Krankenkassen-Reform: Was auf gesetzlich Versicherte zukommt

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Beiträge, Zuzahlungen, Leistungen:Das könnte Sie die Krankenkassen-Reform kosten

von Marie Ries

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Die Finanzierung der Krankenkassen soll reformiert werden. Nach vielen Debatten steht nun ein Gesetzentwurf - aber was bedeuten die Maßnahmen konkret für gesetzlich Versicherte?

Ein Stethoskop, Maersk-Container und eine Tankstelle nebeneinander gereiht

Das Kabinett hat die Gesundheitsreform auf den Weg gebracht und Eckpunkte für den Haushalt 2027 beschlossen. ZDFheute live ordnet ein.

29.04.2026 | 45:59 min

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Krankenkassen-Reform beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem eine um 300 Euro höhere Beitragsbemessungsgrenze ab 2027, die bisher bei 5.812,50 Euro liegt und auch regulär jährlich erhöht wird. Diese Grenze ist die maximale Einkommenshöhe, bis zu der Krankenkassenbeiträge gezahlt werden, für das darüber liegende Gehalt dann nicht mehr.

Beispielrechnung: Wer mit höheren Krankenkassen-Beiträgen rechnen muss

Auch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner*innen soll in vielen Fällen abgeschafft werden. Ausnahmen gibt es für Paare im Rentenalter, mit Kindern unter sieben Jahren, Kindern mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Angehörigen. Für alle anderen Ehepaare soll nach der Reform bei Mitversicherung ein Beitragszuschlag auf das beitragspflichtige Bruttoeinkommen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten fällig werden.

So sollen sich die Beiträge ändern

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Die Grafik zeigt: Höhere Beiträge zahlen vor allem Besserverdienende und Ehepaare, bei denen eine*r der Eheleute über den oder die andere mitversichert ist. Wer weniger als 5.812,50 Euro brutto verdient und niemanden durch eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mitversichert, zahlt durch die geplanten Maßnahmen keine höheren Beiträge.

Zuzahlungen für Medikamente werden teurer - und was noch geplant ist

Auch Zuzahlungen für Arzneimittel sollen teurer werden. Grundsätzlich betragen diese weiterhin 10 Prozent des Medikamentenpreises, allerdings steigen die Mindest- und Höchstzuzahlungen: Bisher lagen sie zwischen 5 und 10 Euro, künftig sollen es zwischen 7,50 und 15 Euro sein.

So sollen sich Zuzahlungen ändern

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Außerdem im Gesetzentwurf enthalten: Kosten für homöopathische Behandlungen sollen nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden und der Zuschuss zum Zahnersatz soll sinken.

SGS-Warken-Slomka

"Wir alle haben was davon, wenn wir die Beiträge stabilisieren", so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

28.04.2026 | 6:30 min

Nicht nur Versicherte sind von Sparmaßnahmen betroffen: So sollen bei den Krankenkassen selbst etwa Verwaltungskosten begrenzt und Werbekosten halbiert werden. Weitere geplante Sparmaßnahmen betreffen die Pharmaindustrie, Kliniken und Ärzt*innen. Nach der Billigung durch das Kabinett muss der Bundestag dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Redaktion: Kathrin Wolff, Lukas Wagner

Einigung im Kabinett erwartet
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Das Kabinett könnte am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform verabschieden. Doch die schwarz-rote Koalition ist offenbar nicht in der Stimmung, den Erfolg zu feiern.
von Diana Zimmermann
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Koalition im Reformstau
Über dieses Thema berichteten mehrere Sendungen, etwa ZDFheute live am 29.04.2026 ab 12:15 Uhr, das ZDF-Morgenmagazin am 29.04.2026 ab 05:30 Uhr und das ZDF heute journal am 28.04.2026 ab 21:45 Uhr.

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