Dobrindt will Asylbewerber früher arbeiten lassen

Pläne des Innenministeriums:Dobrindt: Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das Arbeitsverbot für Asylbewerber schnell aufheben. Er habe einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen.

22.02.2026, Bayern, Peißenberg: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geht an einer Fernsehkamera vorbei. Er äußerte sich zu den Plänen, Asylbewerber schneller in Arbeit zu bringen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben. Sie sollen nach drei Monaten arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch läuft.

22.02.2026 | 2:04 min

Viele Asylbewerber sollen künftig schneller arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen können. "Wer hierherkommt, soll arbeiten können - und zwar schnell", sagte Innenminister Alexander Dobrindt der "Bild am Sonntag". Er habe hierfür einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen.

Damit nennt der CSU-Politiker Details eines zwischen Union und SPD gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik. Das Innenministerium erklärte auf ZDF-Anfrage:

Die rechtliche Grundlage dafür soll im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geschaffen werden, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag steht.

Sprecherin des Bundesinnenministeriums

Dobrindt: Bessere Integration durch schnelle Arbeitsaufnahme

Am Sonntagnachmittag begründete Dobrindt vor Journalisten die geplante schnellere Arbeitsaufnahme damit, dass "die Vorteile auf der Hand" lägen:

Zum einen sorgen sie für ihren eigenen Unterhalt. Zum anderen ist Integration damit leichter möglich.

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister

Zugleich betonte er, dass damit "keine Vorentscheidung darüber" verbunden sei, wie das jeweilige Asylverfahren ausgehe - ein Aufenthaltsrecht in Deutschland entstehe dadurch nicht. Man wolle die Neuregelung "möglichst schnell umsetzen".

Klar sei außerdem: "Abgelehnte Asylbewerber werden auch weiterhin ausreisen müssen." Auch Arbeitgeber müssten sich darüber im Klaren sein, dass ein Asylverfahren negativ ausgehen könne.

Zur Kritik, wonach zuletzt Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber gekürzt worden seien, erklärte Dobrindt, mit der Aufhebung des Arbeitsverbots werde Integration gestärkt. Bei den Integrationskursen habe man jedoch gesehen, dass sich die Kosten in der Vergangenheit "massiv erhöht" hätten.

Deutschkurs für Geflüchtete

Sprach- und Integrationskurse sind bei der Jobsuche für Geflüchtete aus der Ukraine entscheidend, doch künftig sollen nur Personen mit Bleibeperspektive die Kurse kostenfrei erhalten.

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Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten

Aktuell gibt es laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das betrifft zum Beispiel Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.

Nun soll das Arbeitsverbot gelockert werden - eine Arbeitspflicht soll es aber nicht geben.

Migrationsgipfel der EU

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Neuregelung hat keinen Einfluss auf Asylverfahren

Die Neuregelung soll keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens haben. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus, betonte das Ministerium.

Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben über Fluchtgründe machen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Wenn sie Sozialleistungen bekommen, wird das Einkommen angerechnet.

Quelle: dpa, ZDF
Über das Thema berichtete heuteXpress am 22.02.2026 ab 10 Uhr.

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