Schumacher-Erpressung: Drei Jahre Haft für Hauptangeklagten

Formel 1-Weltmeister:Schumacher-Erpressung: Angeklagte schuldig

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Im Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher ist ein Mann zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zwei weitere erhielten Bewährungsstrafen.

Für die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz bis zu drei Jahre Haft verhängt. Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53) wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung.

Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie (53) wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 

Familie Schumacher sollte 15 Millionen Euro zahlen

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Michael Schumacher wird seit seinem Ski-Unfall streng abgeschirmt

Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten. 

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter bei den Schumachers, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen.

Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Telefonmitschnitts des Schumacher-Erpresser vor Gericht

Der 53-Jährige Hauptangeklagte aus Wuppertal hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.

Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. Er habe ihm wiederum gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den Schumachers gearbeitet hatte und der gekündigt worden war. Gegen die Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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