Kabinett billigt Dobrindt-Plan:So will die Bundesregierung künftig Drohnen bekämpfen
Die Bundeswehr soll künftig die Behörden bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen dürfen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Plan von Innenminister Dobrindt beschlossen.
Die Bundeswehr soll mehr Kompetenzen bei der Drohnenabwehr bekommen (Symbolfoto).
Quelle: epaFast täglich fallen den Sicherheitsbehörden Drohnen auf, die ohne Erlaubnis unterwegs sind. Das soll aufhören - auch weil die Bundesregierung davon ausgeht, dass zumindest ein Teil dieser unbemannten Luftfahrzeuge von staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken eingesetzt wird. Im Fokus steht hier insbesondere Russland.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Entwurf für ein Luftsicherheitsgesetz vorgelegt, der in solchen Fällen den Einsatz der Bundeswehr ermöglichen soll. Das Kabinett hat den Entwurf gebilligt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ändert sich?
Wer als Privatbesitzer eine Drohne aus dem Baumarkt aufsteigen lässt, hat nichts zu befürchten. Vorausgesetzt, er hat das Gerät registriert und hält sich an die bekannten Abstandsregeln - etwa im Umkreis von Flughäfen.
Die Bundesregierung berät am Mittwoch über die Drohnenabwehr. Gesetzesänderungen sollen ermöglichen, dass die Bundeswehr die Länder beim Schutz von Infrastruktur unterstützt.
19.11.2025 | 0:20 minNeue Befugnisse gibt es dagegen für den Einsatz von Gerät und Personal der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen die Streitkräfte hierbei künftig Amtshilfe für die Länder leisten.
Als Unterstützung kommen "Maßnahmen der ergänzenden Luftraumüberwachung" in Betracht sowie die Bereitstellung von Geräten zur Detektion und Abwehr von Drohnen bis hin zum Waffeneinsatz.
Was gilt für den Einsatz von Waffen?
Der soll erlaubt sein, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen. Die Bundeswehr soll - auch hier wieder nur zur Unterstützung der Länder - zur Drohnenabwehr auch Waffen oder andere Geräte einsetzen können, um die Drohne zu stoppen, etwa sogenannte Jammer. Das sind Geräte, die den Kontakt zwischen der Drohne und ihrer Fernsteuerung unterbrechen.
Zu solchen Maßnahmen soll aber nur gegriffen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr gibt und wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder eine wichtige Anlage zerstört werden soll.
Der Flugbetrieb am Berliner Flughafen BER ist Anfang November für zwei Stunden eingestellt worden. Grund dafür war eine Drohnensichtung über dem Gelände.
01.11.2025 | 0:18 minDarf die Bundeswehr im Inland überhaupt eingreifen?
Tatsächlich sieht das Grundgesetz dies in Friedenszeiten nur in klar geregelten Ausnahmefällen vor - etwa als Amtshilfe bei Katastrophen, Pandemien oder zur Unterstützung der Polizei. Umfassendere Befugnisse für die Bundeswehr im Inland sind für den Verteidigungsfall vorgesehen.
Die Bundeswehr hat Belgien Unterstützung bei der Abwehr von Drohnen zugesagt. Im Nachbarland tauchten zuletzt vermehrt Drohnen über Flughäfen und Militäranlagen auf.
07.11.2025 | 0:21 minDer Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz hatte zuletzt die Auffassung vertreten, ohne eine Verfassungsänderung wäre ein Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr nicht möglich. Notz sagte:
Selbst wenn man den Spannungsfall erklären würde, damit die Bundeswehr übernimmt, bräuchte man dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.
Konstantin von Notz, Grünen-Innenpolitiker
Dobrindt sieht das anders.
Die Nato-Verteidigungsminister berieten im Oktober in Brüssel über den Luftraumschutz. Isabelle Schaefers sieht bei der Nato und der EU Handlungsbedarf, um im Ernstfall "schlagfertig" zu sein.
15.10.2025 | 1:20 minWer entscheidet bei einer Drohnensichtung im Einzelfall?
Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes sieht vor, dass die Bundeswehr Amtshilfe leistet. Da es in der Regel schnell gehen muss, um die Gefahr abzuwenden beziehungsweise herauszufinden, wer die Drohne steuert, soll dem Entwurf zufolge nicht der Verteidigungsminister gefragt werden müssen. Vielmehr soll die Unterstützung auf einer niedrigeren Hierarchiestufe angefordert werden.
Kann die Bundeswehr das leisten?
Grundsätzlich ja, allerdings hat der eigentliche Auftrag für die Truppe immer Vorrang. Im Entwurf heißt es wörtlich:
Die Bundeswehr kann nur Hilfe leisten, soweit sie nicht den eigenen Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung gefährdet.
Gesetzesentwurf
Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Abwehr von Verletzungen der staatlichen Souveränität der Verteidigung diene und deshalb "eine originäre Aufgabe der Streitkräfte" sei.
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen ihre Drohnenabwehr verbessern. Darüber haben die Nato-Verteidigungsminister gestern in Brüssel beraten. Anlass waren die jüngsten Drohnenvorfälle.
16.10.2025 | 0:21 minDamit lägen die völker- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zum Abschuss von in den deutschen Luftraum eindringenden Drohnen einer fremden Macht durch die Bundeswehr vor.
Auch auf der diesjährigen Herbstagung des Bundeskriminalamts (BKA) geht es unter anderem um hybride Bedrohungen, nicht zuletzt durch Drohnen. Dazu werden sich am Mittwochnachmittag Innenminister Dobrindt und BKA-Präsident Münch äußern.
Warum kommt die Reform jetzt?
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Zahl der Drohnensichtungen in Deutschland zugenommen. Außerdem plädiert man im Bundesinnenministerium schon länger für härtere Regeln gegen Aktivisten, die sich unerlaubt Zutritt zu Start- und Landebahnen von Flughäfen verschaffen. Das soll im Zuge der Reform des Luftsicherheitsgesetzes auch beschlossen werden.
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