
Wer von seinem Arbeitgeber das Angebot erhält, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, kann frei entscheiden. "Der Wechsel in die Transfergesellschaft ist freiwillig", betont der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Niehl.
Transfergesellschaften sollen Entlassungen sozialverträglich gestalten. Was verbirgt sich hinter dem Konzept?
31.07.2026 | 0:45 minOb der Wechsel sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wer nicht unterschreibt, muss unter Umständen mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen. Wie gut die Chancen sind, sich dagegen zu wehren, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen. Entscheidend ist unter anderem, ob ein kompletter Betrieb geschlossen wird oder nur einzelne Arbeitsplätze wegfallen. In manchen Fällen kann der Kündigungsschutz stärker sein als viele Betroffene vermuten.
Deshalb rät Niehl: "Man muss die unterschiedlichen Szenarien vergleichen." Dazu gehören die Bedingungen der Transfergesellschaft, mögliche Abfindungen aus einem Sozialplan und die Aussichten, den bisherigen Arbeitsplatz zu behalten.
Bei größeren Personalabbaumaßnahmen kann durch eine Vereinbarung von Arbeitgeber und Betriebsrat eine Transfergesellschaft eingesetzt werden. Sie unterstützt Arbeitnehmer dabei, sich zu qualifizieren und möglichst nahtlos eine neue Stelle zu finden. Dazu gehören beispielsweise Bewerbungscoachings, Weiterbildungsangebote und individuelle Beratung. Die Arbeitsverträge gehen in die Transfergesellschaft über. Sie sind auf einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten befristet. Ziel ist, dass möglichst schon vor Ablauf ein neuer Arbeitsplatz gefunden wird.
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30.04.2026 | 2:34 minWechsel zur Transfergesellschaft oder Kündigung riskieren?
Der Wechsel erfolgt meist über einen dreiseitigen Vertrag zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Transfergesellschaft. Mit der Unterschrift endet das bisherige Arbeitsverhältnis, gleichzeitig beginnt ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft.
Das hat Folgen: "Damit verliert man natürlich die Möglichkeit, den alten Arbeitsplatz zu erhalten", sagt Niehl. Eine spätere Kündigungsschutzklage ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Denn: Wer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Wer stattdessen den Vertrag der Transfergesellschaft unterschreibt, beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel einvernehmlich - dann gibt es häufig keine Kündigung mehr, gegen die man klagen kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall bleiben, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.
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03.07.2026 | 25:38 minBeratung in Anspruch nehmen
Beschäftigte sollten, bevor sie den Vertrag mit der Transfergesellschaft unterschreiben, genau prüfen lassen, auf welche Rechte sie verzichten und welche Vorteile sie dafür erhalten. Erste Ansprechpartner sind meist Betriebsräte oder Gesamtbetriebsräte. Bei Gewerkschaftsmitgliedern unterstützt die Gewerkschaft. Auch die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sinnvoll sein.
"Weil das kündigungsrechtlich schon ziemlich kompliziert ist, ist es schwierig, wenn man versucht, allein auf weiter Flur eine Idee zu entwickeln, ob das gut ist oder nicht", so Jens Niehl.
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09.05.2026 | 8:49 minTransfer-Kurzarbeitergeld für maximal ein Jahr
Während der Zeit in der Transfergesellschaft erhalten Beschäftigte Transfer-Kurzarbeitergeld. Das beträgt in der Regel 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent, des bisherigen Nettoeinkommens. Je nach Vereinbarung stockt der Arbeitgeber zusätzlich auf - dann kann das Gesamteinkommen zum Beispiel auch bei rund 80 Prozent liegen. Die genaue Höhe hängt von den jeweiligen Regelungen ab.
Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt und grundsätzlich höchstens zwölf Monate lang. Entsprechend sind viele Transfergesellschaften auf ein Jahr angelegt.
Wer bis zum Ende der Transfergesellschaft keine neue Stelle gefunden hat, verliert dadurch nicht automatisch seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Leistung anschließend bezogen werden. Bei Fragen dazu hilft die Agentur für Arbeit.
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01.09.2026 | 2:33 minNicht unter Druck entscheiden
Eine Transfergesellschaft kann den Übergang in einen neuen Job erleichtern. Sie ist aber nicht automatisch der beste Weg für jeden Betroffenen. Deshalb sollte die Entscheidung nicht unter Zeitdruck fallen, sondern erst nach sorgfältiger Prüfung der eigenen Situation.
Arlette Geburtig ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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