Krankenkassen-Reform: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Gesetzentwurf beschlossen:Kabinett beschließt Entwurf zur Krankenkassen-Reform

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Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf dem Weg - das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf. Auf Praxen, Industrie aber auch auf Patienten kommen Mehrkosten zu.

Friedrich Merz und Nina Warken

Kanzler Friedrich Merz und Gesundheitsministerin Nina Warken - Reform sei "ein ausgewogenes Paket".

Quelle: dpa

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zu einer Reform der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Mit dem Gesetz soll das drohende Defizit in der GKV von rund 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr geschlossen werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will dies mit einer Reihe von Maßnahmen erreichen, die alle Sektoren des Gesundheitssystems betreffen.

Warken rechnet bei Umsetzung der Reform mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr - genug, um das erwartete GKV-Defizit von 15,3 Milliarden Euro zu schließen. Auch die Finanzlücken in den Folgejahren sollen geschlossen werden. Warken sagte im Deutschlandfunk: "Wir werden mit diesem Vorschlag die Lücke schließen, die nötig ist zu schließen, und damit die Beiträge auch stabil halten." Es sei "ein ausgewogenes Paket", betonte sie im ZDF.

Symbolbild Bundeskabinett

Das Bundeskabinett steht vor der Haushaltsentscheidung für das Jahr 2027. Darin sollen mit 16 Milliarden Euro vor allem bei den Ausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen Geld eingespart werden.

29.04.2026 | 0:31 min

Warken will die Kassen mit dem "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" nun im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Das ist mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Wo und wie soll das Geld eingespart werden? ZDFheute mit einem Überblick über die Kernpunkte der Reform:

Wie sich die Entlastungen aufteilen

Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,2 Milliarden Euro oder rund 69 Prozent aus Vergütungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patienten sollen 2,5 Milliarden Euro oder 15 Prozent beisteuern. Die Arbeitgeber sollen 3,1 Milliarden Euro oder 19 Prozent der Sparsumme tragen, die Kassenmitglieder 1,2 Milliarden Euro oder 7 Prozent. Der Bund würde 2027 unter dem Strich keine Entlastung leisten, sondern 1,8 Milliarden Euro für sich sichern. Ab 2030 soll von Bundesseite dann eine leichte Entlastung eintreten.

Reform der GKV - Faktenblatt

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29.04.2026 | 0:53 min

Einsparungen und Mehrkosten für Versicherte

Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben und dann auch jährlich angepasst werden - etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke. Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten zu haben sein. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte gesenkt werden, Härtefallregeln bleiben aber.

Kostenlose Mitversicherung

Die Mitversicherung soll beschränkt werden. Kostenlos bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Gatten 2,5 Prozent ihres Einkommens als Zuschlag zahlen, zunächst waren 3,5 Prozent geplant.

Warken: "Beiträge stabil halten"

"Ich bin froh, dass wir ein umfangreiches Paket vorlegen können und jetzt den ersten Schritt gehen", sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Reformvorschlag für die GKV.

29.04.2026 | 4:56 min

Beitragsbemessungsgrenze

Um Gutverdiener stärker heranzuziehen, soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.

Krankengeld

Eine zunächst vorgesehene pauschale Senkung des Krankengelds, das man nach mehrwöchiger Krankheit bekommen kann, soll jetzt doch nicht kommen.

Operationen, Teilkrankschreibung

Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen erst eine zweite Meinung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin eingeholt werden müssen - etwa bei künstlichen Kniegelenken. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten - in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit.

Auf einem Tisch sind Holzklötze zu einer kleinen Pyramide aufgebaut. Die Klötze tragen blaue medizinische Symbole wie EKG, Spritze, Tabletten, Rollstuhl und Klinikgebäude. Das Bild visualisiert die vielfältigen Elemente des Gesundheitswesens und deren Zusammenspiel.

Die Regierung prüft, die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern stärker aus Steuern zu finanzieren. Damit würden auch Beamte und Selbständige zahlen. Welche Änderungen geplant sind.

27.04.2026 | 3:53 min

Einsparungen in Praxen, Kliniken und Pharma

Bei Ärztinnen und Ärzten sowie bei den Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Praxen sollen für bestimmte Leistungen Zahlungen außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden. Auf Pharmahersteller soll zukommen, dass Medikamente verstärkt mit Rabattverträgen gehandelt werden. Auch bei Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden. Bei den Kassen sollen unter anderem Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.

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Bürgergeldempänger

Bei Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld aus dem Haushalt geben - zumindest etwas: zunächst 250 Millionen Euro für 2027, der Betrag soll dann Jahr für Jahr aufwachsen. Hintergrund ist, dass die vom Bund gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Laut Expertenkommission resultieren daraus aber Kassenausgaben von zwölf Milliarden Euro im Jahr, die aus dem Etat getragen werden sollten.

Neue Zuckerabgabe

Kommen soll 2028 dann auch eine Zuckerabgabe für gesüßte Getränke wie Limonaden und Colas – über ein separates Gesetz. Die Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro im Jahr sollen den gesetzlichen Kassen zukommen. Ärzte und Verbraucherschützer fordern seit langem einen Aufschlag als Anreiz, um zu weniger Übergewicht und Diabetes beizutragen. Die Unionsfraktion meldete noch Vorbehalte an.

Quelle: Reuters, dpa, AFP
Über das Thema berichtete unter anderem phoenix am 29.04.2026 ab 11.30 Uhr.

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