Leistungskürzung nicht mit EU-Recht vereinbar

Leistungskürzung nicht mit EU-Recht vereinbar

von Samuel Kirsch

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Laut des Europäischen Gerichtshof ist die Kürzung grundlegender Leistungen wie Kleidung oder Haushaltsprodukte illegal.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen Leistungskürzungen bei Asylbewerbern, die in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen, gegen EU-Recht.

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