Gericht gibt Eilantrag statt:Urteil: AfD nicht gesichert rechtsextremistisch - vorerst
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Die Partei hatte geklagt.
Die AfD hat ein gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz angestrengtes Eilverfahren gewonnen. Die Behörde darf die AfD vorläufig nicht als gesichert extremistisch einstufen.
Quelle: dpaDas Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Entscheidung kann angefochten werden
Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hatte, wurde im Frühjahr 2025 publik.
18.05.2025 | 3:36 minNach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
Rechtsextremistische bzw. rechtsextreme Ideologieansätze wurzeln im Nationalismus und im Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation die größte Bedeutung für das Individuum besitzt. Der Verfassungsschutz sieht folgende Anhaltspunkte als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild an:
- aggressiver Nationalismus: das heißt deutsche Interessen gelten als Richtwert, andere Nationen werden als ''minderwertig" betrachtet
- der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf ''rassischer" Grundlage: die Rechte des Einzelnen sollen beliebig eingeschränkt werden, das Modell des ''Volkskollektivismus'' (''Du bist nichts, Dein Volk ist alles'') wird angestrebt
- aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts
- der Wunsch nach einem ''Führerstaat'' mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
- Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des "Dritten Reiches", Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus
- ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen. Allerdings könnnen schon bei der Einstufung als Verdachtsfall geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden. Die Hochstufung spielt verstärkt im Rahmen der Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit eine Rolle.
Quelle: ZDF, dpa
AfD-Chefin Weidel spricht von "großem Sieg"
Die AfD-Spitze reagiert erleichtert auf die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss "auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel" vorgeschoben, schrieb Parteichefin Alice Weidel auf der Plattform X.
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Verfassungsschutz hatte AfD als rechtsextremistisch eingestuft
Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Über tausend Seiten umfasste das geleakte Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD, in dem die Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wurde.
20.05.2025 | 8:56 minDagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.
Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss abgewartet werden
Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.
Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.
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