EU-Lieferkettengesetz abgeschwächt: Das gilt für Unternehmen

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Umstrittene Einigung in Brüssel:EU-Lieferkettengesetz abgeschwächt: Das steckt dahinter

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Das EU-Lieferkettengesetz soll deutlich abgeschwächt kommen. Darauf einigten sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten. Was was bedeutet - ein Überblick.

Fließbandarbeiter in China (Archivfoto)

Die EU will das Lieferkettengesetz vor seiner Anwendung abschwächen. So soll es für künftig nur für größere Unternehmen gelten.

09.12.2025 | 0:27 min

Im Streit um das EU-Lieferkettengesetz werden die Vorstellungen einer rechten Mehrheit wohl Wirklichkeit: Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf abgeschwächte Regeln, die für weniger Firmen gelten sollen. Die Vorgaben sollen zudem ein weiteres Mal verschoben werden.

Worum geht es beim Lieferkettengesetz?

Ursprünglich sollte das Gesetz Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Lieferkette in die Pflicht nehmen. Firmen sollen dafür Angaben zu ihren Lieferanten an die Behörden melden - ob zu den Bedingungen in einer Näherei in Bangladesch, einer Kakaoplantage in Brasilien oder einer Rohstoffmine in der Demokratischen Republik Kongo.

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Greift das Gesetz schon?

Nein. Das Gesetz war im Frühjahr 2024 beschlossen worden, betroffenen Unternehmen blieb aber Zeit zur Vorbereitung. Nach einem ersten Aufschub galt ein Stichtag im Juli 2028. Nun soll das Gesetz ein weiteres Mal verschoben werden, Unternehmen müssen sich auf den 26. Juli 2029 einstellen.

Grund für die weitere Verschiebung sind nach Angaben aus dem Europaparlament die Änderungen am Gesetzestext, die auf Druck zahlreicher Wirtschaftsverbände ausgehandelt wurden. Die 27 EU-Regierungen brauchen demnach mehr Zeit, die veränderten europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen - also bekommen auch die Unternehmen mehr Zeit.

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Im EU-Parlament hatte die EVP mit rechten Fraktionen eine Änderung des Lieferkettengesetzes zur Entlastung von Unternehmen durchgebracht.

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Was ändert sich?

Die Regeln sollen weniger Firmen betreffen. Die Schwelle soll auf 5.000 Beschäftigte und einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro steigen, von bislang 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.

Die Unternehmen sollen außerdem weniger Informationen liefern und nicht mehr ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen. So sollen Firmen grundsätzlich nur dort nachforschen müssen, wo sie ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die "annehmbarerweise verfügbar" sind - sie sollen von ihren Lieferanten also kaum zusätzliche Informationen anfordern.

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Weiterhin ist vorgesehen, die EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz zu streichen. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung von den Gerichten in den unterschiedlichen Staaten der EU ab. Verstöße sollen Unternehmen ein Bußgeld von maximal drei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes kosten.

Wer ist für die Änderungen?

Im Europaparlament hatte sich im Vorfeld der Verhandlungen mit den Regierungen der EU-Staaten eine rechte Mehrheit durchgesetzt. Fast alle Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU stimmten dafür, ebenso wie alle anwesenden Politiker der Rechtsaußenfraktionen EKR, PfE und ESN, der die AfD angehört. Außerdem stimmten unter anderem die deutschen FDP-Abgeordneten und die rumänischen Sozialdemokraten dafür.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte in den vergangenen Monaten sogar gefordert, das Lieferkettengesetz ganz abzuschaffen. Die schwarz-rote Bundesregierung einigte sich schließlich darauf, das bestehende deutsche Lieferkettengesetz abzuschaffen und durch die veränderten europäischen Regeln zu ersetzen.

Wie geht es weiter?

Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen das Gesetz noch einmal absegnen. Im Parlament dürfte dann die gleiche, rechte Mehrheit zustande kommen.

Quelle: AFP
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am 09.12.2025 ab 05:30 Uhr.

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