BND und Verfassungsschutz:So weit sollen die Befugnisse der Nachrichtendienste reichen
von Jan Henrich
Ab heute beschäftigt sich der Bundestag mit der geplanten Reform von BND und Verfassungsschutz. Diese sollen mehr Befugnisse erhalten und künftig "aktiv" eingreifen. Was heißt das?
Deutschlands Nachrichtendienste schlagen zurück. Was die Reform von Innenminister Dobrindt verändern soll, hat ZDFheute live analysiert.
12.08.2026 | 38:44 minMehr als 700 Seiten umfasst der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Geheimdienste in Deutschland grundlegend reformiert werden sollen. Befugnisse, Aufgaben und Kontrolle über den im Ausland aktiven Bundesnachrichtendienst (BND) und das im Inland tätige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werden darin angepasst.
Einen Meilenstein nannte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Pläne. Gleichzeitig kommt Kritik von der Opposition. Im Bundestag beginnen heute die Beratungen über die Reformvorschläge.
Welche Änderungen sind geplant?
Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Anpassungen vor. So sollen die Geheimdienste künftig über die reine Aufklärung hinaus in der Lage sein, "aktive Maßnahmen" durchzuführen. Zudem werden Analyse- und Überwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Übermittlung von Informationen an andere Behörden.
Zudem werden bestehende Regelungen konkretisiert. So etwa bei "strategischen Aufklärungsmaßnahmen", also dem Anzapfen von Internetknotenpunkten durch den BND.
Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der veränderten sicherheitspolitischen Weltlage und hat eine umfassende Reform der deutschen Geheimdienste auf den Weg gebracht.
12.08.2026 | 2:47 minMit der Reform soll auch die Kontrolle der Geheimdienste neu aufgestellt werden. Bislang sind der Unabhängige Kontrollrat (UKRat), das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), die G10-Kommission und die Bundesbeauftragte für Datenschutz in unterschiedlichen Funktionen zuständig. Künftig sollen die Kontrollaufgaben weitgehend beim UKRat gebündelt werden, der auch als "gerichtsähnlich" bezeichnet wird. Die parlamentarische Kontrolle durch das PKGr soll aber bestehen bleiben.
Was sind "aktive Maßnahmen"?
Sowohl Bundesnachrichtendienst als auch Verfassungsschutz sollen künftig "aktive Maßnahmen" ergreifen können. Je nach Geheimdienst sind die Regelungen unterschiedlich ausgestaltet. Im Fall des BND heißt es im Entwurf, er soll bei einer "spezifischen Gefährdungslage" auf Ziele "einwirken" dürfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen.
Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete Maßnahmen bereits im Entwurf aufgezählt, etwa das "Verfälschen" von Informationen oder die Beeinträchtigung von "Tatmitteln".
Der Verfassungsschutz darf die Maßnahmen allerdings nur ergreifen, wenn andere Stellen, beispielsweise die Polizei, diese nicht leisten können. Zudem sollen die Geheimdienste nur auf Gegenstände einwirken dürfen.
Nach der Reform könne der Bundesnachrichtendienst "durchaus auch große Schäden verursachen", so ZDF-Korrespondent Klaus Brodbeck. Er habe Verständnis für die Kritik der Opposition.
12.08.2026 | 3:05 minWie begründet die Bundesregierung die Ausweitung der Befugnisse?
Im Gesetzesentwurf sind drei Ziele genannt, die aus Sicht der Bundesregierung mit der Reform des Nachrichtendienstrechts erreicht werden sollen: Die Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, eine Anpassung an neue Bedrohungslagen im In- und Ausland und eine effizientere Kontrolle.
Vor dem Hintergrund hybrider Angriffe sei es wichtig, dass die Nachrichtendienste auf der Höhe der Zeit und "auf Augenhöhe mit den Partnern" agieren könnten, betonte Nina Warken (CDU), Chefin des Kanzleramts, bei der Vorstellung des Entwurfs, über den nun im Bundestag debattiert wird.
Eine Reform war notwendig, sagt Sicherheitsexperte Hans-Jakob Schindler bei ZDFheute live: "Es braucht mehr Befugnisse."
12.08.2026 | 14:11 minWelche Kritik gibt es an der geplanten Reform?
Die Reform bedeute einen massiven Ausbau der Überwachung durch Geheimdienste, während gleichzeitig die Kontrolle abgebaut würde, warnt Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie.
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht in der Reform einen Bruch mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Dass Nachrichtendienste operative Eingriffsrechte erhalten sollen, sei geschichtsvergessen, sagte Bünger bereits im August. Im Bundestag ergänzte sie nun: "Hier werden Grundrechte mit Füßen getreten." Für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gelte, wenn die Reform wie geplant umgesetzt werden sollte: "Sie sehen alles, was Ihr denkt und fühlt und macht und Ihr werdet nie davon erfahren."
Der Fraktionsvize der Grünen, Konstantin von Notz, begrüßte die geplante Reform zwar im Grundsatz. Er bezeichnete die Pläne der Bundesregierung für die Ausweitung der Möglichkeiten des Verfassungsschutzes jedoch als überzogen und prophezeite der Koalition eine Niederlage bei einer Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.
Der Verfassungsschutz solle künftig heimlich in Wohnungen eindringen sowie auf Laptops und Handys eingreifen dürfen, kritisierte Gottfried Curio von der AfD. Es gehe um den Umbau des Inlandsgeheimdienstes zu einer "Stasi 2.0". Dass der BND operative Fähigkeiten erhalten soll, befürwortet die AfD dagegen. Die Fraktion hatte in der Vergangenheit jedoch immer wieder gefordert, dass die Bundesregierung stärker darlegt, in wie vielen Fällen die bisherigen Befugnisse nicht ausgereicht hätten.
Dieser Artikel wurde am 12. August 2026 erstmals veröffentlicht und am 24. September 2026 mit Material der dpa aktualisiert.
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