Satirische Kritik rechtlich zulässig:Molkerei-Chef Müller verliert vor Gericht gegen NGO Campact
Molkerei-Chef Theo Müller hat den Kürzeren gezogen. Campact darf in einer Kampagne formulieren: "Theo Müller unterstützt die AfD". Das Landgericht Hamburg gab der NGO Recht.
Die NGO Campact darf auf Plakaten formulieren: "Theo Müller unterstützt die AfD". Das hat ein Hamburger Gericht entschieden. Zuvor hatte der Molkereiunternehmer Theo Müller geklagt.
24.02.2026 | 0:31 minDas Kampagnennetzwerk Campact hat sich in einem Rechtsstreit gegen den Molkereiunternehmer Theo Müller durchgesetzt. Demnach darf die NGO in einer Kampagne die Formulierung nutzen: "Theo Müller unterstützt die AfD". Das geht aus einem Beschluss des Langerichts Hamburg hervor, der dem Magazin "Spiegel" sowie der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Gericht sieht zulässige Meinungsäußerung
Es handele sich demnach um eine zulässige Meinungsäußerung, die Müller nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzte und für die es "tatsächliche Anknüpfungspunkte" gebe, so das Gericht in seinem Beschluss, wie der "Spiegel" berichtet.
Eine wesentliche Rolle spielte demnach, dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller. Der von dem Antragsteller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder andere "tatsächliche Handlungen" zugunsten der AfD voraussetze, greife juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber "eine nicht ablehnende innere Haltung" aufweise.
Damit hat der Molkerei-Chef keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, der entsprechende Eilantrag wurde abgewiesen. Laut dem Gerichtsbeschluss finde auch keine "durchgreifende Distanzierung von der AfD" durch Theo Müller statt.
Die Mopedmarke Simson wird als politisches Symbol der Rechten genutzt. Jegliche Verbindung mit der AfD empfinden die Nachfahren der jüdischen Gründerfamilie als Beleidigung des eigenen Namens.
17.02.2026 | 0:48 minMüller hatte sich zuvor öffentlich zur AfD geäußert
Das Gericht verwies auf ein Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne "einige Punkte" des AfD-Parteiprogramms ab.
Zudem antwortete er darin auf die Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit "irgendwas dazwischen". Es finde eben gerade keine "durchgreifende Distanzierung von der AfD statt", betonte die zuständige Zivilkammer.
Der Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband Niedersachsen als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ und "extremistische Bestrebung" eingestuft.
18.02.2026 | 1:48 minPlakatkampagne als satirische Kritik gewertet
Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der strittigen Äußerung, die "Teil einer satirischen Kritik" an dem Unternehmer sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers Unternehmen etwa in Form von "Alles AfD, oder was?" setze.
Mit bundesweiten Plakaten und Großprojektionen hatte Campact gegen die Nähe des Molkerei-Unternehmers Theo Müller zu AfD-Chefin Alice Weidel demonstriert. In Berlin war Ende Januar eine Projektion in der Nähe des Alexanderplatzes zu sehen.
Quelle: dpaDas Netzwerk hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über zwei Millionen entsprechender Aufkleber, die zum Anbringen auf Produkten der Unternehmen von Müller in Supermärkten gedacht waren.
Die Vorsitzenden der AfD aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen stellten sich heute den Fragen der Hauptstadtpresse. Anlass sind aktuelle Berichte über Vetternwirtschaft.
24.02.2026 | 1:52 minCampact will nachlegen
Campact begrüßte die Gerichtsentscheidung. Das Gericht habe Müllers Versuch "abgeschmettert", zivilgesellschaftliche Stimmen "mit Klagen mundtot zu machen", erklärte die Kampagnenleiterin der Organisation, Luise Neumann-Cosel. Campact habe "auf ganzer Linie" Recht bekommen.
Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts als Anlass, unsere Infokampagne über Müllers AfD-Nähe noch einmal ordentlich anzukurbeln.
Luise Neumann-Cosel, Kampagnenleiterin bei Campact
Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben allerdings noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags (Text und Video) waren Formulierungen der Nachrichtenagentur AFP zu finden, dass Theo Müller laut einer Gerichtsentscheidung "Unterstützer der AfD" genannt werden darf. Diese Formulierung ist so nicht korrekt. Denn Gegenstand des Rechtsstreits war die Aussage "Theo Müller unterstützt die AfD". Wir haben die Formulierungen entsprechend angepasst.
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