Anschlag auf Verdi-Demo in München: Oberlandesgericht entscheidet

Oberlandesgericht entscheidet:Anschlag auf Verdi-Demo: Urteil in München erwartet

Petra-Neubauer

von Petra Neubauer

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Im Februar 2025 fuhr Farhad N. in München mit einem Auto in einen Demo-Zug von Verdi. Ihm werden zweifacher Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Sein Motiv wirft Fragen auf.

Prozessbeginn Verdi-Anschlag München

Farhad N. raste im Februar 2025 mit seinem Auto in die Demo der Gewerkschaft Ver.di. Nun muss sich der afghanische Staatsangehörige gegenüber dem Gericht verantworten.

16.01.2026 | 3:02 min

Die Menschen seien links und rechts weggeschleudert worden - wie beim Bowling. So hat ein Zeuge die Tat vom 13. Februar 2025 geschildert. Laut den Ermittlungen lenkte der heute 25-jährige Afghane Farhad N. seinen weißen Mini in eine Demo der Gewerkschaft Verdi, an der rund 1.400 Menschen teilgenommen hatten.

Die 37-jährige Amel und ihre zweijährige Tochter Hafsa liefen am Ende des Zuges, weil sie sich dort am sichersten fühlten. Beide starben, als das Auto von hinten in die Menge fuhr. Mehr als 40 weitere Menschen wurden verletzt.

Der beschädigte Mini Cooper des Täters am Tatort.

Bei einem Anschlag auf eine Verdi-Demo vor knapp einem Jahr starben zwei Menschen, 44 wurden verletzt. Seit heute muss sich der mutmaßliche Täter Fahrhad N. vor Gericht verantworten.

16.01.2026 | 1:40 min

Die Anklage: Ein bewusst geplanter Anschlag

Für die Bundesanwaltschaft besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte bewusst handelte. Die Tat sei auf die "Vernichtung von Menschenleben" ausgerichtet gewesen, hieß es in ihrem rund zweistündigen Plädoyer.

Demnach war es ein politischer Anschlag aus einer religiösen Motivation heraus. Farhad N. habe aus Rache für das Leid der Muslime in Gaza und Afghanistan agiert. Ein Leid, für das er die westliche Welt verantwortlich mache.

In den Monaten vor der Tat soll sich der Mann aus Afghanistan zunehmend radikalisiert haben. Ermittler fanden Hinweise, dass er islamistischen Predigern und Kanälen gefolgt ist.

Samet Er, Deradikalisierungsberater

Samet Er ist Deradikalisierungsberater: Er versucht, mögliche Terroristen zu erkennen und zu de-radikalisieren. Über 50 Islamisten hat Samet Er beim Ausstieg aus der Szene begleitet.

09.01.2026 | 15:51 min

Sachverständige hatten bei Farhad N. diffuse Ängste und psychische Probleme festgestellt. Anhaltspunkte für eine Psychose oder eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sahen sie aber nicht. Die Bundesanwaltschaft fordert deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Verteidigung: Nicht Terror, sondern Krankheit

Farhad N. kam 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Freunde und Bekannte berichteten von einem eher unauffälligen Leben. In den sozialen Medien inszenierte er sich gerne als guter Sportler. Dann habe er sich allerdings verändert, konsumierte islamistische Inhalte und hielt sein Umfeld an, öfter zu beten.

Für seine Verteidiger ist allerdings sein psychischer Zustand ausschlaggebend. Nach ihrer Auffassung leidet Farhad N. an einer hebephrenen Schizophrenie, die sich durch ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten bemerkbar macht. Die Tat sei Ausdruck dieser Erkrankung gewesen und nicht Folge einer ideologischen Überzeugung. Die Anwälte stellten deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten in den Raum.

Sie fordern eine Freiheitsstrafe von höchstens 15 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Silhouette einer sitzenden Person hinter Gitterstäben in einem dunklen Klinikflur, den Kopf in den Händen haltend; im Vordergrund liegen bunte Kapsel‑Medikamente, umgeben von abstrakten roten Lichtpunkten.

Im Maßregelvollzug sollen psychisch kranke Straftäter Hilfe und Therapie erhalten. Doch viele Kliniken sind überbelegt und haben zu wenig Personal. Das hat teils gefährliche Folgen.

11.02.2026 | 28:28 min

Die Stimmen der Opfer

Zu den bewegendsten Momenten des Verfahrens gehörten die Schilderungen der Geschädigten und Hinterbliebenen. Viele Verletzte haben bis heute mit körperlichen Einschränkungen, Albträumen und Angstzuständen zu kämpfen.

Besonders eindringlich waren die Erinnerungen an die getötete Mutter und ihre kleine Tochter. Für deren Angehörige sei der Verlust bis heute kaum zu begreifen. Am Prozess nahmen sie nicht teil, um den Angeklagten nicht sehen zu müssen. Sie wollten kein "sinnloses Bild von einem sinnlosen Mann" mitnehmen.

Farhad N. sei und bleibe in ihren Augen ein "feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit", heißt es in einem Brief, den die Anwältin der Familie verlesen hat.

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Vom Angeklagten: Keine Reue, keine Erklärung

Nur wenn es um ihn und seine Probleme ging, kam von Farhad N. im Prozess eine Regung, ein Schluchzen. Bei den Ausführungen zum Schicksal der Geschädigten aber erschien er teilnahmslos.

Viele Betroffene hatten auf eine persönliche Erklärung des Angeklagten gehofft. Doch auch in seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte weder Reue noch Bedauern. Stattdessen bedankte er sich bei Justiz und Bundesanwaltschaft und erklärte, dass er die Ausführungen seiner Verteidigung respektiere.

Am Donnerstag gegen 11:30 Uhr will der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München sein Urteil verkünden.

Petra Neubauer berichtet aus dem ZDF-Landesstudio in München.

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Über dieses Thema berichtete das heute journal update am 06.08.2026 ab 00:00 Uhr.

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