EuGH zum Asylrecht:Urteil zu Asyl-Zuständigkeiten: Alles beim Alten
von Daniel Heymann
Italien weigert sich, Asylbewerber aufzunehmen, für die es laut EU-Recht zuständig ist. In der Praxis müssen deshalb oft andere EU-Staaten wie Deutschland die Verfahren übernehmen.
Hintergrund des jüngsten EuGH-Urteils war Italiens Verweigerungshaltung bei der Aufnahme von Asylbewerbern, in welcher Deutschland einen "Systembruch" mit den Dublin-Regeln sah.
Quelle: dpaDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die sogenannten Dublin-Regeln für Zuständigkeiten in Asylverfahren bestätigt. Ein deutsches Verwaltungsgericht hatte das höchste europäische Gericht angerufen, um eine grundlegende Frage im europäischen Asylrecht zu klären:
Wenn ein Mitgliedstaat sich kategorisch weigert, seine Rechtspflichten zu erfüllen - müssen andere dann automatisch einspringen?
EuGH entscheidet zu Italiens Weigerung
Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Verfahren am Verwaltungsgericht Sigmaringen. Dort hatte ein Syrer gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Der Mann war über Italien nach Deutschland eingereist. Nach der Dublin-III-Verordnung war deshalb zunächst Italien für sein Asylverfahren zuständig, weil der Syrer dort zuerst europäischen Boden betreten hatte.
Der Bundestag hat die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der EU in nationales Recht umgesetzt. Opposition und Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik.
27.02.2026 | 2:34 minDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag deshalb ab und ordnete seine Abschiebung nach Italien an. Die italienische Regierung hatte allerdings schon 2022 erklärt, grundsätzlich keine Rücküberstellungen mehr anzunehmen. Das Verwaltungsgericht sah darin einen "Systembruch" mit den Dublin-Regeln und fragte den EuGH, ob deshalb Deutschland automatisch zuständig werde.
Dem erteilte der Gerichtshof heute eine Absage: Der eigentlich zuständige Mitgliedstaat könne sich "nicht durch eine bloße einseitige Ankündigung seinen Pflichten entziehen". Diese würde das ordnungsgemäße Funktionieren des Dublin-Systems gefährden.
Viele europäische Länder verfolgen eine härtere Migrationspolitik. In Deutschland und EU-weit gingen die Anträge deutlich zurück. Trotzdem hat das EU-Parlament das Asylrecht weiter verschärft.
10.02.2026 | 1:48 minFrist von sechs Monaten in der Praxis entscheidend
In der Praxis wird Italiens Verweigerungshaltung aber wohl keine Konsequenzen haben, denn: Für die Überstellung der Asylbewerber gilt eine strenge Frist von sechs Monaten. Wird sie in dieser Zeit nicht durchgeführt, geht die Zuständigkeit über - und zwar auf den ersuchenden Mitgliedstaat, in diesem Fall also Deutschland. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob ein Mitgliedstaat dadurch gegen seine rechtlichen Pflichten verstößt. Irgendwann soll nämlich zum Schutz des Asylbewerbers die Zuständigkeit geklärt sein:
Dieser Automatismus stellt sicher, dass die betreffende Person einen effektiven Zugang zum Asylverfahren hat, und somit die Effektivität ihres Grundrechts, Asyl in einem Mitgliedstaat zu beantragen.
Pressemitteilung des EuGH
Unter anderem die Bundesregierung hatte sich darauf berufen, dass die Frist in so einer Konstellation nicht gelten könne, da sonst das rechtswidrige Verhalten Italiens faktisch erlaubt würde. Diese Argumentation akzeptierte der EuGH aber nicht - er zeigte allerdings explizit einen anderen Weg auf.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet über Italiens Liste sicherer Herkunftsstaaten. Italien will Asylanträge nach dem „Albanien-Modell“ künftig außerhalb des Landes prüfen.
01.08.2025 | 0:22 minDeutschland könnte Italien verklagen
So hat nämlich jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit, einen anderen Mitgliedstaat vor dem EuGH zu verklagen, wenn dieser seine rechtlichen Pflichten nicht einhält. Auch die EU-Kommission könnte ein solches Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Diese Option nennt der EuGH in seinem Urteil ausdrücklich, obwohl das Verwaltungsgericht in seiner Vorlage nicht danach gefragt hatte.
Klage gegen Italien unwahrscheinlich
Theoretisch könnte Deutschland also Italien verklagen und so versuchen, die Rücknahme von Asylbewerbern zu erzwingen. Praktisch erscheint das aus mehreren Gründen unwahrscheinlich:
Friedrich Merz hat zur italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni einen guten Draht, außerdem sind die beiden Länder in vielen Fragen aufeinander angewiesen, gerade in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Außerdem steht mit GEAS, dem neuen europäischen Asylsystem, gerade erst ein hart ausgehandelter Kompromiss. Den möchte wohl niemand mit einer Klage gefährden.
Immer wieder weigern EU-Staaten sich, Überstellungen von Asylsuchenden nach dem Dublin-Verfahren anzunehmen. Das ist rechtswidrig - wird in der Praxis aber wohl erst einmal weitergehen. Daniel Heymann ordnet ein.
05.03.2026 | 0:51 minDas Urteil dürfte auch im GEAS-System relevant bleiben. Denn die Grundidee der Dublin-Regeln bleibt dort erhalten: Zuständig bleibt also im Grundsatz der Staat, in dem ein Asylbewerber zuerst europäischen Boden betritt.
Daniel Heymann arbeitet als Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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