Abstimmung des EU-Parlaments:Lieferkettengesetz: Aufschub und Abschwächung beschlossen
Weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen. Das EU-Lieferkettengesetz kommt in abgeschwächter Form. Zudem gelten die Regeln erst ab Juli 2029.
Das EU-Parlament hat Lockerungen beim Lieferkettengesetz beschlossen. Nur sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden müssen nun bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen.
16.12.2025 | 0:22 minDas Europaparlament hat grünes Licht für ein abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz gegeben. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg für einen entsprechenden Kompromiss, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandelt worden war.
Die Vorgaben gelten künftig nur noch für wenige große Unternehmen. Die EU-Staaten müssen der Änderung auch noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.
Das EU-Parlament hat das Lieferkettengesetz abgeschwächt – mit den Stimmen von Konservativen und Rechtsaußen-Parteien. Das Gesetz gilt nun nur noch für die größten Firmen.
13.11.2025 | 1:41 minWeniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen
Konkret sind künftig Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro von dem Gesetz erfasst. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen.
Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Es gebe Schätzungen, dass noch rund 1.500 Firmen betroffen seien.
Firmen beklagen Bürokratieaufwand
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
Pandemien, Kriege oder Katastrophen bringen den internationalen Handel und unsere Versorgungssicherheit in Gefahr. Dazu fehlt bei globalen Lieferketten oft die nötige Transparenz.
30.01.2025 | 29:37 minDas Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert - sie bemängeln vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potenzielle Regelverstöße überprüft werden müssten.
Keine Haftungspflicht bei Menschenrechtsverstößen
Den vereinfachten Regeln zufolge werden Firmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung unterliegen - wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt.
Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem wird es künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
Produkte fair und umweltfreundlich herstellen - das ist die Idee des deutschen Lieferkettengesetzes. Bald könnten ihm aber die "Zähne gezogen werden", fürchten Menschenrechtler.
17.10.2025 | 4:20 minMerz forderte komplette Abschaffung
Dem jetzt erfolgten Schritt war ein heftiger politischer Schlagabtausch vorausgegangen. Die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU hatte vor knapp einem Monat mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Abschwächung des Regelwerks freigemacht. Zuvor hatten sich auch die EU-Staaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert. Als ein erster Kompromiss zur Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes im Europaparlament scheiterte, nannte Merz dies "inakzeptabel" und forderte eine Korrektur.
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