Pläne des Außenministeriums:Dobrindt: Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das Arbeitsverbot für Asylbewerber schnell aufheben. Er habe einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen.
Asylbewerber sollen schon nach drei Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen. Dazu hat Innenminister Alexander Dobrindt laut "Bild am Sonntag" einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeitet.
22.02.2026 | 0:24 minViele Asylbewerber sollen künftig schneller arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen können. "Wer hierherkommt, soll arbeiten können - und zwar schnell", sagte Innenminister Alexander Dobrindt der "Bild am Sonntag". Er habe hierfür einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen.
Damit nennt der CSU-Politiker Details eines zwischen Union und SPD gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik. Das Innenministerium erklärte auf ZDF-Anfrage:
Die rechtliche Grundlage dafür soll im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geschaffen werden, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag steht.
Sprecherin des Bundesinnenministeriums
Innenminister Dobrindt hat sich mit Amtskollegen aus anderen EU-Ländern zu einem Migrationsgipfel getroffen. Dabei ging es um einen schärferen Kurs in der europäischen Asylpolitik.
04.10.2025 | 2:45 minBislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten
Aktuell gibt es laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das betrifft zum Beispiel Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.
Nun soll das Arbeitsverbot laut Innenministerium gelockert werden - eine Arbeitspflicht soll es aber nicht geben. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt, betonte Dobrindt.
Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.
Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister
Neuregelung hat keinen Einfluss auf Asylverfahren
Die Neuregelung soll keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens haben. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus, betonte das Ministerium.
Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben über Fluchtgründe machen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Wenn die Sozialleistungen bekommen, wird das Einkommen angerechnet.
Christian Herrgott (CDU, Landrat Saale-Orla-Kreis) zu seinem Vorhaben, Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit zu verpflichten
06.03.2024 | 6:14 minUmsetzen will die Koalition die Pläne mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland. Diese war am 14. Mai 2024 in Brüssel beschlossen worden und wird Mitte des Jahres anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales Recht anpassen. Im Bundestag ist das noch nicht abschließend beschlossen, es wird aber erwartet, dass das Thema in Kürze auf der Tagesordnung steht.
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