Satirische Kritik rechtlich zulässig:Campact darf Molkerei-Chef Müller AfD-Unterstützer nennen
Molkerei-Chef Müller hat den Kürzeren gezogen: Campact darf ihn als Unterstützer der AfD bezeichnen. Das Landgericht Hamburg gab dem Netzwerk Recht.
Der Molkereiunternehmer Theo Müller darf auf öffentlichen Plakaten zukünftig als Unterstützer der AfD bezeichnet werden. Das Kampagnennetzwerk Campact hatte zuvor dafür plädiert.
24.02.2026 | 0:31 minDas Kampagnennetzwerk Campact hat sich in einem Rechtsstreit gegen den Molkereiunternehmer Theo Müller durchgesetzt und darf diesen auf Plakaten als Unterstützer der AfD bezeichnen. Das entschied das Landgericht Hamburg, wie aus einem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Beschluss hervorgeht.
Gericht sieht zulässige Meinungsäußerung
Es handelt sich demnach um eine zulässige Meinungsäußerung, die Müller nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Er hat keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, der entsprechende Eilantrag wurde abgewiesen.
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17.02.2026 | 0:48 minEine wesentliche Rolle spielte demnach, dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller. Der von dem Antragsteller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder andere "tatsächliche Handlungen" zugunsten der AfD voraussetze, greife juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber "eine nicht ablehnende innere Haltung" aufweise.
Müller hatte sich zuvor öffentlich zur AfD geäußert
Diese gelte umso mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne "einige Punkte" des AfD-Parteiprogramms ab.
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18.02.2026 | 1:48 minZudem antwortete er darin auf die Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit "irgendwas dazwischen". Es finde eben gerade keine "durchgreifende Distanzierung von der AfD statt", betonte die zuständige Zivilkammer.
Plakatkampagne als satirische Kritik gewertet
Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der strittigen Äußerung, die "Teil einer satirischen Kritik" an dem Unternehmer sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers Unternehmen etwa in Form von "Alles AfD, oder was?" setze.
Mit bundesweiten Plakaten und Großprojektionen hatte Campact gegen die Nähe des Molkerei-Unternehmers Theo Müller zu AfD-Chefin Alice Weidel demonstriert. In Berlin war Ende Januar eine Projektion in der Nähe des Alexanderplatzes zu sehen.
Quelle: dpaDas Netzwerk hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über zwei Millionen entsprechender Aufkleber, die zum Anbringen auf Produkten der Unternehmen von Müller in Supermärkten gedacht waren.
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24.02.2026 | 1:52 minCampact will nachlegen
Campact begrüßte die Gerichtsentscheidung. Das Gericht habe Müllers Versuch "abgeschmettert", zivilgesellschaftliche Stimmen "mit Klagen mundtot zu machen", erklärte die Kampagnenleiterin der Organisation, Luise Neumann-Cosel. Campact habe "auf ganzer Linie" Recht bekommen.
Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts als Anlass, unsere Infokampagne über Müllers AfD-Nähe noch einmal ordentlich anzukurbeln.
Luise Neumann-Cosel, Kampagnenleiterin bei Campact
Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben allerdings noch nicht rechtskräftig.
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