"Gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen":Bundestag gibt grünes Licht für Tariftreuegesetz
Das Tariftreuegesetz hat den Bundestag passiert: Öffentliche Aufträge sollen nur noch an Firmen mit fairen Arbeitsbedingungen gehen. Die Union zeigt sich jedoch nicht zufrieden.
Nach der Einigung der Regierungskoalition hat der Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen. (Symbolbild)
Quelle: dpaÖffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Der Bundestag beschloss das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD.
Die Grünen stimmten mit dafür, die Linke enthielt sich. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.
Der Bundestag hatte im Oktober über den Entwurf zum Tariftreuegesetz beraten.
10.10.2025 | 3:01 minDie Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.
SPD sieht Tariftreuegesetz als Schutz vor Lohndumping
Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die dies bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelte. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, damit werde ein einfaches Prinzip durchgesetzt:
Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen.
Annika Klose, SPD
Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erinnerte an den Hintergrund: die milliardenschweren Investitionen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur. "Wir modernisieren unser Land", sagte Schmidt.
Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.
Dagmar Schmidt, SPD-Fraktionsvize
Der Mindestlohn steigt - bundesweit auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein gerechter Schritt für viele Beschäftigte, doch für manche Betriebe eine echte Herausforderung.
02.01.2026 | 2:00 minUnion nur bedingt zufrieden
Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit großen Zweifeln zustimmt. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue sich nicht leicht. Man teile das Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu steigern. Doch müsse man prüfen, ob das Gesetz dies wirklich leisten werde.
Der Union seien im Gesetzgebungsverfahren "substanzielle Verbesserungen" gelungen, sagte Carstensen. Ein bedeutender Schritt sei, dass Lieferverträge herausgenommen worden seien. Zudem dürfe das SPD-geführte Sozialministerium die geforderten guten Bedingungen nicht alleine festlegen, sondern "im Benehmen" mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium.
Und dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz.
Sandra Carstensen, CDU
Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz grundsätzlich, doch geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. Der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof sprach in der Debatte von einem "Tarifanwendungszwangsgesetz".
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02.09.2025 | 43:38 minPrüfstelle soll Einhaltung von Tariftreuegesetz kontrollieren
Ziele des Tariftreuegesetzes sind eine stärkere Verbreitung von Tarifverträgen und die Vermeidung von Nachteilen für Unternehmen, die tarifliche - und damit oft höhere - Löhne bezahlen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll es zudem den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken.
Bereits die Ampel-Regierung hatte die Einführung einer solchen Regelung verabredet und den Gesetzgebungsprozess begonnen. Dieser wurde aber wegen des Bruchs der Koalition nicht mehr abgeschlossen.
Eine noch einzurichtende "Prüfstelle Bundestariftreue" soll die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren. Sie wird bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt - hier sitzt bereits die Minijob-Zentrale. Verstöße gegen das Tariftreuegesetz sollen Vertragsstrafen nach sich ziehen. Auch eine außerordentliche Kündigung des Auftrags und der Ausschluss von künftigen Vergaben sollen möglich sein.
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