Sammelklage gegen Meta:Schadensersatz für Nutzer von Facebook und Instagram möglich
von Fabian Noah Medler
Meta soll gegen europäischen Datenschutz verstoßen und das Surfverhalten seiner Nutzer ausspionieren. Facebook- und Instagram-User könnten daher Anspruch auf Schadensersatz haben.
Meta soll ohne wirksame Einwilligung seiner Nutzer Daten außerhalb der eigenen Plattform sammeln und verarbeiten. Wie Facebook- und Instagram-Nutzer sich nun einer Sammelklage anschließen können.
Quelle: dpaDer Verbraucherschutzverein VSV hat gemeinsam mit einer Berliner Kanzlei eine Sammelklage gegen das Unternehmen hinter Facebook und Instagram eingereicht. Der Vorwurf: Meta sammle ohne wirksame Einwilligung Daten seiner Nutzer außerhalb der eigenen Plattformen und erstelle damit Persönlichkeitsprofile, teilweise auch mit sensiblen Inhalten von Dating-Portalen oder Online-Apotheken.
Für Betroffene wird es dadurch einfacher, gegen Meta juristisch vorzugehen: Statt alleine gegen den Multimilliarden-Konzern vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz zu fordern, können sie sich der Sammelklage anschließen - eine Verfahrensmöglichkeit, die es in dieser Form erst seit zwei Jahren in Deutschland gibt.
So sammelt Meta die Daten
Das Ausmaß des Datensammelns durch Meta ist für Nutzer kaum zu erkennen. Möglich machen es die sogenannten Business Tools - winzige Tracking-Codes, die auf zahlreichen Webseiten und Apps, die nichts mit Facebook oder Instagram zu tun haben, verbaut sind.
Sobald ein Nutzer eine solche Seite besucht, werden die getrackten Daten an Meta gesendet - selbst dann, wenn man auf dem Gerät gar nicht in seinem Facebook- oder Instagram-Konto eingeloggt ist. Meta kann so unter anderem nachvollziehen, wo sich die Nutzer im Internet bewegen, welche Produkte sie sich wie lange ansehen und über welche IP-Adresse sie unterwegs sind.
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14.07.2025 | 3:52 minSchon vor Einreichen der Sammelklage gingen in Deutschland tausende Einzelpersonen gegen Meta gerichtlich vor - teils erfolgreich.
Im Juli 2025 sorgte ein Urteil aus Leipzig für Schlagzeilen. Das Landgericht sprach einem Kläger 5.000 Euro Schadensersatz zu und stellte klar, dass schon das berechtigte Gefühl einer kontinuierlichen Überwachung des Privatlebens einen ersatzfähigen Schaden darstelle. Die hohe Entschädigungssumme begründete es mit dem enormen wirtschaftlichen Wert der Daten für Meta.
"Ungefähr die Hälfte der Landgerichte weist die Klagen ab, die andere spricht die Ansprüche zu", sagt Kläger-Anwalt Max Baumeister. Keines der Urteile ist bislang rechtskräftig.
Das Geschäft mit den Daten
Die Daten werden hauptsächlich in den USA gespeichert und ausgewertet. Dabei soll ein digitaler Fingerabdruck entstehen, der sie individuell für Meta erkennbar machen soll - oft ohne das Wissen der Nutzer. Bei Einverständnis nutzen Facebook und Instagram die Daten zusätzlich für personalisierte Werbung.
Dadurch, dass so viele Daten verarbeitet werden, weiß Meta mehr über uns alle als wir selbst oder unsere engsten Bekannten.
Max Baumeister, Rechtsanwalt und Mitinitiator der Sammelklage
Für die Weitergabe der Daten an Meta braucht es eigentlich das Okay der Nutzer. Doch viele Websites lassen Besuchern bei den Cookies-Einstellungen kaum echte Wahlmöglichkeiten, beziehungsweise verstecken die Tragweite der Zustimmung im Kleingedruckten. In Einzelfällen wurden Daten nachweislich sogar ohne Einwilligung an Meta weitergegeben. Der Konzern selbst kontrolliert nicht, ob Nutzer auf der Drittseite wirklich eingewilligt haben - er verarbeitet die Daten so oder so.
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Bei der Sammelklage mitmachen kann grundsätzlich jeder mit einem Facebook- oder Instagram-Konto. Das sind schätzungsweise 50 Millionen Menschen in Deutschland. Die Sammelklage bündelt gleichgelagerte Ansprüche vieler Betroffener - ähnlich den Sammelklagen in den USA.
Die Anmeldung ist derzeit über die Webseite meta-klage.de möglich. Je nach Erfolgsfall könnten Minderjährigen bis zu 10.000 Euro, Erwachsenen bis zu 5.000 Euro zugesprochen werden. Das offizielle Klageregister vom Bundesamt für Justiz soll im Dezember eröffnet werden. Ein Prozessfinanzier trägt sämtliche Kosten. Er erhält im Erfolgsfall dafür rund zehn Prozent des zugesprochenen Schadensersatzes. Das sei ein gängiges Modell, sagt Hannah Ruschemeier, Rechtswissenschaftlerin an der Uni Osnabrück.
Meta unter Druck
Meta selbst weist die Vorwürfe zurück. Anwälte des Konzerns betonten vor Gericht, man verarbeite die Daten lediglich im "Sicherheits- und Integritätsinteresse". Zur genaueren Bedeutung äußerten sie sich nicht.
Auf ZDF-Anfrage teilte der Konzern mit: "Wir widersprechen diesen unbegründeten Behauptungen entschieden und legen gegen diese Entscheidungen Berufung ein. Hunderte ähnlicher Einzelklagen wurden bereits von deutschen Gerichten abgewiesen [...]."
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08.05.2025 | 1:58 minWie die Chancen der Klage stehen
Das Verfahren gilt als das Größte seiner Art in Deutschland. Experten schätzen die Erfolgschancen als durchaus realistisch ein, auch wenn sich der Prozess über Jahre ziehen dürfte.
"Wenn man sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und auch der nationalen Gerichte dazu anschaut, stimmt es damit überein, dass es ein Verstoß gegen die DSGVO ist", sagt Datenschutzrechtsexpertin Hannah Ruschemeier, Rechtswissenschaftlerin an der Uni Osnabrück.
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20.08.2025 | 12:19 minStreitwert in Milliardenhöhe
Selbst wenn sich nur ein Prozent aller Klageberechtigten anmeldet, könnte das einen Streitwert in Milliardenhöhe ergeben. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg wird die Sammelklage sehr wahrscheinlich auch noch dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden. Ein Urteil dort dürfte frühestens Ende 2026 fallen.
Ein Erfolg der Kläger könnte erheblichen finanziellen Druck auf Meta ausüben, so Ruschemeier. "Gerade, wenn sich viele Verbraucher dieser Sammelklage anschließen, werde es für den Konzern deutlich teurer." Für die Verbraucher wäre der Erfolg vor Gericht ein Schritt hin zu mehr Datenhoheit und digitaler Selbstbestimmung.
Fabian Noah Medler ist Redakteur der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.
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