"Lanz": Völkerrecht zwischen Staatsräson und Machtmissbrauch

Debatte bei "Lanz" :Völkerrecht zwischen Staatsräson und Machtmissbrauch

von Bernd Bachran

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Bei "Lanz" betont Völkerrechtler Ambos, das Völkerrecht regle weit mehr als nur Frieden. Kollegin Krieger warnt indes, die deutsche Staatsräson müsse rechtlich gebunden bleiben.

Markus Lanz diskutiert mit seinen Gästen heute (von links nach rechts): Kai Ambos (Völkerrechtler), Heike Krieger (Rechtswissenschaftlerin) und Matthias Herdegen (Jurist)

Die Völkerrechtler Kai Ambos, Heike Krieger und Matthias Herdegen diskutieren bei "Lanz" über Völkerrecht und Staatsräson.

15.07.2026 | 60:14 min

Die anhaltenden Konflikte in Gaza, der Ukraine und im Iran lassen viele an der Wirksamkeit des Völkerrechts zweifeln. Da Politiker und Völkerrechtler die Rechtmäßigkeit von Kriegshandlungen oft völlig unterschiedlich bewerten, stellt sich die grundsätzliche Frage: Welche Bedeutung hat das Völkerrecht in Zeiten des Krieges überhaupt noch?

Der Göttinger Völkerrechtler Kai Ambos betonte am Mittwochabend bei "Markus Lanz", dass der aktuelle "Abgesang" auf das Völkerrecht meist nur das Friedensvölkerrecht meint. Völkerrecht umfasse jedoch weit mehr - im Grunde alles, was außerhalb des innerstaatlichen Rechts geregelt ist.

Man kann als Einzelmensch ohne Völkerrecht eigentlich gar nicht existieren.

Kai Ambos, Völkerrechtler

Ein Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich ist Völkerrecht, sagt Amboss. Die Regelung, wie wir reisen und Grenzen überschreiten, sei Völkerrecht. "Die Europäische Union - das ist auch regionales Völkerrecht. Im Grunde ist unser Leben völlig vom Völkerrecht beherrscht, und man kann als Einzelmensch ohne Völkerrecht eigentlich gar nicht existieren."

75 Jahre Wiedergründung des Auswärtigen Amtes

Bei der Jubiläumsfeier zu 75 Jahre Auswärtiges Amt bezeichnet der Bundespräsident den Iran-Krieg als schweren politischen Fehler und Verstoß gegen das Völkerrecht.

24.03.2026 | 1:39 min

Herdegen: Völkerrecht umfasst auch Umwelt- und Menschenrechte

Matthias Herdegen, der Völkerrecht an der Universität Bonn lehrt, sagte bei "Lanz", es sei "Unruhe in unsere Sicht auf die Völkerrechtsordnung gekommen", weil die Menschen in Europa bewaffnete Konflikte über viele Jahrzehnte hinweg aus "einer Beobachterperspektive der warmen Behütetheit" betrachtet hätten - geprägt von der langen Friedensperiode auf dem europäischen Kontinent.

Das Friedensvölkerrecht sei aber nicht das ganze Völkerrecht.

Wir haben die Menschenrechte. Wir haben die internationale Wirtschaftsordnung, die immer noch trotz mancher Kapriolen Trumps funktioniert. Wir haben das internationale Umweltrecht und viele andere Bereiche, die weiterhin das Verhalten der Staaten steuern.

Matthias Herdegen, Völkerrechtler

Völkerrechtlerin: "Staatsräson" ist schwieriger Begriff

Zwei Begriffe scheinen in Deutschland besonders schwer miteinander vereinbar zu sein: Völkerrecht und Staatsräson gegenüber Israel. Deutschlands historische Verantwortung für Israel und das jüdische Leben in Deutschland wirft immer wieder die Frage auf, wie sich politische Staatsräson und die Bindung an das Völkerrecht zueinander verhalten.

Christoph Heusgen, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz

Ex-UN-Botschafter Heusgen kritisiert im ZDFheute-live-Interview die Bundesregierung nach der UN-Niederlage: "Wenn wir das Völkerrecht relativieren, dürfen wir uns nicht wundern".

03.06.2026 | 9:52 min

... bedeutete in vordemokratischen Zeiten, dass die Interessen eines Staates über alle anderen - auch über individuelle - Interessen gestellt werden. Nach diesem obrigkeitsstaatlichen Prinzip ist die Erhaltung der Macht, die Einheit und das Überleben des Staates ein Wert an sich - und rechtfertigt letztlich den Einsatz aller Mittel, unabhängig von Moral oder Gesetz. Im demokratischen Deutschland wird der Begriff "Staatsräson" weder im Grundgesetz noch in Rechtsvorschriften verwendet; vielmehr wird er als politisches Leitprinzip verstanden.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Deutscher Bundestag


Heike Krieger, Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der FU Berlin, ordnete dieses Spannungsverhältnis so ein: "Der Staatsräson-Begriff ist ein schwieriger Begriff, weil er auch so verstanden werden kann, dass es sich um Grundsätze handelt, die jenseits des Rechts stehen sollen, (…) dass sie auch keinen moralischen Schranken unterliegen. (…) dann geht es um schwere Rechtsbrüche und dann wird es ein problematischer Begriff."

Jede Idee von Staatsräson kann nur eine unter dem Grundgesetz rechtlich gebundene sein.

Heike Krieger, Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht

Heike Krieger wies darauf hin, dass die USA bei ihrer Intervention in Venezuela auf jede völkerrechtliche Rechtfertigung verzichtet haben. Die Trump-Regierung habe sich so der rechtlichen Bindung entziehen wollen. Dies sei jedoch nicht nur ein Problem für das Völkerrecht, sondern zeige sich ebenso im innerstaatlichen US-Recht - eine fundamentale Herausforderung für die Idee der Rechtsstaatlichkeit an sich.

Kritik an Trumps "Friedensrat"

Im Januar 2026 gründete Donald Trump einen internationalen "Friedensrat". Trump ist als Gründungsvorsitzender auf Lebenszeit festgeschrieben, hat alleinige Einladungs- und Ausscheidungsbefugnis für Mitglieder und kann Entscheidungen wirksam blockieren, wodurch er im Gremium eine nahezu absolutistische Machtstellung innehat.

 Politologe Klemens Fischer

Die amerikanischen Luftangriffe hätten nicht ausgereicht, Iran "in die Knie zu zwingen", analysiert Sicherheitsexperte Prof. Fischer.

13.07.2026 | 9:49 min

Bei "Markus Lanz" übte Heike Krieger deutliche Kritik an diesem Vorschlag für einen "Friedensrat": "Wenn ein Friedensrat eingesetzt wird, in dem Trump nicht nur als Privatperson auf Lebenszeit sitzt, sondern auch noch als Vertreter der USA und dann als Vorsitzender sowohl das Recht setzen kann als auch das Recht auslegen kann als auch das Recht durchsetzen kann, (…) dann hat das alles nichts mehr mit unserer Vorstellung von Recht zu tun."

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Über dieses Thema berichtete die Sendung "Markus Lanz" am 15.07.2026 ab 23:45 Uhr.

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