Oberlandesgericht München:Urteil nach Autoanschlag auf Verdi-Demo: Lebenslange Haft
Der Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München endete für eine Mutter und ihr Kind tödlich. Nun wurde der Täter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Angeklagte Farhad N. im Prozesssaal.
Quelle: AFPIm Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner Verdi-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt.
Farhad N. raste im Februar 2025 mit seinem Auto in die Demo der Gewerkschaft Verdi.
16.01.2026 | 3:02 minGericht folgte Antrag der Bundesanwaltschaft
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei "ein einziges Trümmerfeld" auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert.
Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.
Bundesanwaltschaft sieht bei Farhad N. mehrere Motive
Die Bundesanwaltschaft stellte bei N. ein komplexes Motivbündel fest. Bei ihm sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv.
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